Ich bin ein wenig verwirrt. Ich habe immer gedacht das ich bedenkenlos mit einem Mädchen schlafen darf wen sie nicht mehr als 3 Jahre Jünger ist als ich. Jetzt hat mein freund aber gesagt da ich schon 18 bin darf ich nicht mit einem Mädchen schlafen das unter 16 ist obwohl es nur 2.5 Jahre jünger ist als ich. Wegen dem Schutzalter. Stimmt das? ich bin total verwirrt? ach das hat nichts damit zu tun das ich pervers bin oder was auch immer kommen mag. Es interessiert mich einfach sehr.
Antworten (19)
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
shoemakershoemaker
Ja das stimmt, denn Du bist laut Gesetz ein Erwachsener und sie eine Minderjährige
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ziuwariziuwari http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
und du hast keine ahnung
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erik332erik332 Unter 14 ist man Minderjährig ..
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JeanRuttiJeanRutti und trotzdem kannst du ab 14. jahren sex haben ob minderjährig oder nicht
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BedexxBedexx Danke für den link! Hab meine Antwort gefunden da ich in der Schweiz lebe. So einfach ist die Schweiz: Nicht erlaubt ist Sex mit unter 16-jährigen, es sei denn, der Altersunterschied zwischen den Beteiligten beträgt nicht mehr als drei Jahre.
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user735user735 Schweiz ... schreib in ch. Die sind nicht in der EU. In Japan ist es auch ab 12 erlaubt.
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ziuwariziuwari es ist einfach sinnlos, hier zu antworten, links zu setzen...
bedexx... du bist offensichtlich nicht mal in der lage, deine schuhe zu binden!
lesen kannst du sicher nicht
tut mir leid!
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ziuwariziuwari ok... zu spät gelesen...
in der schweiz ... solltest du bitte vorher sagen
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ScrewdriverScrewdriver http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html
18 darf mit 16 schlafen, unter Bedingungen!!!!!! Schaut nach!!!!!!!!!
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9Antwort von
seFISTseFIST
Solange das Mädchen 14 oder älter ist, ist das kein Problem
§ 176 StGB
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RedgirlfanRedgirlfan Exakt
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SweetninafragtSweetninafragt DH!!
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3Antwort von
Mark31031Mark31031
gesetzlich gesehen muss sie soweit ich weiß älter als 14 sein (wenn du 18 bist)! da gab es doch auch den prozess mit diesem marco in der türkei, der was mit ner 13jährigen hatte... wie gesagt, 14 ist die grenze, nicht 16!
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1Antwort von
JeanRuttiJeanRutti
Sex mit jemandem unter 14 ist immer verboten, § 176, 176a StGB. Mit jemandem zwischen 14 und unter 16 (also 15) ist es nicht verboten, wenn es einvernehmlich geschieht, in den Grenzen des § 182 StGB, Sind die Beteiligten über 18 können sie im Prinzip machen was sie wollen, sofern beide einverstanden sind. immer vorrausgesetzt sie wird nicht gezwungen oder sonst irgend wie unter druck gesetzt
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1Antwort von
xthenonamexthenoname
wenn du und sie es will, ist es doch egal, es wird ja nicht rauskommn
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0Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Nach §176 StGB ist es verboten sex mit jemandem unter 4 zu haben,egal wie alt man ist.
Wenn du sie nicht zwingst oder bezahlst (Das wäre nach §182 illegal) ist das rechtlich kein Problem.
Es gibt keine 2/3 Jahre jünger regelung. Das ist frei erfunden.
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bitmapbitmap Kommentar von Bedexx am 8. Oktober 2010 00:08
Danke für den link! Hab meine Antwort gefunden da ich in der Schweiz lebe.
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AronphoenixAronphoenix Na das hätte er auch mal früher sagen können.
Das mit der 4 oben sollte natürlich 14 heißen.
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0Antwort von
maunzelkater68maunzelkater68
ja das stimmt sie minderjährig du volljährig dan verboten aber wo kläger kein angeklagter und noch was mädchen können mit 16 jahren mit ausnamegenemigung heiraten es würde woll nicht zur anklage kommen wärst du 17 wär sex nicht strafbar, wen du 17 und sie 13 dan strafbar, und noch was würden es zwei 13 jährige machen auch nicht straf bar und wen das was passieren sollte braucht der andere oder eltern keine alimente zahlen...
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0Antwort von
SweetninafragtSweetninafragt
Nun, ab 14 hat man in Deutschland das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung, und das bedeutet, du könntest zwar angezeigt werden, aber wie es halt so ist, wenn sie es wollte, kann dir ncihts passieren, sie awar einverstanden. Ab 14 ist erlaubt. Daher gehen auch 14 und 60. Gesetzlich kein Problem.
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0Antwort von
Falke149 Das ist ein Schwieriges Thema, also juristisch gesehen: Wenn du mit einem minderjährigen Mädchen schläfst und sie sagt, dass sie dies nicht wollte und das vor Gericht geht, kannst du eventuell zur rechenschaft gezogen werden. Das haben wir ja alle mit Marko in Antalia gesehen...
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0Antwort von
Antonk49Antonk49
Krank wird es (und illegal) wenn sie unter 14 ist dann sollte jemand kommen und dir in die Klöten treten
ansonsten darfst du als "Erwachsener" keinen Sex mit minderjährigen haben
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BedexxBedexx Les doch genau verdammt. Ich schreibe ich bin 18 und sie ist 2.5 jahre jünger. Kannste nicht rechnen oder wo liegt das problem? sie wird in 2 monaten 16!
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Antonk49Antonk49 desswegen schrieb ich im Konjunktiv und dann kam ansonsten das Allgemeine also erkläre ich dir das nochmal Du 18 kein Sex mit unter 18 (ausser mit Erlaubnis der Eltern, aber ganz erlich wer wird die schon fragen?)
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bitmapbitmap @Bedexx Bevor du hier anderen pampige Antworten gibst, solltest DU erst mal deine Fragen ordentlich stellen. Das ist hier eine deutsche Seite und jeder geht bei rechtlichen Fragen von der deutschen Rechtslage aus. Den wichtigen Fakt, dass du in der Schweiz lebst, hast du mal einfach nicht erwähnt. Und damit kannste eigentlich die Antworten vergessen.
(18) Bitte behandel andere Community-Mitglieder immer mit Respekt, Anstand und Höflichkeit!
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0Antwort von
enerenerenerener
du darfst nicht, die strafe wird im schlimmsten falle aber nur sehr gering ausfallen, vielleicht ein paar sozialstunden oder so.
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0Antwort von
doka12doka12
sie darf ohne einverständtnis ihrer Eltern erst mit 18 Sex haben
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erik332erik332 ahja und vonwo hast du das?
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nephii xD und das muss man dann immer vorzeigen... die offizielle Einverständniserklärung... xD
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JeanRuttiJeanRutti doka du scheinst nicht auf der erde zu wohnen, sex ist schon seid langem ab 14. erlaubt
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doka12doka12 wenn du meinst,wird deine Meinung wohl richtig sein
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JeanRuttiJeanRutti das ist nicht meine meinung sondern steht im gesetz
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0Antwort von
user735user735
Es stimmt. Du bist 18 und Volljährig. Sie ist Minderjährig.
Ab 16 und nicht vorher. Und bei Verbot auch nicht vor 18.
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JeanRuttiJeanRutti wer soll es denn verbieten? die eltern?
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romeo27romeo27
2 jahre altersunterschied sind erlaubt !
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SweetninafragtSweetninafragt LOL
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0Antwort von
MRmaniacMRmaniac
nein nein keine sorge
es sind viele falsche geschichten im umlauf wenn es um sowas geht
solange sie freiwillig mit dir schläft aus eigenem willen ohne das du sie dafür bezahlst brauchst du nichts zu befürchten
Boah! Ich dachte ich finde keinen mehr mit Hirn ;-)