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Darf ich mit ihr Sex haben oder nicht?

Frage von Bedexx Bedexx

Ich bin ein wenig verwirrt. Ich habe immer gedacht das ich bedenkenlos mit einem Mädchen schlafen darf wen sie nicht mehr als 3 Jahre Jünger ist als ich. Jetzt hat mein freund aber gesagt da ich schon 18 bin darf ich nicht mit einem Mädchen schlafen das unter 16 ist obwohl es nur 2.5 Jahre jünger ist als ich. Wegen dem Schutzalter. Stimmt das? ich bin total verwirrt? ach das hat nichts damit zu tun das ich pervers bin oder was auch immer kommen mag. Es interessiert mich einfach sehr.

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Antworten (19)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von shoemaker shoemaker

    Ja das stimmt, denn Du bist laut Gesetz ein Erwachsener und sie eine Minderjährige

    Kommentar von user735 user735user735

    Boah! Ich dachte ich finde keinen mehr mit Hirn ;-)

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari
    Kommentar von erik332 erik332erik332

    Unter 14 ist man Minderjährig ..

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    und trotzdem kannst du ab 14. jahren sex haben ob minderjährig oder nicht

    Kommentar von Bedexx BedexxBedexx

    Danke für den link! Hab meine Antwort gefunden da ich in der Schweiz lebe. So einfach ist die Schweiz: Nicht erlaubt ist Sex mit unter 16-jährigen, es sei denn, der Altersunterschied zwischen den Beteiligten beträgt nicht mehr als drei Jahre.

    Kommentar von user735 user735user735

    Schweiz ... schreib in ch. Die sind nicht in der EU. In Japan ist es auch ab 12 erlaubt.

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    es ist einfach sinnlos, hier zu antworten, links zu setzen...

    bedexx... du bist offensichtlich nicht mal in der lage, deine schuhe zu binden!

    lesen kannst du sicher nicht

    tut mir leid!

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari

    ok... zu spät gelesen...

    in der schweiz ... solltest du bitte vorher sagen

    Kommentar von Screwdriver ScrewdriverScrewdriver

    http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

    18 darf mit 16 schlafen, unter Bedingungen!!!!!! Schaut nach!!!!!!!!!

     

  • 9
    Antwort von seFIST seFIST

    Solange das Mädchen 14 oder älter ist, ist das kein Problem

    § 176 StGB

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    Exakt

    Kommentar von Sweetninafragt SweetninafragtSweetninafragt

    DH!!

  • 3
    Antwort von Mark31031 Mark31031

    gesetzlich gesehen muss sie soweit ich weiß älter als 14 sein (wenn du 18 bist)! da gab es doch auch den prozess mit diesem marco in der türkei, der was mit ner 13jährigen hatte... wie gesagt, 14 ist die grenze, nicht 16!

  • 3
    Antwort von erik332 erik332

    Nein solange sie es will und über 14 ist..

  • 2
    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    quatsch! sie darf nicht unter 14 sein.

  • 1
    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    Sex mit jemandem unter 14 ist immer verboten, § 176, 176a StGB. Mit jemandem zwischen 14 und unter 16 (also 15) ist es nicht verboten, wenn es einvernehmlich geschieht, in den Grenzen des § 182 StGB, Sind die Beteiligten über 18 können sie im Prinzip machen was sie wollen, sofern beide einverstanden sind. immer vorrausgesetzt sie wird nicht gezwungen oder sonst irgend wie unter druck gesetzt

  • 1
    Antwort von xthenoname xthenoname

    wenn du und sie es will, ist es doch egal, es wird ja nicht rauskommn

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Nach §176 StGB ist es verboten sex mit jemandem unter 4 zu haben,egal wie alt man ist.

    Wenn du sie nicht zwingst oder bezahlst (Das wäre nach §182 illegal) ist das rechtlich kein Problem.

    Es gibt keine 2/3 Jahre jünger regelung. Das ist frei erfunden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Kommentar von Bedexx am 8. Oktober 2010 00:08

    Danke für den link! Hab meine Antwort gefunden da ich in der Schweiz lebe.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Na das hätte er auch mal früher sagen können.

    Das mit der 4 oben sollte natürlich 14 heißen.

  • 0
    Antwort von maunzelkater68 maunzelkater68

    ja das stimmt sie minderjährig du volljährig dan verboten aber wo kläger kein angeklagter und noch was mädchen können mit 16 jahren mit ausnamegenemigung heiraten es würde woll nicht zur anklage kommen wärst du 17 wär sex nicht strafbar, wen du 17 und sie 13 dan strafbar, und noch was würden es zwei 13 jährige machen auch nicht straf bar und wen das was passieren sollte braucht der andere oder eltern keine alimente zahlen...

  • 0
    Antwort von dietmar632 dietmar632

    sie muß über 14 sein

  • 0
    Antwort von Sweetninafragt Sweetninafragt

    Nun, ab 14 hat man in Deutschland das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung, und das bedeutet, du könntest zwar angezeigt werden, aber wie es halt so ist, wenn sie es wollte, kann dir ncihts passieren, sie awar einverstanden. Ab 14 ist erlaubt. Daher gehen auch 14 und 60. Gesetzlich kein Problem.

  • 0
    Antwort von Falke149 Falke149

    Das ist ein Schwieriges Thema, also juristisch gesehen: Wenn du mit einem minderjährigen Mädchen schläfst und sie sagt, dass sie dies nicht wollte und das vor Gericht geht, kannst du eventuell zur rechenschaft gezogen werden. Das haben wir ja alle mit Marko in Antalia gesehen...

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    Antwort von Antonk49 Antonk49

    Krank wird es (und illegal) wenn sie unter 14 ist dann sollte jemand kommen und dir in die Klöten treten

    ansonsten darfst du als "Erwachsener" keinen Sex mit minderjährigen haben

    Kommentar von Bedexx BedexxBedexx

    Les doch genau verdammt. Ich schreibe ich bin 18 und sie ist 2.5 jahre jünger. Kannste nicht rechnen oder wo liegt das problem? sie wird in 2 monaten 16!

    Kommentar von Antonk49 Antonk49Antonk49

    desswegen schrieb ich im Konjunktiv und dann kam ansonsten das Allgemeine also erkläre ich dir das nochmal Du 18 kein Sex mit unter 18 (ausser mit Erlaubnis der Eltern, aber ganz erlich wer wird die schon fragen?)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    @Bedexx Bevor du hier anderen pampige Antworten gibst, solltest DU erst mal deine Fragen ordentlich stellen. Das ist hier eine deutsche Seite und jeder geht bei rechtlichen Fragen von der deutschen Rechtslage aus. Den wichtigen Fakt, dass du in der Schweiz lebst, hast du mal einfach nicht erwähnt. Und damit kannste eigentlich die Antworten vergessen.


    (18) Bitte behandel andere Community-Mitglieder immer mit Respekt, Anstand und Höflichkeit!

    http://www.gutefrage.net/policy

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    Antwort von enerener enerener

    du darfst nicht, die strafe wird im schlimmsten falle aber nur sehr gering ausfallen, vielleicht ein paar sozialstunden oder so.

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    Antwort von doka12 doka12

    sie darf ohne einverständtnis ihrer Eltern erst mit 18 Sex haben

    Kommentar von erik332 erik332erik332

    ahja und vonwo hast du das?

    Kommentar von nephii nephii

    xD und das muss man dann immer vorzeigen... die offizielle Einverständniserklärung... xD

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    doka du scheinst nicht auf der erde zu wohnen, sex ist schon seid langem ab 14. erlaubt

    Kommentar von doka12 doka12doka12

    wenn du meinst,wird deine Meinung wohl richtig sein

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    das ist nicht meine meinung sondern steht im gesetz

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    Antwort von user735 user735

    Es stimmt. Du bist 18 und Volljährig. Sie ist Minderjährig.

    Ab 16 und nicht vorher. Und bei Verbot auch nicht vor 18.

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    wer soll es denn verbieten? die eltern?

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    Antwort von romeo27 romeo27

    2 jahre altersunterschied sind erlaubt !

    Kommentar von Sweetninafragt SweetninafragtSweetninafragt

    LOL

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    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    nein nein keine sorge

    es sind viele falsche geschichten im umlauf wenn es um sowas geht

    solange sie freiwillig mit dir schläft aus eigenem willen ohne das du sie dafür bezahlst brauchst du nichts zu befürchten

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    stimmt nicht, wenn sie auch will

    Kommentar von ziuwari ziuwariziuwari
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