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Darf ich mit ihm sex haben?

Frage von atshanty19 atshanty19

Also, ich bin 14 und er ist 19. Ich wollte wissen, ob es gesetzlich verboten ist, wenn ich mit ihm schlafen würde?

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Antworten (19)

  • 8
    Antwort von kuckkuck kuckkuck

    es ist zwar nicht gern gesehen von vielen erwachsenen, aber solange du es von dir aus willst und er dich nicht unter druck setzt, erpresst oder sonstiges, ist daran nichts verboten

    Kommentar von Kassandra0815 Kassandra0815Kassandra0815

    Jo,du vergißt,das ein 19jähriger eine 14jährige ohne Mühe manipulieren kann.Aber selber unreif ist,was Empathie angeht.

    Kommentar von HugoGuth HugoGuthHugoGuth

    Das spielt aber im Hinblick auf Strafbarkeit keine Rolle! Manipulation gehört auch nuneinmal ein bischeN zum Menschsein dazu! Siehe Werbung! Es ist jedenfalls nicht strafbar!

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    immer diese Klischees. 14jährige sind manipulierbar und 19jähre unreif... ?

    Kommentar von Kassandra0815 Kassandra0815Kassandra0815

    Nicht alles,was straffrei ist ,ist in Ordnung.

    Klischee hin oder her:14 Jahre ist grenzwertig jung.Und du könntest sicher sein,dass ich als Elternteil so eine Beziehung meiner Tochter und sogar meines Sohnes,wenn er schon 19 wäre,sehr genau unter die Lupe nehmen würde und mich einmischen würde,wenn mir da etwas spanisch vorkäme.

    Die 14jährige ist die Unerfahrenere und somit diejenige,die man evtl. beschützen soll. Deswegen ist sie auch nicht volljährig.Bevormunden muss man deswegen noch lange nicht!

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Es ging hier um darf oder nicht darf und sie darf ! Ich werde nicht den moralischen Zeigefinger heben und anderen in ihr Leben reinreden. Weißt Du, wie oft ich bei Kunden erlebe, dass die 13/14/15jährigen Töchter einen Freund 17/18/19 haben ? Das hält dann zwei Jahre, geht aufgrund des Unterschieds auseinander, Liebeskummer, die nächste Erfahrung bitte... natürlich ist das grenzwertig, aber das gehört zum Leben und solange diese Beziehung ihr nicht schadet, ist doch alles in Ordnung. Ich würde als Vater auch genau hinschauen, aber ich würde ihr die nicht kaputt machen oder verbieten.

  • 7
    Antwort von onomant onomant

    Ja darfst du, wer hier was anderes schreibt hat keine Ahnung.

    Kommentar von glaubeesnicht glaubeesnichtglaubeesnicht

    Du hast keine Ahnung!

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Dann zeig mir mal das Gesetz und den Paragraphen-dann reden wir weiter.

    Kommentar von wolfgang001 wolfgang001wolfgang001

    Bitte, hier hast Du einen Link, der Dir zeigt, was Recht ist:

    http://www.n-tv.de/politik/Wann-ist-Sex-mit-Minderjaehrigen-strafbar-article4052666.html

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Genau wie ich sage.Sie ist 14 und wenn sie es möchte ist es in Ordnung, egal wie alt er ist.

    Kommentar von daves85 daves85daves85

    nein, nicht egal, er sollte unter 21 sein, wenn nicht kann es sehr haarig werden, da meist davon ausgegangen wird, dass das kind ausgenuztt wird

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    nicht unbedingt.

    Jedoch gilt da noch eine Zusatzbedingung:

    "(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." [§182 stgb]

    Kommentar von daves85 daves85daves85

    Jaa, aber wie gesagt ich habe mal gehört ,dass bei ü 21 die meisten Gerichte erstmal davon ausgehen, dass das Kind ausgenutzt wurde und gegenteiliges zu beweisen wäre. Auch wenn sie ja sagt, so muss ihr erst eine gewisse reife nachgewiesen werden. Rechtlich ist das recht schwierig, darauf wollte ich hinaus, auch wenn das Gesetz es nicht direkt verbietet.

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    da hast du Recht, das ist natürlich rechtlich nochmal etwas schwieriger; vor allem wenn dann dahinter Eltern stehen die das Kind wg. einer Anzeige unter Druck setzen - was psychologisch bei tatsächlich einvernehmliochen Geschlechsverkehr natürlich nicht besonders günstig ist, aber doch häufig vorkommen. Ist natürlich wie vieles eine Sache bei der man vorsichtig sein sollte; aber ich persönlich finde ohnehin das man sowas langsamer angehen solle und nicht mit dem Ziel "Sex" vor Augen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Muss er nicht, über 21 und unter 16 kommen aber andere Sachen hinzu, siehe StGB §182 Absatz 3:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

    Aber prinzipiell darf eine über 21 jährige Person vom Gesetz her auch Sex mit einer 14 Jahren alten Person haben, solange er diese Person nach Absatz 3 StGB §182 nicht missbraucht.

    Kommentar von wolfgang001 wolfgang001wolfgang001

    Soll das eine Aufforderung sein, dass zukünftig Erwachsene mit Kindern Geschlechtsverkehr treiben sollen?

    Kommentar von nurnochmehr nurnochmehrnurnochmehr

    Das soll lediglich die rechtliche Situation darstellen.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Soll das eine Aufforderung sein, dass zukünftig Erwachsene mit Kindern Geschlechtsverkehr treiben sollen?

    Nein gewiss nicht.
    Der Gesetzgeber spricht bei einer 14 Jahre alten Person nicht mehr von einem Kind, ein Kind ist lt. Gesetz eine Person bis zum 14. Geburtstag.

    Du verdrehst die Frage, ein Erwachsener darf keinen Sex mit einem Kind haben, dies ist ganz klar verboten und regelt das StGB im §176:

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

  • 5
    Antwort von Terrier74 Terrier74

    Nein, es ist nicht verboten, solange kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen euch besteht. Ich bin jetzt allerdings zu faul, den entsprechenden Gesetzesparagraph rauszusuchen. Einfach mal nach Jugendschutzgesetz googeln. Sex mit Personen unter 14 Jahren ist grundsätzlich strafbar. Ab 14 sieht die Sache anders aus, solange, wie bereits gesagt, kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen euch besteht.

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    bis auf einen kleinen Fehler ist es richtig: das ganze steht im Straf- und nicht im Jugendschutzgesetz ;)

    Kommentar von Terrier74 Terrier74Terrier74

    Oh, sorry. Naja, man kann ja nicht alles wissen.

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    Antwort von BreitenSportler BreitenSportler

    Macht doch was ihr wollt, du musst ja nicht alles deinen Eltern erzählen

  • 2
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Verboten! Steht dein Freund auf Kinder?

    Kommentar von Protego ProtegoProtego

    Es ist NICCHT verboten! Nichtmal, wäre er 30. Außer ihr fehlt die sexuelle Selbstbestimmung oder er nutzt ein Abhängigkeitsverhältnis aus. Ansonsten darf man ab 14 Sex mit JEDEM Alter haben (außer unter 14 Jährigen) auch mit 40-50, das ist völlig egal. Ob das moralisch korrekt ist, sei dahingestellt, aber rechtlich ist es ok.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Zeig mir das Gesetz und den Paragraphen, wo das steht. Wirst Du nicht können, weil es den nicht gibt !

    Sie ist mit 14 kein Kind mehr, rechtlich gesehen. Ich weiß auch nicht, wieso immer so ein Aufriß gemacht wird. 45jährige haben 35jährige Freunde. 20jährige sind mit 30jährigen zusammen, aber bei 14 und 19 gibts Terror ? Mädels in dem Alter orientieren sich nunmal eher zu Älteren, weil die Jungs in dem Alter noch völlige Kindsköpfe sind und sie mit denen nicht klarkommen. Und solange das beide wollen und keiner drängelt und ausnutzt, ist doch alles bestens ! Hört doch mal mit dieser Pädophilen-Keule auf !

  • 1
    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Wenn Du in Deutschland oder Österreich wohnst, ist es zu 101% erlaubt! In der Schweiz und in Belgien könnte ihm theoretiscH etwas passieren - aber auch nur, wenn Deine Eltern ihn anzeigen! Viel Spaß!

  • 1
    Antwort von Paguangare Paguangare

    Es ist nicht grundsätzlich gesetzlich verboten.

    Außer wenn die Bedingungen greifen, die hier auch schon mehrfach zitiert worden sind, also wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder die fehlende Fähigkeit des jungen Mädchens zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird.

    Neulich ging ein Fall durch die Presse, dass ein Lehrer (32) ein Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt hatte. Er wurde in einem Prozess schließlich freigesprochen, weil er nicht in einem direkten "Obhutverhältnis" zur Schülerin gestanden hatte. Er hatte das Mädchen nämlich nicht regelmäßig unterrichtet, sondern war nur dreimal in einer Vertretungsstunde Vertretungslehrer gewesen und hatte einen freiwilligen Tanzkursus betreut, an dem sie auch teilgenommen hatte.

    So etwas ist wirklich ein juristischer Grenzfall, wo man diskutieren könnte, dass die Richter auch anders hätten entscheiden können oder müssen.

    Kommentar von HugoGuth HugoGuthHugoGuth

    Das alles gilt aber nicht bei 19 und 14! Was den Lehrer angeht, wurde er in 2 Instanzen verurteilt, die 3. hat ihn freigesprochen!

    Kommentar von Paguangare PaguangarePaguangare

    Ich habe auch nicht behaupten wollen, dass der Fall mit dem Lehrer und der Schülerin mit demjenigen der Fragestellerin vergleichbar sei.

    Vielmehr hatte ich die Unterschiede herausstellen wollen.

  • 1
    Antwort von kayo1548 kayo1548

    Ja, das ist erlaubt solange kein Entgeld stattfindet und keine Zwangslage ausgenutzt wird. Ob das natürlich sinnvoll ist, ist was anderes - aber das könnt und müsst ihr entscheiden.

  • 1
    Antwort von daves85 daves85

    Du solltest es nicht tun, da der altersunterschied einfach zu groß ist in dem alter. Wirklcih verboten ist es allerdings nicht: http://www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

  • 1
    Antwort von Kassandra0815 Kassandra0815

    Wenn er auf Teufel komm raus mit dir schlafen will,dann kannst ihn sowieso vergessen. Entschuldige,aber du bist ein Kind. Welcher Mann schläft mit einem Kind ???

    Frag nochmal nach,wenn du etwas älter bist!!

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    40jährige schlafen mit 35jährigen, also wo ist das Problem mit 14 und 19 ? Beides mehr oder weniger Jugendliche. Mit 14 ist man gesetzlich kein Kind mehr. Wieviele 13/14/15/16jährige suchen sich ältere, weil Jungs in dem Alter den Mädels in der Entwicklung noch weit hinterherhinken und sich Mädels da eher den älteren reiferen zuwenden ?

    Kommentar von Kassandra0815 Kassandra0815Kassandra0815

    Keiner wird abstreiten,dass der Unterschied zwischen 40 und 35 jährigen ein deutlich anderer ist,als zwischen einer 14jährigen und einem 19jährigen.

    Es mag gutgehen und evtl. auch eine glückliche Beziehung sein.

    Aber dieses teils erbitterte "Dafürdiskutieren" mancher Leute gibt mir wirklich zu denken. Die meisten 14jährigen sind Kinder.Punkt-aus.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Es sind 5 Jahre, so oder so. Natürlich gibt es einen Unterschied in der Entwicklung, aber das müssen beide miteinander ausmachen und wenns auseinander geht, dann gehts eben... Ich hab zwei Freundinnen Mitte Dreißig, deren Freunde sind 12 und 15 Jahre älter. Beide kennen ihre Partner schon 15 Jahre. Damals hielten das auch alle für grenzwertig und fast pädophil. Beide haben jetzt Kinder und sind noch immer glücklich. Was solls.

    Ich diskutiere nicht dafür, ich rede aber gegen dieses teilweise erbitterte ANTI. Wieso muss ich das grundsätzlich schlecht finden und ihr ausreden ? Wenns ihr nicht schadet, hält es solange wie es hält. Die Liebe fürs Leben ist die erste doch eh (meist) nicht.

  • 1
    Antwort von jpunkt2009 jpunkt2009

    wenn der 19 jährige das macht steht er schon mit einem beim im KNAST .

    Kommentar von BreitenSportler BreitenSportlerBreitenSportler

    Und mit dem anderen im Bett, also alles ausgeglichen

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Wenn er 21 wäre, stünde er mit einem Bein im Knast, und selbst dann wäre es noch ein weiter Weg. Also immer ruhig mit den jungen Pferden...

  • 1
    Antwort von Cynicism Cynicism

    ja, es ist gesetzlich verboten. du musst schon warten bis du 16 bist... aber ernsthaft, interessiert dich das gesetzt? ^^

    Kommentar von atshanty19 atshanty19

    eigentlich nicht, aber ich will auch nicht, dass er dafür ins Gefängnis muss

    Kommentar von Cynicism Cynicism

    naja, rein theoretisch müsstet ihr einfach eure fresse halten... aber findest du nicht, dass du lieber noch etwas warten solltest? ihr kids wollt alle unbedingt so schnell wie möglich sex haben, aber du wirst froh sein wenn du damit noch etwas wartest...

    Kommentar von kuckkuck kuckkuckkuckkuck

    es ist nicht verboten...solange sie es freiwillig macht kann ihm nichts passieren, er ist unter 20

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Selbst wenn er 80 wäre macht es keinen Unterschied.

    Kommentar von Cynicism Cynicism

    whatever

    Kommentar von kuckkuck kuckkuckkuckkuck

    nein, es ist erst strafbar, wenn er über 20 oder 21 ist ..das weiß ich grad nicht ganz genau...denn ab dem alter zählt die grenze, dass sie 16 sein muss, da hast du schon recht Cynicism, aber da er 19 ist, zählt er vor gericht eh meist als jugendlicher und daher ist es für ihn, wenn sie es freiwillig macht nicht strafbar.

    wenn sie sagen würde, sie wollte eigentlich nicht und er hat sich immer mehr dazu gedrängt, dann würde er wegen nötigung eine anzeige bekommen.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Da ist nix gesetzlich verboten. Es wäre nicht mal grundsätzlich verboten, wenn er 21+ ist. Dann geht es nur noch um Abhängigkeiten, Zwangslagen und fehlende sexuelle Selbstbestimmung.

  • 1
    Antwort von Bille2000 Bille2000

    Ja, du bist unter 16 und er macht sich strafbar.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    nicht die bohne. wäre sie unter 14 dann ja...

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    Antwort von DerAtom DerAtom

    Ab 14 darf man Sex haben. Egal mit wem. Der Partner/ die Partnerin muss auch über 14 sein. Du darfst nur nicht gezwungen werden.

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    Antwort von P2907 P2907

    ich glaub nicht nur wenn du nen kind bekomm tund er es nicht akzeptiert aber das willst du ja net

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    Antwort von findesciecle findesciecle

    Für dich nicht - wenn es rauskommt - kann er durchaus Probleme bekommen! zurecht!

  • 0
    Antwort von Bajun Bajun

    Aber hallo!!! Das erfüllt eindeutig den Straftatbestand des sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen. Und dass der 19jährige noch einen milden Richter findet, der ihn nach Jugendstrafrecht verurteilt - darauf würde ich keinen Groschen wetten. Entschuldige, ich will Dir nicht absprechen, dass Du möglicherweise schon eine sehr feminine Erscheinung bist und eine gewisse erotische Ausstrahlung hast, manche Mädchen sind da sehr früh schon sehr weit - dennoch, für mich hat das schon etwas Pädophiles. Also Vorsicht! Strafrechtlich relevant ist es für ihn auf jeden Fall! Und was Du Dir möglicherweise antust... - aber ob ich das erzähle, oder ob in Chicago 'ne Schippe umfällt. Nichts gegen erste Erfahrungen - aber muss es mit 14 schon die Hardcore-Nummer sein, nur weil vielleicht beinahe jeder Deiner Klassenkameraden die entsprechenden kleinen Filmchen bereits auf dem Handy hat und ihr in Eurem Alter mehrheitlich tatsächlich glaubt, ihr wäret nicht "in", wenn ihr diese Filmchen nicht nachspielt? Vielleicht hast Du eine andere Motivation - aber denk noch mal in Ruhe drüber nach. Kann sein, Du könntest Dir in ein paar Jahren wegen einer Kindheitsdummheit böse in den eigenen Ar... beißen. Un glaub mir, ich bin kein vergriemelter Puritaner!

    Kommentar von BaluDerTanzbaer BaluDerTanzbaerBaluDerTanzbaer

    Kopf -> Wand

    Tut mir leid, ich weiß nicht, in welcher Gefühlslage du gerade bist, Bajun, aber warum verteufelst du den 19-Jährigen automatisch so stark? Ich glaube durchaus, dass auch zwischen 19- und 14-Jährigen wirkliche Liebe entstehen kann. Deine Aussage zum "Strafbestand des sexuellen Mißbrauchs" stimmt ebenfalls nicht.

    Kommentar von kuckkuck kuckkuckkuckkuck

    balu, ich geb dir recht...was verboten wäre, wäre, wenn sie zb. 15 ist und er 24 aaaaaber..selbst dann gibt es das klitze kleine schlupfloch, wenn sie vor gericht aussagt, sie wollte es, dann wird er NICHT verurteilt.

    Kommentar von Terrier74 Terrier74Terrier74

    Da bist du aber schief gewickelt, Bajun.

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Lieber Terrier74, lieber bin ich schief gewickelt, als dass ich dieser Kinderf....erei das Wort rede. Und für mich - entschuldige - ist eine Vierzehnjährige ein Kind. Mag sein in seltenen Fällen reif am Körper, aber in beinahe allen Fälle unreif an der Seele. Ich habe sie als Mediziner doch gesehen, wenn sie geschwängert oder mit einem kernigen Tripper versehen oder beides geheult haben, wenn sie einem der Berliner Krankenhäuser vorgestellt wurden. Und wie durch ein Wunder waren dann plötzlich auch Vertreter des Jugendamtes, der Polizei und manchmal sogar der Staatsanwaltschaft in der Rettungssstelle präsent, die sich mit dem Mädel aufgeregt zu unterhalten begannen. Gut - ist alles ein Vierteljahrundert her. Mag sein, dass der in Richtung Kindergarten zurückeilende Einsatzzeitpunkt der Pubertät zwischenzeitlich zu entsprechenden Novellierungen im Gesetzteswerk führte, aber die sind dann an mir spurlos vorübergegangen. Für mich sind diese Entwicklungen schlicht indiskutabel. Wenn das nämlich so weiter geht, dann erlebt die nächste Generation noch, wie man Kind nur noch bis vier ist, jugendlich mit freier sexueller Selbstbestimmung ab 7 und voll geschäftsfähig mit 14! Hurra, Hurra, Hurra! Dann ist ja die geschwängerte Sechsjährige aus Brasilien (noch eine biologisch-mirakulöse Ausnahme) ja eine echte Pionierin!

    Kann sein, dass ihr Befürworter dieses juvenilen Sexes juristisch gesehen mittlerweile Recht habt. Dann aber würde ich mich auf die Position zurückziehen, dass der deutsche Gesetzgeber nicht mehr zurechnungsfähig und /oder ich schon mumifiziert bin und aus dem Mittelalter stamme. Kann ich mit leben. Aber denkt schön an eure Ausführungen, wenn eure eigenen Kinder...!

    Kommentar von HugoGuth HugoGuthHugoGuth

    Lieber Bajun! Du musst der Realität ins Auge sehen! Diese Gesetze wurden 1995 bis 97 ausführlich diskutiert, was zur Reform des Sexualstrafrechtes führte, worin u.a. der berüchtigte Schwulenparagraf 175 gestrichen wurde! Ebenso die entsprechenden schwulenfeindlichen Gesetze in allen anderen EU-Ländern!

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Lieber HugoGuth, für das Kompliment herzlichen Dank! Aber versteh mich, wenn ich sage, dass mir beim Anblick einer schwangeren Vierzehnjährigen jeglicher Humor vergeht. Was ihr Befürworter alle gemeinsam zu haben scheint, ist, dass ihr alle dem naheliegenden Irrtum verfallen seid, die Natur hätte Sex zum Spaß erfunden, nur weil er Spaß macht. Mintnichten. Nicht weil die Religionsstifter es so wollen, sondern weil die Natur es so will: Sex zielt auf Fortpflanzung ab! Noch mal ich bin ein Faun und kein Puritaner, aber ich bin auch Biologe und Mediziner.

    Und jetzt meine Frage: Haltet ihr das Gros der Vierzehnjährigen für so reif, eigene Kinder zu bekommen, selbst wenn ihr Körper das schon hergäbe? (Ich schrieb meine Disseration damals auf gynäkologischem Gebiet (besides: without copy and paste...) und glaube, ich verstehe etwas vom weiblichen Körper.)

    Anders formuliert: Könnt Ihr Euch für Eure Person eine vierzehnjährige Mutter vorstellen? Wolltet ihr von einer Vierzehnjährigen großgezogen werden?

    Ah - jetzt kommt's! Ich ahne es: Verhütung, Pessare, Contrazeptiva, Knaus-Ogino, Petting... wir sind da ja schon so weit und soooo vernünftig! Die Vierzehnjährigen auch? Ja? Wirklich? Gott, im Himmel, so naiv könnt ihr nicht sein!

    Ich habe viele durchschnittliche gebildete erwachsene Frauen kennengelernt, die mit den Problemstellungen der Verhütung komplett überfordert waren und dann um eine Interruptio bettelten. Aber das kennen wir ja - die trottligen Alten! Vierzehnjährige Mädchen haben das natürlich alles fest im Griff, wie meine Klassenkameradin A., die 1978 mit fünfzehn schwanger und von den Eltern zu Abtreibung gezwungen wurde. War auch besser so, denn der kindliche Körper von A. reagierte mit einer fetten EU (extrauterine Gravidität). Beim Eingriff wurde der Tubenapparat beidseits leider irreversibel beschädigt. Aus der Traum vom eigenen Kind. Bis heute. Kommt heute natürlich nicht mehr vor! Zumindest in Lummerland.

    Wenn der Gesetzgeber das geschlechtsverkehrsfähige Alter lustig und munter den Gegebenheiten Rechnung tragend auf 14 herabgesetzt hat, dann ist das für mich ein Grund mehr anzunehmen, die Legislative hätte nicht mehr alle Latten am Zaun!

    Die Gegebenheiten selbst sind mir vertraut. Ich weiß wohl, dass sich im Problembezirk meiner Heimatstadt 12Jährige bereits für eine geklaute Lederjacke flachlegen lassen, und zwar nach allen Regeln der zweifelhaften Kunst, wie sie über die netten kleinen Filmchen verbreitet werden. Unnatürliche Ausdehnungen des sphinkter ani? Angstbehaftete Anfragen aus dieser Altersklasse, ob Sper*a geschluckt giftig sei oder zur Schwangerschaft führen könne - alles keine Seltenheit. SO WEIT, REIF, ERFAHRE UND GEBILDET SIND DIE MEISTEN DIESER KINDER WIRKLICH!

    PS: Was hast Du mit den in Deinem Kompliment angesprochenen Homosexuellen? Die standen doch hier gar nicht auf der Tagesordnung. Die sind hoffentlich erwachsen und wissen, was ihnen Freude macht. Sollen sie! Können sie! Gott sei Dank dürfen sie hier und werden dafür nicht verbrannt und gestinigt. Aber wie gesagt, das steht doch auf einem ganz anderen Blatt!

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Bajun, wie bist DU denn drauf ?

    Wenn Du schon mit Straftatbeständen um Dich wirfst, dann bitte richtig: Strafbar ist Sex mit <14jährigen grundsätzlich, zwischen 14 und 16, wenn dabei Abhängigkeiten, Zwangslagen und die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Ab 16 kannst Du (trotz Minderjährigkeit) vögeln, wen Du willst.

    Pädophilie lassen wir hier mal aus dem Spiel, das betrifft eher 35jährige, die sich 13jährige krallen und vielleicht moralisch auch einen Familienvater, der ne 16jährige vernascht. Der statistische Unterschied beträgt 3,5 Jahre, übrigens auch zwischen mir und meiner Frau. Bin ich deswegen als Mittdreißiger moralisch integrer als ein 19jähriger ? Eine gute Freundin von mir hat einen 15 Jahre älteren und die andere einen 12 Jahre älteren. Ist das auch verwerflich oder bei Dir einfach nur grundsätzlich, weil einer 14 ist ? Die suchen sich ohnehin ältere aus, weil sie aufgrund ihrer Reife mit 14jährigen Jungs nicht klarkommen. Und Deine Erfahrungen sind 25 Jahre her. Damals gabs noch kalten Krieg ! Und das sie nicht verhüten wird, sagt auch keiner. Es wird immer schwangere Teenies geben und die gabs auch immer. Früher wurden sie nur aus Scham besser versteckt, es wurde abgetrieben (wie in Deinem Beispiel) und die Medien waren nicht so präsent. Sex und Schwangerschaft werden heute auch bei den meisten Teenies getrennt, wir sind im Jahr 2012 ;-) Deiner Erfahrungen in allen Ehren, aber Du erlebtest natürlich nur die Negativen in Deinem Beruf. Die positiven kamen ja nicht zu Dir ;-)

    Filmchen auf dem Handy hat keiner erwähnt, also lassen wir die Klischees doch bitte mal zuhause !

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Ich glaube, ich habe in Puncto dieser Frage genug geredet. Mein Standpunkt ist klar und deutlich und unverändert. Für mich ist und bleibt eine Vierzehnjährige ein Kind - e basta! Und wenn ich so gesetzesbesoffen wäre, hätte ich den Bolschewisten auch abgenommen, dass es rechtens ist, Leute von der Mauer zu schießen, die von Deutschland nach Deutschland wollen. Es muss, will ich damit sagen, auch noch ein natürliches Empfinden geben. Auch meine Frau ist anderthalb Jahrzehnte jünger als ich. Aber sie ist Anfang Dreißig und nicht VIERZEHN.

    Ich merke, ich renne hier gegen eine Wand. Man muss wissen, wann Schluß ist!

    Im Übrigen sind die Filmchen, die mittlerweile die Arbeit der BRAVO überflüssig machen, alles andere als Klischees. Die Aufklärungsfilme vom Discovery Channel im Gymnasium meiner Tochter lassen drei Viertel der Klasse selig wegschlummern. Wer in ihrer Klassenstufe (6) nicht die entsprechen Hardcores auf dem IPhone vorhält ist out. So sieht's mal aus. Und wer die Sachen nicht ein, zwwei Jahre später eins zu eins nachspielt, ob's ihn altersbedingt anekelt oder nicht, ist uncool. Gruppendruck der peer-group! Aber die Eltern springen die Lehrerin wegen der Vorführung des DCh-Filmchens an und ihr propagiert hier den Teenie-Sex mit lauten Trompeten. Leute, was dieses Thema betrifft, ich klink mich jetzt aus - mir wird das jetzt echt zuviel. Aber vielleicht stellst Du mir noch mal eine Sechzehnjährige glückliche junge Mutter mit ihrem zweijährigen Kleinkind in einer harmonischen Beziehung vor, dass ich auch mal ein Positivbeispiel erlebe, worüber ich mich freuen kann.

    Wie ich diesbezüglich drauf bin? Das möchstest Du gar nicht wissen. Kombiniere weißen Dampf mit roten Ohren - das weist Dir die Richtung.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise
    • genau, Standpunkt klar und basta ! Es liebe der Betonpfeiler ;-)
    • Bolschewisten und Mauertote sind hier fehl am Platz !
    • natürlich gibt es diese Filmchen, aber nicht immer und überall. Irgendwann sollte man die Einsicht gewinnen, wie weit man in oder cool sein will und muss, und was einen das kostet. Ich habe diese Dinge auch auf die Harte gelernt, aber es hat geprägt und gefestigt.

    Ich propagiere hier keinen Teenie-Sex, ich rede aber auch nicht grundsätzlich pro forma ANTI und rede den Leuten etwas schlecht, was nicht schlecht sein muss. Und nicht jede 14jährige die Sex hat, wird schwanger. Dass Du welche kennengelernt hast und jetzt immer gleich einen Generalverdacht zu haben scheinst, ist Dein Erfahrungswert. Den lass ich Dir, den muss ich aber nicht teilen.

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Erstens stelle ich niemanden unter Generalverdacht und zweitens fällt mir auf, dass Du mir schon zum wiederholten Male erklärst, was hier angezeigt und was fehl am Platze ist. Wer gibt Dir eigentlich das Recht, hier zu moderieren und zu entscheiden, was hier zugelassen wird und was nicht? Gott? Ein Administratorenstatus? Eigentümerrecht? Bevor Du mir irgendetwas von Betonpfeiler erzählst, solltes DU erstmal von Deinem hohen Roß herabsteigen und die Ansichten oder Darstellungsweisen anderer etwas zurückhaltener bewerten. Ich begegnete hier nur Wenigen, die sich anmaßen anderen anzusagen, was an Argumentation ins Bild passt und was nicht!

    Deine Erfahrungen tun mir leid. Du wirst aber entschuldigen, wenn ich der Meinung bin, dass nicht jeder erst auf die Schnauze fallen müssen sollte, ehe er gewärtigt, dass es weh tut.

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    PS: Natürlich gebe ich Dir recht. Nicht jede Vierzehjährige, die Sex hat wird schwanger! Aber jede Vierzehnjährige die schwanger wird, ist eine zu viel!

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise
    • was haben denn bitte Bolschewisten und Mauertote in einer Antwort verloren, wenn es in der Frage um 14 und 19jährige geht und ob sie Sex haben dürfen ?

    • ich moderiere nicht, ich sage meine Meinung zu Deinen Antworten. Und Gott hat mit mir nicht das geringste zu tun. Er geht seinen Weg und ich gehe meinen.

    Wie soll ich denn solche Ansichten

    • dennoch, für mich hat das schon etwas Pädophiles
    • aber muss es mit 14 schon die Hardcore-Nummer sein
    • als dass ich dieser Kinderf....erei das Wort rede
    • jugendlich mit freier sexueller Selbstbestimmung ab 7
    • ihr Befürworter dieses juvenilen Sexes

    zurückhaltender bewerten ? Ich habe zu so einer Ansicht eine Meinung und die habe ich Dir gegenüber geäußert. Dass wir nicht übereinstimmen mag sein, ist aber kein Grund für persönliches…

    Und JA, jede 14jährige Schwangere in D ist zu viel !

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Gut, dann will ich Dir das mit den Mauertoten noch erklären, weil ich merke, wie schwer es Dir fällt, den Bogen zu schlagen. Aber dann ist Sense! I mog net mehr. Das Thema muß dann irgendwann durch sein!

    Also: Das Grenzregime in der Zone war geltendes Recht. Es mochte in Westdeutschland, Amerika oder auf dem Mars anders gesehen werden, oder auch nicht. Recht hat immer, wer gerade die Macht hat, solange er die Macht hat. So gesehen haben natürlich nach dem BGB auch diejenigen Recht, die 14 jährigen "Kindern" (alles klar, sind junge Erwachsene) den Geschlechtsverkehr legitmieren. Das sehe ich ein. Und das ist die Verbindung: Recht, was sich von den Erfordernissen der Realität entfernt hat und deshalb hinterfragt werden muss, wenn man nicht zulassen will, dass es sich schleichend in Unrecht verwandelt! Wenn Du so willst und das Lineal nach hinten verlängerst, kommst Du sogar bei den... ach, lassen wir das. Das führt wirklich zu weit.

    Aber so, wie ich damals dieses Recht, die Leute von der Mauer runterzuballern, in Frage gestellt habe, mich dagegen aufgelehnt habe, und unter anderem dafür auch bei der Staatssicherheit unfreiwillig zu Gast war, so nehme ich mir heute genauso den bürgerlichen Stolz und die Freiheit heraus, gegen dieses geltende Recht zu opponieren, wenn es meinem Gefühl, meinem Verstand und meiner Erfahrung widerspricht.

    Was die Bolschewisten mir nicht abzwingen konnten, nämlich zu all ihrem Mist Ja und Amen zu sagen, das schafft ihr schon lange nicht! Und glaub mir, die Roten waren ein bißchen kerniger als ihr, ohne dass ich euch zu nahe treten möchte. Die waren aus ganz anderem Holz. Bei einer Konfrontation mit denen hättet ihr nach Mama gebrüllt.

    Aber wie dem auch sei. Bei Euch nannte man das "zivilen Ungehorsam". Aber ich weiß nicht, ob Du mit dem Begriff, oder was noch mehr wiegt, mit dem, was dahinter steht, wirklich etwas anfangen kannst.

    Und nun laß mich mit dem ganzen Kram zufrieden! Ich habe noch andere Baustellen, die mir wichtiger sind. Auf jeden Fall wichtiger, als gegen Mauern anzurennen, bei deren Sturm nichts zu gewinnen ist.

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise
    1. Ich kann den Bogen schon schlagen, nur war die Mauersache ein unrechtes Recht, bei dem Menschen starben, wenn es umgesetzt wurde. Beim Sexrecht gehts scheinbar einfach nur darum, dass irgendjemand meint, 14jährige dürften noch keinen Sex haben und schon gar nicht mit 19jährigen.
    2. Erklär Du mir bitte nicht die Roten und das System, in dem ich selbst aufgewachsen bin und in dem auch unsere Familie Erfahrungen mit der Stasi hatte. Ihr und Euch passt da nämlich gar nicht. Und jetzt ist wirklich Schluß, machs gut !
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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Für Dich ist es straffrei, wenn Du mit Deinem Partner Geschlechtsverkehr hast.

    Allerdings ist es umgekehrt für Ihn eine Straftat, wenn er mit Dir Sex macht. Da braucht er nur von irgendeinem anderen Menschen angezeigt werden und dann ist es ein Offizialdelikt, bei dem die Polizei von sich aus nachforscht. Es ist dann unmöglich, eine Anzeige wieder zurückzuziehen. Da würde er dann in böse Umstände kommen.

    Wenn Du nicht willst, dass er ins Gefängnis kommt oder als Vorbestrafter weiter leben muss, dann lass es sein und warte bis Du 16 Jahre alt bist.

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Was für ein Schwachfug.

    Les mal in Ruhe:

    Strafgesetzbuch Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184g)
    Gliederung § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

    (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

    und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (4) Der Versuch ist strafbar.

    (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

    Kommentar von wolfgang001 wolfgang001wolfgang001

    Was ist an meiner Antwort unsinnig? Onomant, bist Du vielleicht dafür, dass Erwachsene mit Kindern Geschlechtsverkehr machen dürfen?

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Wofür oder wogegen ich bin spielt doch bei der Antwort auf die Frage/Ratsuche keine Rolle. Entscheidend ist was im Gesetz steht. Und nach dem Gesetz dürfen 14jährige Sex haben mit wem sie wollen zwischen 14 und 140 Jahren

    Kommentar von wolfgang001 wolfgang001wolfgang001

    Es behauptet hier niemand,dass das Kind dafür bestraft wird, wenn es mit einem Erwachsenen Geschlechtsverkehr hat. Nur umgekehrt begeht der Erwachsene eine Straftat, wenn er mit einem Kind (unter 16 Jahren) Sex macht.

    Kommentar von nurnochmehr nurnochmehrnurnochmehr

    Nur umgekehrt begeht der Erwachsene eine Straftat, wenn er mit einem Kind (unter 16 Jahren) Sex macht.

    Es ist lediglich in bestimmten Fällen eine Straftat (Entgelt, Ausnutzung der Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung). Im Allgemeinen ist es straffrei.

    Das steht doch auch groß und deutlich im Kommentar von onomant. Wenn er den Paragraphen schon hier reinkopiert, dann darf man doch auch erwarten, dass er gelesen wird.

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    Das ist nicht richtig - die Grenze ist 14 Jahre und nicht 16 Jahre. Bis 14 gilt man als Kind und ab 14 als Jugendlicher und auch sexuelle Handlungen sind ab 14 erlaubt, solange oben zitierte Ausnahmen nicht greifen

    Kommentar von uncutparadise uncutparadiseuncutparadise

    Wenn Du mit diesem Spruch 35jährige mit 14jährigen meinst, bin ich bei Dir. Aber 19jährige werden öfter nach Jugendstrafrecht verurteilt und mit 14 ist man rechtlich kein Kind mehr. Abgesehen davon macht er sich NICHT grundsätzlich strafbar mit einer 14jährigen. Das StGB zu lesen, hat seine Vorteile...

    Kommentar von daves85 daves85daves85

    ich sehe da keinen paragraphen der in diesem Falle relevant wäre

    Kommentar von kuckkuck kuckkuckkuckkuck

    das stimmt, nicht. sie würde dazu befragt werden und wenn sie sagt sie wollte es, dann gibt es keine anzeige

  • 0
    Antwort von Sweetdaniel Sweetdaniel

    mach doch was ihr wollt. solange es von euch beiden kommt, geht es auch niemand anderen was an, mit wem du was am laufen hast, ob du mehrere hast, oder nur einen. es ist deine sache. solange du zu nichts gedrängt wirst...

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