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Darf ich mit einer Helmkamera den Verkehr bzw meine Fahrt filmen und online stellen?

gefragt von ducati9999 am 29.03.2007 um 23:01 Uhr

Ich habe mir eine Helmkamera gekauft um meine Fahrten zu filmen und eventuell einmal im Jahr nen kleinen Film von meiner Fahrsaison online zu stellen, natürlich nur ein kleiner Zusammenschnitt. Darf ich das überhaupt aufnehmen und online stellen? Und was passiert, wenn auf diesen aufnahmen Gesetzesbrüche drauf sind wie zu schnell fahren oder bei durchgezogener Linie überholen etc.? Kann ich da Probleme kriegen bzw belangt werden?


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greimel
beantwortet von greimel am 29. März 2007 23:20
3x
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Ich würde auf alle Fälle sichtbare Kennzeichen (Nummernschilder) unkenntlich machen. Wäre aber ein haufen Arbeit. Gruß greimel.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. März 2007 23:39

personen dürfen auch nicht ohne deren Zustimmung erkenntlich abgebildet sein


Romulus9
beantwortet von Romulus9 am 31. März 2007 11:14
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Du bräuchtest von allen "bestimmbaren Personen" deines Films die schriftliche Einverständniserklärung für die Veröffentlichung ihrer Daten (Kennzeichen) und Bilder - sonst verstößt du gegen das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Bei Verstößen wird das mit Bußgeld geahndet. Solltest du damit finanzielle Absichten verfolgen begehst du sogar eine Straftat (Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe). Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/BJNR029550990.htmlhtm


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 30. März 2007 15:11
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Filmen darfst Du das natürlich, aber mit dem online stellen solltest Du sehr vorsichtig sein, und darauf achten, dass kein Mensch und kein Kennzeichen identifizierbar sind.




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