Wenn ich mir in Straße X an einer Parkuhr einen Parkschein für 3 Stunden ziehe, dann aber plötzlich nach 1 Stunde in die Straße Y in der gleichen Stadt muss, die auch parkscheinpflichtig ist, darf ich den Parkschein aus der Straße X nutzen, wenn das Zeitlimit nicht abgelaufen ist?

Eine Anmerkung dazu (hat nicht unbedingt direkt mit der Frage was zu tun, könnte aber hilfreich sein): Ich gebe den Parkschein, wenn er bei meiner Rückkehr zum Auto noch nicht "abgelaufen" ist, immer an einen anderen (ankommenden) Autofahrer weiter. Er freut sich und die Parkzeit wird höchst ökonomisch "ausgenutzt"...ggg...(spart auch Papier-Abfall).

Viele Städte haben ihre Parkzonen farblich "sortiert". Und in vielen Städten ist es so, dass Du dann "innerhalb einer Farbe" umparken kannst (also z.B. von einem Parkplatz mit gelbem Automaten zu einem anderen Parkplatz mit gelbem Automaten).
tradaix am 23. Februar 2008 23:50 Parkzonen sind bei uns nicht farblich, sondern mit einem Grossbuchstaben gekennzeichnet. Vom Prinzip identisch. DH

wenn es die Zone ist, für die der Parkautomat zuständig ist dann mit Gewißheit, auf anderen Parkplätzen...dann riskierste einen kleinen Beitrag zur Sanierung des Stadtsäckels zu leisten.
Hallo, bei uns in der Stadt gibt es für jede Strasseseite einen eigene Parkscheinautomaten. Sogar wenn die Strasse, eine Einbahnstrasse ist muss man für die ander Seite ein neuen Beleg ziehen.

Aha ein Sparfuchs :( aber ich glaub da zahlst du drauf... Der Parkschein ist nur begrenzt gültig, wo auch immer du den Schein gezogen hast, er ist mit einer Adresse versehen. Die Politessen freuen sich schon auf Dich :)
Die zeitliche Begrenzung war mir ja klar, nur die örtliche ist mir eigentlich etwas suspekt. Habe ja heute praktisch meine Parkzeit blöderweise doppelt bezahlt, was in Berlin nicht gerade ein Schnäppchen ist. Trotzdem danke an alle!