Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen, das am Sonntag abläuft, noch am Montag zur Zulassungsstelle?
Antworten (8)
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MonemausMonemaus
Nein. Weil es ja nur bis Sonntag ausgewiesen ist.
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butz1510butz1510
Ruf doch kurz bei der Zulassungsstelle oder der Polizei an und frag' vorsichtshalber nach.
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mafrmt00mafrmt00
Mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht mehr. Allerdings sind Fahrten zur Zulassungsstelle / TÜV auch mit unangemeldeten Fahrzeugen möglich. Allerdings braucht man dafür ein Kennzeichen, das dem Fahrzeug zugeordnet ist. D.H. ein entstempeltes, aber nicht zu lange abgemeldetes.
Siehe: http://www1.adac.de/RechtundRat/kfz_zulassung/zulassungsfragen/default.asp?TL=2#...:8-180221
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Thunder1262Thunder1262
Ein Kurzzeitkennzeichen läuft nicht plötzlich ab und es ist meist 3 oder 5 Tage gültig, also genug Zeit um das Fahrzeug vorher anzumelden. Du kannst zur Zulassungsstelle gehen, das Fahrzeug anmelden, wenn die Plaketten erst nach Besichtigung des Fahrzeugs verklebt werden sollen, darfst du mit den Originalen Kennzeichen bis zur Zulassungsstelle Fahren.
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MICIFMICIF
ich denke doch schon, da die Zulassungsstelle am Sonntag wohlmöglich nicht geöffnet hat!!!
Kommentar von
AndokaiAndokai Falsch, dann hätte man eben Freitag hin gemußt. Genau die gleiche Frage stellte ich selbst mal. Weil ich sowieso zum KVA mußte, fragte ich gleich nach. Dabei ging es um die Ostertage. Ich hätte dann eben den Donnerstag vor Karfreitag hin gemußt. ;-)
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Ja, wird das Beste sein. Werde die Inspektion gleich mal anrufen.
Es ist definitiv nicht erlaubt. Hätte also heute hingemusst.
OK. Jetzt wissen wir's. Wieder was gelernt!