darf man jagdgewehre einfach so transportieren oder muss man da sich eine genehmigung holen?

Derjenige der einen Waffenschein hat kennt seine Pflichten und Rechte
Inhaber eines gültigen Jagdscheines dürfen ihre Waffen auf dem Weg und vom Weg zum Jagdrevier und im Zusammenhang damit offen (z.b. im Holster) "am Mann" tragen.(ungeladen) Während der Jagdausübung auch geladen.
Will ein Jagdscheininhaber mit seiner Waffe zum Büchsenmachen oder Sportschießstand, so muss er die Waffe wie jeder andere Sportschütze verpackt in einem verschlossenen Behältnis transportieren
Ein Jagdschein erhält man auf Antrag nach bestandener Jägerprüfung. Dieser wird alle 1-3 Jahre "gelöst" kostet ungefähr 160 Euro ++einer Jagdhaftpflichtversicherung, ohne die keine Jagdschein ausgegeben wird.
Hallo, Es wäre in Bezug auf Waffen bitter nötig, wenn die Leute, die keine Ahnung von Waffen und den gesetzlichen Bestimmungen haben und nur Unsinniges von sich geben wollen, sich möglichst nicht äußern würden. Im Übrigen sollten in Bezug auf Waffen "grundsätzlich" auch nur Fragen anstehen, die sehr präzise gestellt werden. Also bitte, macht euch hier nicht wichtig, wenn ihr keine Ahnung habt, eine falsche Empfehlung kann nämlich u.U. erhebliche Probleme nach sich ziehen. Transportiert ein Jäger die Waffe nicht ins Revier also eventuell zu einem Käufer oder dem Büchsenmacher, dann muss die Waffe sogar in einem Behältnis untergebracht sein d.h. in diesem Falle z.B. in einer Gewehrhülle, die allerdings auch gesichert sein muss. (verschlossen, abgeschlossen) Derzeit ist es sogar noch der Fall, dass ein Jäger, der in seinem Revier jagt, beim betreten einer öffentlichen Straße seine Waffe entladen muss! Die Gesetzeslage hat sich geändert, weshalb ein Jäger seine Waffen zwar "unverpackt" (unverschlossen) auf seinem Wege zur Jagd transportieren kann, die Waffe darf aber nicht geladen (schußbereit) oder unterladen (Patronen im Magazin) sein. Sobald der Jäger sich in seinem Revier befindet darf er allerdings laden und die Waffe schussbereit machen.
Gruß vwillys1950
du darfst ohne genehmigung deine jagdwaffe zum jagdgebiet transportieren. allerdings musste du alle deine papiere dabei haben.
MarcSu am 27. September 2008 14:24 ... und die Waffe darf beim Transport nicht geladen sein.

Da ist dann wohl die Frage: Wieviele Wafen udn von wo, nach Wo.
Wer einen Jagdschein hat, darf seine Waffen natürlich transportieren. vermutlich auch eine geliehene eines Jagdkameraden, aber bestimmt keine 3 Kisten Kalaschnikows von Hamburg nach Pristina.
ja, darf man... aber nur in spezieller form ( futteral )
niemals frei, und niemals geladen !

Was ist eigentlich ein Jagdschein, habe ich da was verpasst???

munition in einem extra behältnis von der waffe getrennt.

hi erstmal,
also ich habe 2 Jäger in meiner Familie. Es ist so: Ein Jagdschein berechtigt einen Jäger (mit bestandener Jägerprüfung) beliebig viele Waffen zu besitzen, auch schussfähig. Ebenfalls wird er durch die sogenannte Waffenbesitzkarte dazu berechtigt seine Waffe von zuhause bis ins Jagdrevir und zurück, sowie von zuhause zum Waffenladen, etc. zu bringen, und zwar auf direktem Wege und am besten in einem Waffenkoffer aber auf jeden Fall nicht geladen und nicht in reichweite Also z.B. auf der Rückbank. Im Kofferraum ist es erlaubt. Erst im Jagdrevier darf die Waffe Schussbereit gemacht werden, muss allerdings gesichert sein, bis angelegt wird.
Genau, sonst dürfte er ihn gar nicht besitzen. DH
Jagdschein ungleich Waffenschein