2

Darf ich mit einem Fahrverbot in Deutschland im Aussland fahren? Rechtsanspruch Führerschein?

Frage von neumi75 neumi75

Hallo ihr lieben, bald ist es soweit und ich muss meinen Führerschein für 2 Monate abgeben! Jetzt habe ich gehört, das aber das Fahrverbot NUR in Deutschland zählt d.h. theoretisch darf ich im Aussland ohne Einschrenkungen meinen Führerschein nutzen. DAS PROBLEM ist aber, das der Mensch von der Bussgeldstelle unbedingt meinen Fürherschein einziehen will! Darf er das? Oder habe ich einen Rechtsanspruch meinen Führerschein zu behalten (z.b. mit einem Vermerk das ich nur im Aussland fahren darf?) danke für eure Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (16)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von malli malli

    also erstmal hast du prinzipell recht das fahrverbot an sich zählt nur für deutschland.du darfst also auf privatbesitz und ausserhalb deutschlands fahren. das problem ist aber der fehlende führerschein! ich kann dir nur soviel dazu sagen das ein kunde von mir ein ähnliches problem hatte da er in der schweiz arbeitet und er hat seinen führerschein wiederbekommen musste aber eine eidesstattliche vers. ablegen das er in dtl. nicht fährt. in wie weit man darauf einen rechtsanspruch hat kann ich dir leider nicht sagen. lg malli

    Kommentar von Darwinfan12 Darwinfan12Darwinfan12

    Nur weil das für die Schweiz so ist, heißt dass nicht, dass das über im Ausland so geregelt wird. Schweiz gehört auch nicht zur EU.

    Kommentar von Darwinfan12 Darwinfan12Darwinfan12

    Nur weil das für die Schweiz so ist, heißt dass nicht, dass das über im Ausland so geregelt wird. Schweiz gehört auch nicht zur EU.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    danke !

    Kommentar von ColjaM ColjaM

    Für den von Dir benannten Kunden gilt das nur, wenn er in der Schweiz einen Wohnsitz hat oder ein Gericht ein entsprechendes Urteil gespochen hat. Ansonsten darf man bei einem verhängten Fahrverbot auch nicht im Ausland fahren !

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    danke malli ist mit abstand die beste antwort, jeder meint er hatt absolut die peilung ich hab es übrigens eingetragen bekommen und darf im aussland somit fahren. danke nochmal

  • 5
    Antwort von dantes dantes

    Ja er darf ihn einziehen. Und nein, du darfst im Ausland nicht mehr fahren, weil auch die eine "gültige Fahrerlaubnis" i.d.R. verlangen. Bedeutet du würdest auch da einen auf die Nuss bekommen. Und das ist auch gut so! Versuche es nicht zu umgehen, sondern lerne aus deinen Fehlern.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Nein, der Führerschein wird bei einem Fahrverbot nicht eingezogen.

    Das Fahrverbot beginnt aber mit Rechtskraft der Entscheidung, spätestens nach 4 Monaten, auch wenn der Führerschein nicht abgegeben wird - und es endet erst dann wenn der Führerschein für die Dauer der Verbotsfrist in amtlicher Verwahrung war.

    .

    Daher schneidet sich der Betroffen ins eigene Fleisch, wenn er den Führerschein nicht abgibt. Er unterliegt dann einem dauerhaften Fahrverbot.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 4
    Antwort von Mendian Mendian

    Du darfst auch nicht im Ausland fahren. Lappen weg ist Lappen weg....

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    Ja ist er den Weg?

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 3
    Antwort von Darwinfan12 Darwinfan12

    Möchte gerne wissen, wer solchen Schwachsinn mit Rechtsanspruch und so herumerzählt. Natürlich darfst du auch NICHT im Ausland fahren. Hallo? Glaubst du, du fährst im Ausland dann besser als hier? Und klar, darf die Behörde den Lappen einbehalten. Außerdem gelten im Zuge der EU sowieso in fast allen EU-Ländern gleiche/ähnliche Gesetze. Zukünftig soll es sogar so sein, dass auch dir im Ausland der Lappen entzogen werden darf und das dann nach Deutschland gemeldet wird und die ausländische Behörde deinen Lappen dann direkt an die deutsche schickt, damit du in der Zwischenzeit damit nicht fährst. Steh einfach zu deinen Fehlern und lerne daraus, auch wenn sich das jetzt so super oberlehrerhaft anhört.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    Es geht mir nur um rechtliche Sachen nicht, um deine private Auffassung von Gerechtigkeit!

    Kommentar von Darwinfan12 Darwinfan12Darwinfan12

    Das hab ich schon verstanden, worum es dir geht und ich habe auch versucht, dir die rechtliche Situation näher zu bringen. Dabei konnte ich aber meinen Unmut nicht verbergen, dass ein erwachsener Mensch seinen gesunden Menschenverstand nicht einsetzt und anscheinend auch keine Nachrichten sieht/liest. Wozu haben wir denn die EU und wozu versucht denn die EU überall innerhalb ihrer Grenzen gleiche/ähnliche Gesetze durch zu setzen? Aber, vielleicht hast du recht, Wissen ist nicht alles.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 2
    Antwort von nixverstehen nixverstehen

    Die Bussgeldstelle darf deinen Führerschein einziehen. Theoretisch dürftest du im Ausland fahren, aber du mußt ja bei einer Kontrolle den Führerschein dort vorzeigen können. Das ist ja dann nicht möglich und somit würdest du im Ausland richtig Probleme kriegen. Also ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Andersherum ist es so, im Ausland dürfen sie dir den Führerschein nicht abnehmen. Es ist ein Dokument das nicht dir sondern der Bundesrepuplik Deutschland gehört. Du würdest also bei einem Vergehen in dem entsprechenden Land eine höhere Geldstrafe oder ein Fahrverbot für das Land bekommen aber nicht den Führerschein weg. Ausländer bekommen bei uns ja auch nicht den Führerschein weggenommen

    Kommentar von hardwood hardwoodhardwood

    Das stimmt so nicht. Die Italiener nehmen Dir die Pappe ab und senden diesen dann an die für Dich zuständige Polizeidienststelle....

  • 0
    Antwort von ColjaM ColjaM

    Nein, auch im Ausland darfst Du ohne Führerschein nicht fahren. Bei einem auferlegten Fahrverbot muss der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangen. Andernfalls machst Du Dich strafbar !!! Und die Gesetze im Ausland sind oft noch härter als bei uns, da kannst Du Dich schnell hinter Gittern wiederfinden. Der Mensch von der Bußgeldstelle kann und muss Deinen Führerschein einziehen. Anders verhält es sich, wenn Du im Ausland wohnen würdest und eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland begangen hast. Dann bräuchtest Du den Führerschein in Deutschland nicht abgeben, darfst aber für die Zeit des Fahrverbotes in Deutschland nicht fahren. Also, kommst nicht drum rum.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von JotEs JotEs

    Die deutschen Behörden können nicht für das Ausland entscheiden, ob du dort fahren darfst oder nicht. Sie können sich aber an deutsche Gesetze halten.

    .

    Diese besagen für den Fall des Fahrverbotes:

    1) Das Fahrverbot beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung, egal ob der Führerschein abgegeben wird oder nicht.

    2) Wurde in den letzten zwei Jahren vor der Entscheidung kein Fahrverbot ausgesprochen, dann kann der Betroffene den Beginn des Fahrverbotes innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten frei wählen. Das Fahrverbot beginnt dann durch Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung - spätestens jedoch nach 4 Monaten.

    3) In beiden Fällen endet das Fahrverbot erst dann, wenn der Führerschein für die Dauer der Verbotsfrist in amtlicher Verwahrung war.

    .

    Außerdem gilt in Deutschland, dass ausländische Fahrerlaubnisse nicht genutzt werden dürfen, wenn der Inhaber in seinem Wohnsitzstaat einem Fahrverbot unterliegt (§ 29 Abs. 3 Nr. 5 FeV).

    Gleiches dürfte umgekehrt auch für Inhaber deutscher Fahrerlaubnisse in den Mitgliedsstaaten der EU bzw. des EWR gelten.

    Das bedeutet: Selbst wenn du deinen Führerschein nicht abgibst, darfst du ihn, sobald das Fahrverbot nach obigen Regeln begonnen hat, zumindest in den EU-Mitgliedsstaaten nicht benutzen.

    .

    Niemand wird kommen und deinen Führerschein abholen. Du brauchst also gar keinen Rechtsanspruch darauf, ihn behalten zu dürfen, sondern du kannst einfach entscheiden ihn nicht abzugeben.

    .

    ABER: Nach spätestens 4 Monaten beginnt das Fahrverbot. Dann darfst du EU-weit nicht mehr fahren. Das Fahrverbot endet erst, wenn dein Führerschein für die Dauer der Verbotsfrist in amtlicher Verwahrung war.

    .

    Ob du angesichts dessen, dass du bei einer Kontrolle ja einen Führerschein vorweisen kannst, der begangenen Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis überführt wirst, steht auf einem anderen Blatt.

    In Deutschland wird man es in der Regel sofort feststellen können. Im Ausland vielleicht nicht ... verlassen würde ich mich an deiner Stelle darauf aber nicht.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von hardwood hardwood

    Du kannst Dir vor Abgabe des Scheins noch einen Internationalen holen sollen. Dann könntest Du ohne Bedenken im Ausland fahren.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    der internationale führerschein ist nur mit dem "nationalen" gültig

  • 0
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Der Fuehrerschein selbst stellt keine fahrerlaubnis dar sondern lediglich ein Indiz dafuer, dass du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Im Ausland wird die deutsche Fahrerlaubnis anerkannt (in den meisten Laendern jedenfalls, in aussereuropaeischen meist jedoch nur bei voruebergehenden Aufenthalten) und in manchen Laendern auch der deutsche Fuehrerschein. Dennoch reicht es auch in anderen Laendern nicht aus, lediglich im Besitz eines deutschen Fuehrerscheins zu sein. Man muss schon gleichzeitig auch im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

    Gruss DerCAM

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von Saab95 Saab95

    was du gehört hast gilt für ausländer. das bedeutet wenn für mich als österreicher in deutschland ein fahrverbot ausgesprochen wird dann darf mein führerschein von den deutschen behörden nicht eingezogen werden. und das fahrverbot gilt für mich nur in deutschland. in österreich darf ich nach wie vor fahren. umgekehrt sieht es natürlich anders aus. ein in deutschland ausgesprochenes fahrverbot alleine zählt in österreich nicht. hier könntest du mit deinem schein weiterfahren. der grund ist ja einfach...wir haben ein anderes verkehrsrecht...was in deutschland zum aussprechen eines fahrverbotes führt bedeutet noch lange nicht das es hier auch ausreicht um den fs loszuwerden.

    und genau das ist der grund für den führerscheineinzug. du sollst nämlich nicht nur in deutschland nicht mehr fahren können sondern auch generell nicht.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Leser R. aus C-Stadt fragt: Wenn ein Fahrverbot in Deutschland verhängt wird, gilt das auch im Ausland? Antwort: deutsches Fahrverbot auch im Ausland 1. Wer mit einem Fahrverbot rechtskräftig (z. B. durch einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid) belegt wird und trotzdem ein Fahrzeug führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StGB strafbar. § 21 StVG lautet (Auszug):

    § 21 StVG Strafen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    http://www.ra-karlbrenner.de/fahrverbotimauland.htm

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    ??? es geht aber um §25 StVG

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von Tigercats09 Tigercats09

    Ich verstehe das nicht! Einfach so wurde das Fahrverbot mit Sicherheit nicht erhoben. Irgendwas wirst Du getan haben und hast es somit auch verdient. Ob Du das gut findest, sei mal dahin gestellt, aber jetzt musst Du mit den Konsequenzen leben...den Fehler wirst Du garantiert nicht nochmal machen und das ist ja auch Sinn und Zweck der Sache. Statt nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen, solltest Du Dich der Sache jetzt stellen...Sorry, aber Du bekommst ihn doch wieder!

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    Klaro mach ich auch! Aber warum soll ich freiwillig nicht im Aussland fahren, wenn es nur in Deutschland verboten ist? Ich möchte wie du Gesetze achten und mich in den Möglichkeiten die sie bieten bewegen.

    Kommentar von Tigercats09 Tigercats09Tigercats09

    Es gibt Gesetzeslücken, in denen möchte ich mich überhaupt nicht bewegen. Kenne eine Frau, die mehrfach wegen Trunkenheit ihren Lappen abgeben musste und dann wurde er ganz einbehalten...nichts leichter als das, dann lässt man sich mal schnell nach Polen fahren und macht den Führerschein da einfach nochmal. Und wenn man wieder in Deutschland ist, wundert man sich, warum das Fahrverbot trotzdem gilt...man hat den doch schließlich neu gemacht! ????????????

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von denfa denfa

    Natürlich darf er das, das ist ja der Sinn der Sache. Im Ausland darfst du ohne Führerschein also nicht rumfahren.

    Gruß

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von uwe8888 uwe8888

    Ja darf er , sonst ist es ja kein Führerscheinentzug, und nein du dafst nicht fahren, da du nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    "Führerscheinentzug" gibt es nicht.

    Entweder handelt es sich um ein Fahrverbot, dann ist der Führerschein während der Verbotsfrist amtlich zu verwahren, oder um die Entziehung der Fahrerlaubnis, dann wird der Führerschein eingezogen und vernichtet.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland.

  • 0
    Antwort von Chrischtian68 Chrischtian68

    Tja, da hast du ein Märchen gehört. Der Mann von der Bußgeldstelle darf/muss deinen Führerschein einziehen und du hast damit keinen Führerschein mehr. Also auch im Ausland fahren ohne Führerschein.

    Kommentar von neumi75 neumi75neumi75

    HAHAHAHAHAHAHAHAHAAHAHAHAHAHAHAHAHAH;gestern alles kein problem ich habe das fahrverbot auf den guten alten BRD führerschein geschrieben bekommen! super somit darf ich über all autofahren ausser in deutschland. mann muss sich einfach auf das EU gleichstellungsgebot berufen! und meine anwaltskosten muss die busgeldstelle auch tragen hihi supi

  • 0
    Antwort von user407 user407

    wenn die die fahrerlaubniss komplett entzogen wird darf er selbst verständlich deinen führerschein einbehalten, denn er wird dann zerstört. dann hast du auch kein recht mehr im ausland zu fahren :)

    Kommentar von uwe8888 uwe8888uwe8888

    aber nein , nicht zerstört, nur für 2 Monate entzogen

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    ... nicht entzogen sondern amtlich verwahrt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.