Was ist wenn ich mit dem Auto von einer Bekannten unterwegs bin und die Polizei mich anhält und am Fahrzeugschein erkennt, dass es gar nicht mein Auto ist. Ist das erlaubt?
Antworten (11)
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Birte312Birte312
Klar, wenn die Bekannte es erlaubt hat und die Versicherung auch andere Personen einschließt, sollte das kein Problem sein.
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DerTrollDerTroll
Ja darfst du. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.
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Franzjaeger39Franzjaeger39
Wenn Du den Fahrzeugschein für dieses Auto mitführst, dann hast Du keine Probleme. Etwaige versicherungstechnische Details wie z.B. das Fahren dieses Fahrzeuges durch "Fremde" sind bei einer Kontrolle durch die Polizei doch nicht relevant. Die wollen doch nur wissen ob das Auto auch nicht geklaut ist, ob es noch TÜV ha, oder ob z.B. die richtigen Reifen drauf sind oder ob bestimmte "Anbauten" eingetragen sind usw.
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KatzentatzeKatzentatze
Klar ist das erlaubt. Bei Ehepaaren z.B. steht ja auch nur ein Halter drin und beide nutzen das Auto. hauptsache, alle Papiere sind vorhanden.
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maxchen08 ja wenn du ihn kennst !!
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unsuesslichunsuesslich
Auf keinen Fall, das wäre Diebstahl.
Kommentar von
weckmannuweckmannu falsch
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Christian1957 Gesetzlich ist das nicht verboten ( Voraussetzung-der Fahrer hat gültige Führerschein). Problematisch kann das bei Unfall sein- wegen gemeldete , -oder nicht- , Nutzer-Kreis bei der Versicherung
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GundeleiGundelei
Unter all den oben genannten Voraussetzungen darfst du. Freie Fahrt für freie Bürger :-)
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MostwimaMostwima
Das darfst Du - aber nur wenn Du die Erlaubnis des Fahrzeugbesitzers hast.
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BellatorBellator
Klar darfste ... aber die versicherung des Fahrzeughalter muss dieses auch erlauben!!!!!
aber muss man nicht bei der Versicherung den Namen des anderen Nutzers eintragen?
Normalerweise wird bei der Versicherung nur gefragt, ob das Fahrzeug auch von Personen unter 24 Jahren gefahren wird. Wenn ja, erhältst Du meist einen Beitragsaufschlag.
Das Fahren "Fremder" erhöht auch die Vers-Beitrags-Stufe.