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Darf ich mit dem Auto eines Fremden fahren?

Frage von Minerva Minerva

Was ist wenn ich mit dem Auto von einer Bekannten unterwegs bin und die Polizei mich anhält und am Fahrzeugschein erkennt, dass es gar nicht mein Auto ist. Ist das erlaubt?

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Antworten (11)

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    Antwort von Birte312 Birte312

    Klar, wenn die Bekannte es erlaubt hat und die Versicherung auch andere Personen einschließt, sollte das kein Problem sein.

    Kommentar von Minerva MinervaMinerva

    aber muss man nicht bei der Versicherung den Namen des anderen Nutzers eintragen?

    Kommentar von Mostwima MostwimaMostwima

    Normalerweise wird bei der Versicherung nur gefragt, ob das Fahrzeug auch von Personen unter 24 Jahren gefahren wird. Wenn ja, erhältst Du meist einen Beitragsaufschlag.

    Kommentar von radihalle radihalleradihalle

    Das Fahren "Fremder" erhöht auch die Vers-Beitrags-Stufe.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Ja darfst du. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.

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    Antwort von Franzjaeger39 Franzjaeger39

    Wenn Du den Fahrzeugschein für dieses Auto mitführst, dann hast Du keine Probleme. Etwaige versicherungstechnische Details wie z.B. das Fahren dieses Fahrzeuges durch "Fremde" sind bei einer Kontrolle durch die Polizei doch nicht relevant. Die wollen doch nur wissen ob das Auto auch nicht geklaut ist, ob es noch TÜV ha, oder ob z.B. die richtigen Reifen drauf sind oder ob bestimmte "Anbauten" eingetragen sind usw.

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    Antwort von Katzentatze Katzentatze

    Klar ist das erlaubt. Bei Ehepaaren z.B. steht ja auch nur ein Halter drin und beide nutzen das Auto. hauptsache, alle Papiere sind vorhanden.

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    Antwort von kimmo kimmo

    Ja natürlich darfst du wenn du ein Führerschein hast.

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    Antwort von maxchen08 maxchen08

    ja wenn du ihn kennst !!

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    Antwort von unsuesslich unsuesslich

    Auf keinen Fall, das wäre Diebstahl.

    Kommentar von weckmannu weckmannuweckmannu

    falsch

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    Antwort von Christian1957 Christian1957

    Gesetzlich ist das nicht verboten ( Voraussetzung-der Fahrer hat gültige Führerschein). Problematisch kann das bei Unfall sein- wegen gemeldete , -oder nicht- , Nutzer-Kreis bei der Versicherung

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    Antwort von Gundelei Gundelei

    Unter all den oben genannten Voraussetzungen darfst du. Freie Fahrt für freie Bürger :-)

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    Antwort von Mostwima Mostwima

    Das darfst Du - aber nur wenn Du die Erlaubnis des Fahrzeugbesitzers hast.

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    Antwort von Bellator Bellator

    Klar darfste ... aber die versicherung des Fahrzeughalter muss dieses auch erlauben!!!!!

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