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Darf ich mit dem Auto eines Fremden fahren?

gefragt von MinervaMinerva am 15.02.2008 um 10:51 Uhr

Was ist wenn ich mit dem Auto von einer Bekannten unterwegs bin und die Polizei mich anhält und am Fahrzeugschein erkennt, dass es gar nicht mein Auto ist. Ist das erlaubt?


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Birte312
beantwortet von Birte312 am 15. Februar 2008 10:53
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Klar, wenn die Bekannte es erlaubt hat und die Versicherung auch andere Personen einschließt, sollte das kein Problem sein.

Kommentar von 931603f10a47a4241c9c2afbd69107absmallMinerva am 15. Februar 2008 10:55

aber muss man nicht bei der Versicherung den Namen des anderen Nutzers eintragen?

Kommentar von 7591c6322aaa8eb07a53f039ac3e8d76smallMostwima am 15. Februar 2008 10:59

Normalerweise wird bei der Versicherung nur gefragt, ob das Fahrzeug auch von Personen unter 24 Jahren gefahren wird. Wenn ja, erhältst Du meist einen Beitragsaufschlag.

Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallradihalle am 15. Februar 2008 11:53

Das Fahren "Fremder" erhöht auch die Vers-Beitrags-Stufe.

Kommentar von 803d8da23bffd7056bfd6d28d5baad9bsmalldtimmermann am 15. Februar 2008 12:29

Nein, wir konnten explizit angeben, das außer meinem Mann und mir niemand anderes dieses Auto fährt.


dtimmermann
beantwortet von dtimmermann am 15. Februar 2008 10:54
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Nein, solltest Du eigentlich nicht bekommen. Da Du den Fahrzeugschein dabei ist, sollten sie davon ausgehen, dass man Dir Fahrzeug und Papiere leihweise übergebe haben.

Allerdings könnte der Besitzer bei einem Unfall ein Versicherungsproblem bekommen, wenn sein Wagen nicht für das Fahren durch "Fremde" versichert ist. Aber das ist eine andere Geschichte.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 15. Februar 2008 10:54
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Klar ist das erlaubt. Bei Ehepaaren z.B. steht ja auch nur ein Halter drin und beide nutzen das Auto. hauptsache, alle Papiere sind vorhanden.


anonym
beantwortet von Franzjaeger39 am 16. Februar 2008 13:53
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Wenn Du den Fahrzeugschein für dieses Auto mitführst, dann hast Du keine Probleme. Etwaige versicherungstechnische Details wie z.B. das Fahren dieses Fahrzeuges durch "Fremde" sind bei einer Kontrolle durch die Polizei doch nicht relevant. Die wollen doch nur wissen ob das Auto auch nicht geklaut ist, ob es noch TÜV ha, oder ob z.B. die richtigen Reifen drauf sind oder ob bestimmte "Anbauten" eingetragen sind usw.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 10. April 2008 21:18
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Ja darfst du. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.





Bellator
beantwortet von Bellator am 15. Februar 2008 10:54
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Klar darfste ... aber die versicherung des Fahrzeughalter muss dieses auch erlauben!!!!!


Mostwima
beantwortet von Mostwima am 15. Februar 2008 10:57
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Das darfst Du - aber nur wenn Du die Erlaubnis des Fahrzeugbesitzers hast.


DrLove
beantwortet von DrLove am 15. Februar 2008 11:01
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wäre nicht schlecht, wenn du ne schrifliche erklärung der freundin dabei hättest, die dir erlaubt, den wagen zu nutzen.
das spart lästige nachfragen


anonym
beantwortet von Gundelei am 15. Februar 2008 11:29
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Unter all den oben genannten Voraussetzungen darfst du. Freie Fahrt für freie Bürger :-)


anonym
beantwortet von Christian1957 am 16. Februar 2008 14:10
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Gesetzlich ist das nicht verboten ( Voraussetzung-der Fahrer hat gültige Führerschein). Problematisch kann das bei Unfall sein- wegen gemeldete , -oder nicht- , Nutzer-Kreis bei der Versicherung


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 10. April 2008 20:51
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Auf keinen Fall, das wäre Diebstahl.

Kommentar von weckmannu am 1. Mai 2008 10:33

falsch


maxchen08
beantwortet von maxchen08 am 9. Mai 2008 18:24
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ja wenn du ihn kennst !!


kimmo
beantwortet von kimmo am 11. Juni 2008 14:49
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Ja natürlich darfst du wenn du ein Führerschein hast.


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