Minerva am 15.02.2008 um 10:51 Uhr
Was ist wenn ich mit dem Auto von einer Bekannten unterwegs bin und die Polizei mich anhält und am Fahrzeugschein erkennt, dass es gar nicht mein Auto ist. Ist das erlaubt?

Klar, wenn die Bekannte es erlaubt hat und die Versicherung auch andere Personen einschließt, sollte das kein Problem sein.

Nein, solltest Du eigentlich nicht bekommen. Da Du den Fahrzeugschein dabei ist, sollten sie davon ausgehen, dass man Dir Fahrzeug und Papiere leihweise übergebe haben.
Allerdings könnte der Besitzer bei einem Unfall ein Versicherungsproblem bekommen, wenn sein Wagen nicht für das Fahren durch "Fremde" versichert ist. Aber das ist eine andere Geschichte.

Klar ist das erlaubt. Bei Ehepaaren z.B. steht ja auch nur ein Halter drin und beide nutzen das Auto. hauptsache, alle Papiere sind vorhanden.
Wenn Du den Fahrzeugschein für dieses Auto mitführst, dann hast Du keine Probleme. Etwaige versicherungstechnische Details wie z.B. das Fahren dieses Fahrzeuges durch "Fremde" sind bei einer Kontrolle durch die Polizei doch nicht relevant. Die wollen doch nur wissen ob das Auto auch nicht geklaut ist, ob es noch TÜV ha, oder ob z.B. die richtigen Reifen drauf sind oder ob bestimmte "Anbauten" eingetragen sind usw.

Ja darfst du. Das Vorzeigen des Fahrzeugscheins dient als Nachweis, daß du berechtigt bist, dieses Fahrzeug zu fahren. Deshalb soll man ihn auch nicht im Auto aufbewahren, weil sonst jeder Autodieb gleichzeitig ein Dokument hat, daß ihn scheinbar das Fahrzeug legal zu fahren zuläßt.

Klar darfste ... aber die versicherung des Fahrzeughalter muss dieses auch erlauben!!!!!

Das darfst Du - aber nur wenn Du die Erlaubnis des Fahrzeugbesitzers hast.

wäre nicht schlecht, wenn du ne schrifliche erklärung der freundin dabei hättest, die dir erlaubt, den wagen zu nutzen.
das spart lästige nachfragen
Unter all den oben genannten Voraussetzungen darfst du. Freie Fahrt für freie Bürger :-)
Gesetzlich ist das nicht verboten ( Voraussetzung-der Fahrer hat gültige Führerschein). Problematisch kann das bei Unfall sein- wegen gemeldete , -oder nicht- , Nutzer-Kreis bei der Versicherung

Auf keinen Fall, das wäre Diebstahl.
falsch
aber muss man nicht bei der Versicherung den Namen des anderen Nutzers eintragen?
Normalerweise wird bei der Versicherung nur gefragt, ob das Fahrzeug auch von Personen unter 24 Jahren gefahren wird. Wenn ja, erhältst Du meist einen Beitragsaufschlag.
Das Fahren "Fremder" erhöht auch die Vers-Beitrags-Stufe.
Nein, wir konnten explizit angeben, das außer meinem Mann und mir niemand anderes dieses Auto fährt.