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darf ich mit abgemeldetetn kennzeichen ...

Frage von NicoDeluxe NicoDeluxe

von der zulassungsstelle nach hause fahren?

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Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von elTOROnegro elTOROnegro

    Früher war das so. Da sich laufend die Gesetze ändern kann ich das nicht beantworten. Ruf vorher Deine Versicherung an, die wissen das mit Sicherheit.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    schon dabei :D...also ich darf ohne kennzeichen zur zulassung fahren, mit einem nachweis dass ich versichert bin

    Kommentar von elTOROnegro elTOROnegroelTOROnegro

    Na, super. Somit ist Deine Frage beantwortet.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    d.h. ich fahr mit meinem neuen auto hin und melde mein altes ab und das neue an

    Kommentar von elTOROnegro elTOROnegroelTOROnegro

    genau so.

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    FALSCH!!! Du darfst mit dem abgemeldeten Auto nicht zur Zulassungsstelle fahren. Sondern nur VON der Zulassungsstelle nach Hause, wenn du es gerade abgemeldet hast.

    Und ohne Kennzeichen erst Recht NICHT!!

    Die müssen entsiegelt wieder an´s Auto!!

    Sonst kann dich ja keiner Anzeigen, wenn du z.B. geblitzt wirst....

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    An deiner Stelle würde ich auch nicht die Versicherung fragen, sondern die Bullen!!

    Denn DIE sind es, die dich dann fic****

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    habe polizei auch noch angerufen, es ist beides möglich, abgemeldet zurück fahren oder zum anmelden hinfahren

  • 4
    Antwort von MisterTwister MisterTwister

    Ja, du darfst das Auto auf direktem Weg (nur innerhalb des Landkreises) nach Hause, zum Schrottplatz ODER zum Käufer fahren.

    Aber nur am Tag der Abmeldung - da ist es ja noch versichert!!

    Kommentar von oplog oplogoplog

    Da kannst Du uns dann auch sicherlich die entsprechende gesetzlichen Grundlagen für Deine pauschalen Aussagen mitteilen.

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Fahrten die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen (Rückfahrten mit entgültig stillgeleten Fahrzeugen) oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteillt hat, (etwa falls eine Vorführung des Fahrzeuges verlangt wird) und zwar innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesen Zulassungsbezirks und eines angrenzendes Bezirks. sofern diese von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.

    Insbesondere folgende Fahrten stehen im zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren: Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde und Rückfahrten nach Entfernung des Siegels (hier auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen). Sowie Fahrten zur Durchführung einer Haupt und/oder Abgasuntersuchung bzw. andere Prüfungen die für die Zulassung des Fahrzeugs notwendig sind.

    Also bei Stillegungen ist der Versichrugsschutz immer gegeben. Vor Fahrten zur Zulassungsstelle und/oder zur Prüfstelle vorher Versicherungsbestäting bei Ihrer Versicherungen einholen. Rückfahrten sind ohne Unterbrechungen und auf dem kürzestem Wege zum entgültigen Standort auszuführen.


    Das war die eMail-Antwort der Zulassungsstelle auf meine Anfrage, ob ich mit dem Auto zum Abmelden fahren farf, oder ob ich mir ein Taxi nehmen muss (Februar 2010)

    Kommentar von oplog oplogoplog

    Ok, dann haben die das Gesetz m.E. sehr frei ausgelegt. Aber gut. :-)

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Ich hab mir die Mail auch ausgedruckt und auf meiner Fahrt zur Zulassungsstelle mitgenommen.

    Falls mich die Grünen angehalten hätten, dann hätte ich wenigstens eine amtliche Erlaubnis vorweisen können.

    Sicher ist sicher.

    Und da jede eMail-Adresse einzigartig ist, ersetzt diese den Stempel...

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    es wären die blauen gewesen ;)

    aber es stimmt, man darf abgemeldet zurückfahren UND unangemeldet hinfahren!! dann brauch man die versicherungsnummer. Hab bei Polizei angerufen und sie sagten kein thema :)

  • 1
    Antwort von Rikeelse Rikeelse

    Definitiv ja, solange dein Zuhause im Zulassungsbereich der Zulassungsstelle liegt oder in einer Nachbarstadt oder einem Nachbarkreis. Nach dem Kraftfahrzeug-Versicherungsgesetz und der Fahrzeugzulassungsverordnung ist die letzte Fahrt nach der Außerbetriebsetzung noch versichert und damit zulässig.

    LG

    Rikeelse

    Kommentar von andy1964 andy1964andy1964

    korrekt!

  • 1
    Antwort von Locar Locar

    ja, darfst du, dein kennzeichen ist noch bis 0 uhr nachts des tages, an dem du dein fahrzeug abgemeldet hast zugelassen, also glaub ich zumindest, so war es als ich mir neulich ein neues auto gekauft hab, altes abgemeldet, neues angemeldet und dann mit dem alten (abgemeldeten) das neue abgeholt...

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    Schade, dass sie dich nicht erwischt haben!!

    Du darfst von der Zulassungstelle nur direkt (innerhalb des Landkreises) nach Hause, zum Schrottplatz oder zum Käufer.

    Der Umweg, das neue Auto abzuholen, wäre sehr teuer geworden und hätte 6 Punkte gebracht...

    Kommentar von Locar Locar

    nein, denn es ist in diesem falle ja "zum schrottplatz" gewesen, oder soll ich mit 2 autos heimfahren? lol

  • 1
    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    nein

    das kennzeichen wird vor ort entsiegelt (oder wie man das nennt)

    damit darfst du nichtmal auf einer öffentlichen straße stehen

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    FALSCH!!!!!

    Kommentar von salzpeter salzpetersalzpeter

    so schaut es aus

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    hmm aber bekannte durften es...ich meld aber das kennzeichen glei auf mein neues auto an?!

    Kommentar von Locar Locar

    definitiv falsch! bis 0 uhr des selben tages, darfst du noch...

    Kommentar von MRmaniac MRmaniacMRmaniac

    schade das sammstag ist

    hätte angerufen und nachgefragt

    diese regelung kommt mir etwas merkwürdig vor

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    laut versicherung ist es nicht mehr erlaubt...hab grad angerufen

    Kommentar von andy1964 andy1964andy1964

    Blaa

  • 0
    Antwort von nsx280 nsx280

    nein, auf gar keinen fall. das auto ist nicht mehr zugelassen, und du hast offiziell keine versicherung, und würdest wahrscheinlich noch gegen eine unzahl von gesetzen verstossen.

    Kommentar von andy1964 andy1964andy1964

    du nullchecker, hohl dir erst mal info ein bevor den leuten falsche antworten gibst!!!

  • 0
    Antwort von Eratya Eratya

    Nein. Du kannst aber mit abmontierten Nr-Schildern mit einem zugelassenen Auto den Weg beschreiten und die Schilder entwerten lassen und so das Auto abmelden ^^

  • 0
    Antwort von oplog oplog

    Mit dem abgemeldeten Fahrzeug darfst Du das nicht

    Kommentar von MisterTwister MisterTwisterMisterTwister

    FALSCH!!

    Kommentar von andy1964 andy1964andy1964

    Falsche Antwort!!!!! Am Tag der An/Abmeldung darf man!!

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