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Darf ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg parken?

gefragt von pokerspielpokerspiel am 13.01.2009 um 21:55 Uhr

Hallo, Darf ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg parken?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 13. Januar 2009 21:55
17x
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Nein. Es sei denn, es ist durch entsprechende Ausschilderung gestattet.

Du hast sicher noch keinen Führerschein, denn das lernt man in der Fahrschule.

Kommentar von 74bc05939ac82d0e82e244c2b113d23dsmallgroovie am 13. Januar 2009 21:56

DH

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 13. Januar 2009 22:11

@nsx280: Du bist ja super: den wollt ich auch gerade posten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 13. Januar 2009 21:56
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Nur wenn es ausdrücklich per Verkehrsschild erlaubt ist.


anonym
beantwortet von Wannahavefun am 13. Januar 2009 21:55
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Solange es ein Fahrrad ist, ja.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 13. Januar 2009 21:56
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Nein.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 13. Januar 2009 21:57

Doch, wenn es ausgeschidert ist,:-))


frischling
beantwortet von frischling am 13. Januar 2009 21:57
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In Deutschland ist generell ersteinmal alles verboten,was nicht ausdrücklich erlaubt wurde...



anonym
beantwortet von floorangel am 13. Januar 2009 21:57
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Nur, wenn es auf einem schild gefordert wird


angie760
beantwortet von angie760 am 13. Januar 2009 21:56
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Wenn kein Verkehrsschild dafür angebracht ist,dann darfst Du es nicht.


konny27
beantwortet von konny27 am 13. Januar 2009 21:58
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wenn ein fahrradständer vorhanden ist


medic
beantwortet von medic am 13. Januar 2009 21:58
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da wo es erlaubt ist (verkehrsschilder) ja..


amateur1
beantwortet von amateur1 am 13. Januar 2009 22:02
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Ohne passendes Verkehrsschild nein


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. Januar 2009 22:07
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die Regelungen über das "Halten und Parken" stehen im § 12 StVO;

wie schon der Name sagt sind Gehwege zum Gehen da und das Parken ist dort nicht gestattet;

ist jedoch ein Schild nach Nr. 315 vorhanden, dann kann so geparkt werden, wie es auf/unter dem Schild beschrieben ist;


anonym
beantwortet von xXDaFreakXx am 20. Februar 2009 15:13
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wenn keiner zuguckt...klar darf man das^^


Lederstrumpf
beantwortet von Lederstrumpf am 19. April 2009 10:26
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Nach § 12 der Straßenverkehrsordnung darf grundsätzlich nur auf der Fahrbahn geparkt werden. Das Parken auf dem Gehweg (auch mit nur zwei Rädern) ist nur gestattet, wenn Verkehrszeichen dies erlauben.


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