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Darf ich mit 16 zu meinem 21 jährigen freund ziehen ?

Frage von Maiki1996 Maiki1996

Hey , Also wir haben zuhause viel stress !!! Ich komm mit meiner Mutter nicht mehr kla weil sie nich ehr behandelt als wär ich die mutter von meinen geschwiester was mich ziemlich ankozt die sitzt im wohnzimmer vorm fernsehen und ich darf auf meine kleinen geschwiester aufpassen . Aber mal anderes meine mutter und ich streiten uns wegen jeder kleinigkeit es ist nicht mehr zum aushalten !!!!! Und vor kurzem meinte mein freund das ich zu ihm ziehen dürfte auch vom gesetzt her weil ich ja schon 16 bin ALso stimmt es eig. das ich mit 16 zu meinem Schatz ziehen darf !!!!!!!! Danke im voraus

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Antworten (8)

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    Antwort von benutzer27 benutzer27

    nur wenn du bei ihm ordentlich lernen wirst, z.B. die deutsche Sprache in Schrift und Wort! Sonst bleibe lieber zu Hause!!!

    Kommentar von MatthewSan MatthewSanMatthewSan

    DH!!

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    Antwort von SchokoHase SchokoHase

    nur wenn deine eltern es erlauben

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    Antwort von Herzchen1107 Herzchen1107

    Wenn es deine Eltern erlauben,dann darfst du es.

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    Antwort von kraftfahrzeug kraftfahrzeug

    Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig ja Sie dürfen Sie zur Ihrer Bekannten ziehen. Das hat aber nichts damit zutun ob Sie das 16te Lebensjahr vollendet haben oder nicht. Allein die Erziehungsberechtigen haben das sogannante Aufenthaltsbestimmungsrecht. D.h. Ihre Eltern können Ihren Aufenthaltsort frei verfügen unter Beachtung der elterlichen Sorgen. Das gilt aber anderst darum dahin gehend das es Ihnen die Eltern den Aufenthalt untersagen können. Mit 18 dürfen Sie Ihren Aufenthaltsort dann selbst bestimmen.

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    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Wenn deine Eltern es erlauben und das Jugendamt auch,geht es schon.

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    Antwort von SplittinBalloon SplittinBalloon

    deine eltern müssen zustimmen.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Das geht unter bestimmten Umständen! Damit das alles legal abläuft, wirst du das Jugendamt befragen müssen!

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    Antwort von DrDralle DrDralle

    Mit Erlaubnis deiner Eltern - natürlich

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