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Darf ich mit 15 in einen Film gehen, der um 21:15 anfängt?
Antworten (7)
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Du darfst grundsätzlich nur in Filme, die auch für dein Alter freigegeben sind. Ansonsten kommt es auf die Endzeit des Films an. Nach dieser richtet sich, ob du einen Erziehungsberechtigten dabei haben musst.
§ 11 Jugendschutzgesetz - Filmveranstaltungen
"(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
- Kindern unter sechs Jahren,
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden."
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1Antwort von
mrforcks soviel ich weiß muss für Kinder und Jugendliche, welche unter 16 Jahren sind, die vorstellung bis spätestens 22uhr beendet sein.
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0Antwort von
AronphoenixAronphoenix
Sofern der Film vor 22h zuende ist darf dich der Betreibe rnatürlich reinlassen.
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0Antwort von
chiccy gesetzlich leider nicht. um in einen film, der länger als 22:00 Uhr dauert, müsstest du einen Erziehungsberechtigten mitnehmen... Aber es kommt auch auf das Kino an. In großen Städten (bspw Frankfurt) mit großen Kinos wird da eher drauf geachtet als bei kleinen Städten mit kleinen Kinos weil die sich freuen dass überhaput jmd kommt^^ hoffe ich konnte deine frage damit beantworten :)
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0Antwort von
derklon jap bis 22 Uhr
also nein nciht wirklich und vorsicht nicht im kino an der kasse die karten kaufen und denken es hat geklappt wenn du dann beim reingehen (abreisen) der karten doch erwischt wirst darft du nciht rein und dir wird der preis für die karte nich zurückerstattet
gr klon
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0Antwort von
EinHamsterx3EinHamsterx3
Du darfst mit 15 bis 22 uhr ausgehen (aus dem haus) also jah :D allerdings darfst du nicht ALLEINE nach hause (deine Eltern oder so holen dich ab ) :D
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Shary147Shary147
Kommt auf alterbeschränkung an
Kommentar von
KatharinaRuff ab 6 Jahre
Kommentar von
mrforcks hat in diesem fall nichts mit der altersbeschränkung zu tun.
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Dein Beitrag ist völlig falsch. Es gibt in Deutschland kein Gesetz das vorschreibt, wie lange man sich in der Öffentlichkeit aufhalten darf. Für das Kino gibt es hingegen Regelungen (siehe mein Beitrag).