Antworten (6)
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4Antwort von
Kyra700Kyra700
ab 14 Jahren darfst du arbeiten, sofern sie dich nehmen. Du darfst allerdings nur am Tage arbeiten. Die Zeiten kannst du im Jugendschutzgesetz nach lesen.
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bitmapbitmap Im Jugendschutzgesetz steht dazu nichts.
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Kyra700Kyra700 doch da steht, glaube ich drin, dass man unter 18 nicht vor 07:00 h und nicht nach 20:00 h arbeiten darf und, da bin ich mir nicht sicher, auch am Sonntag darf man nicht arbeiten.
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bitmapbitmap Nö, das das ist alles im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Siehe meine Antwort von 23:33 Uhr.
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3Antwort von
hallo40hallo40
erst ab 16 leider
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whopperwhopper falsch
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hallo40hallo40 wer sagt das
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hallo40hallo40 bei uns erst ab 16
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bitmapbitmap ''bei uns''
Welches Land ist ''bei uns''?
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2Antwort von
Scorpionin71Scorpionin71
Tagsüber und mit Gesundheitszeugnis.
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Kyra700Kyra700 ja, da hast du Recht. Überall wo es um Speisen oder Medikamente geht, braucht man ein Gesundheitszeugnis.
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1Antwort von
bitmapbitmap
Insofern das Jugendarbeitsschutzgesetz http://www.buzer.de/gesetz/956/index.htm eingehalten wird, spräche nichts dagegen.
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0Antwort von
Sabine3011Sabine3011
ich war auch mal bei denen angestellt und wir haben leute erst ab 18 eingestellt
genau, bei mir auch so! DH