Hallo,
dass Alkohol eine schädliche Wirkung hat, ist eindeutig nachgewiesen. Beispielsweise werden deine Gehirnzellen dadurch vernichtet. Nicht nur aus diesem Grund trinke ich nicht.
Dass Alkohol erst ab 16 erlaubt ist, stimmt nicht: (Auszug aus dem Jugendschutzgesetz)
§ 9 - Alkoholische Getränke -
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Richtig ist also: Nicht-branntweinhaltige Getränke (Bier, Wein) darfst du in Begleitung deiner Eltern (auch in der Öffentlichkeit) trinken! Wenn deine Mutter es also erlaubt, kannst du ein V+ trinken. Sonst nicht.
Ich hoffe, ich habe dir geholfen. Falls du noch Fragen hast, schreib mir einfach einen Kommentar!
Liebe Grüße,
Wiebke
Nicht ganz richtig: Im Privaten ramen (z.B. Gartenparty) kann er trinken was er will. Der Konsum ist eh nicht verboten, nur an den genanten orten.