Darf ich mit 14 Jahren Geld auf privaten Partys verlangen, wenn ich Musik auflege?
Antworten (6)
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3Antwort von
lennolenno
Du darfst alles verlangen, ob du es auch bekommst ist eine ganz andere Sache!
Kommentar von
MisanthropinMisanthropin Aha, der Herr mit dem Aufmerksamkeitsdefizit.
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2Antwort von
AtzeeeeAtzeeee
du bist nich 16 , und somit nicht geschäftsfähig
Kommentar von
dantesdantes Und was hat das damit zu tun? Noch dazu: Was hat das 16. Lebensjahr mit der Geschäftsfähigkeit zu tun??? Zwischen 7 und 18 sind alle beschränkt geschäftsfähig.
Kommentar von
tanja1959tanja1959 @Atzeeee, Du solltest Gesetze lesen........
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1Antwort von
tanja1959tanja1959
Das Gesetz teilt Kinder und Jugendliche in verschiedene Altersgruppen ein: Ab 13 Jahren dürfen Kinder leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. In Frage kommen Jobs wie Babysitten oder Zeitungen und Prospekte austragen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Werktag, also maximal 10 Wochenstunden. Während der Schule darf die Tätigkeit nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger.
Mit 15 Jahren können Jugendliche vier Wochen im Jahr Vollzeit jobben. Erlaubt sind 40 Stunden pro Woche, pro Tag 8 Stunden. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen. An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten eigentlich untersagt. Doch hier gelten viele Ausnahmen, etwa in Krankenhäusern, Altersheimen, Verkaufsstellen, Gaststätten und in der Landwirtschaft.
Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Jugendliche von 5 bis 21 Uhr arbeiten, in Gaststätten bis 22 Uhr. Wer während der Erntezeit in der Landwirtschaft aushilft, darf dies täglich bis zu neun Stunden machen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz benennt auch Einschränkungen in der Art der Tätigkeit: So darf die Arbeit weder die Gesundheit der Kinder gefährden noch den Schulbesuch behindern. Verboten sind daher Jobs mit starker Hitze, Kälte und Nässe, Lärm, Strahlenbelastung und Erschütterungen sowie mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen. Zu Akkord- und Nachtarbeit dürfen Jugendliche ebenfalls nicht eingeteilt werden.
Quelle: biallo.de
Auflegen bei "privaten" Parties, sehe ich wie Babysitten und die bekommen auch Geld dafür........aber das ist meine Meinung.
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DerIngDerIng
Übrigens, bei öffentlichen Veranstaltungen muss du auch GEMA-Gebühren zahlen, wenn du Musik spielst!
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0Antwort von
highnoon du kannst platten auflegen,aber dabei geld verdienen,begibst du dich auf ein sehr dünnes eis. 1.du bist mit 14 jahren noch nicht geschäftsfähig 2.als dj verlangst du geldwerter vorteil,ohne geschäftsfähigkeit kein gewerbeschein als selbstständiger,wozu du auch zur steuerabgabe veranlagt wirst. 3.mit 14 jahren greift immer noch das jugendschutzgesetz,das vorsieht jugendliche unter 16 jahren nicht erlaubt arbeiten über 22:00 zu verrichten.ist für dich vielleicht unverständlich schnell mal ne euro zu machen und hier bekommst du noch einen dämpfer.
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RockyBalboaaRockyBalboaa
Wer bezahlt dich um CD´s in einen Gettho-Blaster zu legen?
Kommentar von
xxx500 man merkt, manche leute kennen sich mit so einem thema einfach nicht aus
Warum so aufdringlich?Normal geschrieben hätte das auch jeder gelesen.