Ich bin 14 und möchte eine Zeitschrift abonnieren und per Überweisung von meinem Jugend-Giro Konto zahlen. Brauche ich dafür das Einverständniss der Eltern oder wie läuft das ab?
Antworten (13)
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heinmueckheinmueck
Grundsätzlich dürfen 7 bis 17jährige zwar Kaufverträge schließen die sie mit ihrem Taschengeld bezahlen können, aber das gilt nur bei Barverkäufen - d. h. wenn sofort Geld gegen Ware getauscht wird. Ein Abonnement stellt aber eine Verpflichtung für die Zukunft dar. Das können nur Erwachsene ab 18 abschließen. Aber man kann als Jugendlicher trotzdem Zeitschriften abonnieren, wenn ein gesetzlicher Vertreter (meist Vater oder Mutter) mit unterschreibt.
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2Antwort von
joxandrajoxandra
dein erziehungsberechtigter muss die unterschrift setzten, ansonsten kanns ärger geben....
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1Antwort von
JackolinoJackolino
Ja du brauchst deine Eltern, du bist nicht voll geschäftsfähig. Schließ du das ABO ab, haben deine Eltern das Recht den Vertrag wieder zu kündigen
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1Antwort von
jemandzehagejemandzehage
nicht unbedingt. mit 14 bist du nur eingeschränkt geschäftsfähig. würden deine eltern etwas dagegen haben, müsste der zeitungs vertreiber dir das geld wieder geben und das abbo aufkündigen
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missjessmissjess
du bist noch nicht volljährig und darfst soit sowas noch nicht machn. du brauchst die einverständniserklärung deiner eltern.
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SturmwolkeSturmwolke
Das Geschäft ist schwebend unwirksam. Das bedeutet, wenn Deine Eltern widersprechen, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
Natürlich kommt es auch darauf an, was es für eine Zeitschrift ist. Jugendgefährdende Zeitschriften darfst Du auf keinen Fall abonnieren. -
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schlasahschlasah
Ich glaube kaum, das die Lieferfirma sich auf Überweisungen beim Abo einlässt. Da musst Du schon eine Einzugsermächtigung machen. Selbst wenn Du das dürftest, überleg es Dir genau.
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chuckbass1 natürlich
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