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darf ich mit 13 jahren um halb 11 von einer Juz veranstaltung kommen? also in der s-bahn fahren bis

Frage von elaa1998 elaa1998

11 uhr ;-) nachts
danke und wenn nein wie kann man des von den eltern schreiben lassen ? :-)

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Antworten (4)

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    Antwort von koch234 koch234

    Du kannst dich als Kind/Jugendliche(r) die ganze Nacht auf der Straße aufhalten, wenn du auf dem Nachhauseweg bist. Aber jugendgefährdende Orte sind zu meiden.

    Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28Deutschland%29#Was_das_Jugend...

    Was anderes ist, ob es nun wirklich empfehlenswert ist? Kann dich keiner abholen? Verwandte, Taxi, Nachbarn?

    Kommentar von koch234 koch234koch234

    morgens um 4 Joggen ist also auch abgedeckt ;-) noch ist es zwar nicht das richtige Wetter dafür, aber irgendwann ist Sommer, dann ist es ja um die Zeit sogar schon hell, schöner Gedanke bei dem Wetter grad ... :))

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Wenn deine Eltern damit einverstanden sind, gibt es rechtlich kein Problem.

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    Antwort von Bajun Bajun

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Du bis zu Deinem vierzehnten Geburtstag absolut unter Kuratel Deiner Erziehungsberechtigten stehst. Und wenn Du um diese Zeit von einer Streife angetriffen wirst, kann es passieren, dass Deine Erziehungsberechtigten juristischen Ärger wegen der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht bekommen. Im Übrigen kann ich Dir aus meiner Berufserfahrung Dutzende Beispiele nennen, warum ein dreizehnjähriges Mädchen zu dieser Zeit im Bette liegen und sich nicht auf der Straße bewegen sollte. Ich versichere Dir, Du möchtest nicht mit einem einzigen der Kinder tauschen, die ich dann im Nachgang zu betreuen hatte.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    absolut? kuratel? Eine Stimme aus der Vergangenheit, ohne rechtliche Relevanz...

    Kommentar von Bajun BajunBajun

    Die Stimme aus der Vergangenheit ohne rechtliche Relevanz muss jedenfalls keine 13jährige Chantal in Hamburg zu Grabe tragen, mein Freund aus der Zukunft. Deine Stimme des Fortschritts hat zumindest für eine ganz Reihe von Kindern tödliche Relevanz gehabt, wo rechtliche Relevanz auch denen egal war, die von Amts wegen verpflichtet waren, auf Recht und Gesetz zu halten.

    Wir werden sehen, was Du für relevant hälst, wenn Deine Kinder 13 Jahre alt sind. Aber ich glaube kaum, dass Du dann die Karten auf den Tisch legst.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    Es geht um das aktuelle Recht. Das sieht keine Ausgangsperre vor. Gefahren für Kinder kommen eher aus dem Umfeld als durch komplett unbekannte, auch das sit nichts neues.

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    Antwort von HeidivonErbse HeidivonErbse

    Nein, du hast um 22Uhr 30 nichts mehr auf der Straße zu suchen.

    Kommentar von elaa1998 elaa1998

    was muss meine mum dann schreiben?? :-)

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Wo steht das?
    Und wenn du nun das JuSchG nennst, dann nenne auch die genaue Stelle. Da findest du nämlich nichts.

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