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darf ich mit 13 in den ferien areiten???

Frage von schokini schokini
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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MagnoliaNe MagnoliaNe

    Beschäftigungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren

    Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte und für sie geeignete Arbeiten verrichten. Die Beschäftigungen, die ausgeübt werden dürfen, werden in der Arbeitsschutzverordnung aufgelistet. Dies sind Arbeiten, die auf Grund ihrer Anforderungen und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt werden, die Sicherheit, die Gesundheit und Entwicklung der Kinder nicht nachhaltig beeinflussen. Dazu gehören zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern oder Werbeprospekten, Botengänge, eine Mithilfe bei der Ernte oder der Versorgung von Tieren.


    Jegliche Arbeiten im Gewerbebetrieb oder im Handel sowie im Baubetrieb sind verboten.

    Der Job darf, auch während der Ferienzeit, zwei Stunden und in landwirtschaftlichen Betrieben drei Stunden täglich nicht überschreiten.

    Die Beschäftigung darf nur an fünf Tagen der Woche, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor und während des Schulunterrichts erfolgen. Für die Wochenendarbeit gelten besondere Beschränkungen.


    Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen. Im Übrigen ist Erwerbsarbeit von Kindern, d.h. Arbeit von Kindern gegen Bezahlung, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten.

    Quelle: http://www.masfg.rlp.de/Funktionsnavigation/Ferienjob.htm#B

    Kommentar von MagnoliaNe MagnoliaNeMagnoliaNe

    Vielen lieben Dank für die Spitzenbewertung meiner Antwort, ich habe mich sehr gefreut!

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    Antwort von uli1972 uli1972

    Babysitten, Rasenmähen ginge..

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    Antwort von Ninsqueen Ninsqueen

    was möchtest du denn arbeiten. du darfst: -zeitungen austragen im monat bei extra blatt 60€) -hund spazieren fürhen (10€) -rasen mähen (5€) -unkrau´t zupfen -für alte leute einkaufen gehen ( sind immer sehr großzügig :D )

    das hab ich auch alles scohn gemacht ;o)

    und noch babysitten

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    Antwort von roterhahn roterhahn

    keinen offiziellen ferienjob aber nachbarschaftshilfe und ähnliches schon

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    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    na aber klar doch...allerding maximal 2 std am tag glaub ich...[§ 5 JArbSchG] ab 13 jahren ferienarbeit

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Nur in der Nachbarschaft in Form von Gefälligkeiten. Einen richtigen Job darfst Du noch nicht annehmen.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    nein, ferienarbeit darf man mit 13 machen

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    Antwort von MyDreamAreU MyDreamAreU

    nie im leben legal. außer wenn du blumen gießen beim nachbarn als job bezeichnest.

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    Antwort von GrueneFee GrueneFee

    Kommt drauf an was. Angestellt nicht aber dem Nachbarn helfen rasenmähen o.Ä. sicher.

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    Antwort von LilithAdams LilithAdams

    ganz kleiner ferienminijob geht schon

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    Antwort von Lotusteich Lotusteich

    Nein, zumindest nicht "offiziell".

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