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Darf ich mit 12Jahren schon Arbeiten oder bin ich noch zu Jung????

Frage von chipeali chipeali

Wer kann mir vl. sagen ob ich mit 12 schon Arbeiten darf und wenn ja als was und wenn nein ab wann dann?Und wie lange?

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Antworten (12)

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    Antwort von Donkie Donkie

    zeitung austragen,ist denke ich ok!

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    Antwort von rougeberry rougeberry

    Du bist noch zu jung zum Arbeiten. Aber wenn du dein Taschengeld aufbessern willst, kannst du auch privat babysitten oder einkaufen gehen für andere Leute. Informier dich mal in deiner Umgebung oder bei Nachbarn.

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    Antwort von mutti64 mutti64

    Ab 13 Zeitungen und Prospekte austragen.Vorher Gassi gehen,Rasen mähen beim Nachbarn etc.

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    "Rasen mähen" sehe ich persönlich aber nicht mehr als eine leichte Tätigkeit für Kinder unter 13 an, Zeitungen austragen da schon eher. Und der Umgang mit einem Motormäher (elektrisch oder benzingetrieben) ist auch nicht für Kinder unter 13 gedacht. Gassi gehen, für jemanden kleine Besorgungen machen sehe ich dahingehend als problemlos an.

    Kommentar von mutti64 mutti64mutti64

    Simmt,ohne Aufsicht von einem Erwachsenen war die Idee nicht so gut...allerdings mäht unser 12jähriger mit einem Selbstläufer/fahrer unter der Aufsicht von Papa...

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    Antwort von Franciscarved Franciscarved

    zu jung, erst ab 13, dann sowas wie Prospekte verteilen!

    Kommentar von tetra13 tetra13tetra13

    stimmt nicht ich hab mit 12 schon zeitungen ausgetragen

    Kommentar von Marubeni MarubeniMarubeni

    Auch wenn du es schon mit 12 getan hast, bedeutet das nicht, dass es erlaubt ist/war (hier war die Frage nämlich, ob es erlaubt ist). Lt. Jugendschutzgesetz darfst du so etwas erst ab 13. Aber ich persönlich hätte es auch schon mit 12 gemacht.

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    Antwort von Silmoo Silmoo

    Du darfst noch nicht arbeiten :

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 24. Februar 1997 wurden die Altersgrenze von Kindern auf 15 Jahre erhöht und Neuregelungen im Hinblick auf die Ausnahmen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren getroffen. Die Aufsicht über die Ausführungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsverordnungen obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern. Diese beraten auch in allen Angelegenheiten des Jugendarbeitsschutzes.

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    Antwort von Medusa88 Medusa88

    das jugendarbeitsschutzprogramm sieht es vor dass jugendliche unter 15 Jahren nicht arbeiten gehehn dürfen. Auf der anderen Seite dürfen Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern eine leichte Beschäftigung aufnehmen, wenn sie das 13. Lebensjahr vollendet haben.

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    Antwort von Marubeni Marubeni

    Lt. Jugendschutzgesetz darf man keine Kinder beschäftigen, die noch nicht das 13. Lebensjahr vollendet haben bzw. noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
    Ab 13 darfst du dann - mit elterlicher Genehmigung - leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Brötchen austragen, beim Milchmann mitfahren und mithelfen etc. ausführen. Schwere körperliche Tätigkeiten sind auch dann noch verboten.

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    Antwort von damarkuss damarkuss

    Ich denke noch zu jung aber bei ein paar sachen machen sie schon eine ausnahme

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    Antwort von gummipalme gummipalme

    du darfst zeitung austragen fahren ..aber das erst ab 13 und ab 13 darfst du auch babysitten...und ab 15-16 darfst du je nach situation auch bei einem supermarkt arbeiten...wenn sie dich haben wollen und einen brauchen.

    Kommentar von Michellin MichellinMichellin

    diese Woche habe ich erst in Zeitung lesen können:Zeitung ab 12

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    Antwort von Michellin Michellin

    http://www.nebenjob.de/ferienjobs/ferienjobs.html

    du darfst schon etwas.Aber:Schule geht vor!!!!

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    Antwort von Delvan Delvan

    Also mit Arbeitsvertrag und drum und dran erst ab 16 (?) , du kannst aber zum Beispiel deinen Eltern/anderen Verwandten etwas Arbeit abnehmen und dabei dein Taschengeld etwas aufbessern.

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    Antwort von fraukausw fraukausw

    offiziell erst ab 15 jahren... du darfst aber in deinem bekanntenkreis z.b. babysitten oder hunde ausführen...

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