Ich habe einen CarPC in meinem Computer verbaut, d.h. ein großes Multimediasystem. Nun habe ich mir überlegt meinen Tacho aus meinem Golf II Zu werden und dort einen weiteren TFT mit einer Geschwindigkeitsanzeieg anzubringen. Wäre das erlaubt? Oder gibt es Normen für Tachos?

Vielleicht hilft das weiter:
Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein.
Dies gilt nicht für
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2.mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. 2Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

Ich weiß nicht, ob ein Tacho zwingend vorgeschrieben ist, hauptsache Du überschreitest innerorts nicht 50 km/h und außerorts 100 km/h

Wenn der TÜV seinen Segen gibt? Sonst erlischt nämlich die ABE. Frag doch einfach mal beim TÜV nach.
Indy72 am 5. September 2007 22:22 Quark! Tacho ist nicht TüV-Pflichtig!
gri1su am 5. September 2007 23:01 Dann frage ich mich, warum ein Kollege durch den Baurat mußte, nur weil er einen analogen Tacho gegen einen Digitalen ausgetauscht hatte? Begründung: Die ABE wäre erloschen.

Klar, darfst Du das! Man bedenke jedoch:
Für Tachos gibt es schon bestimmte Normen, allerdings dürfen die Tachos bis zu 10% Voreilung auffeisen und dürfen nicht zuwenig auffeisen. So ein System müßte aber nicht mal beim TüV abgenommen werden. Es ist jedoch Dein Problem, wenn Du geblitzt wirst!.
krauthexe am 5. September 2007 22:28 Was ist auffeisen?!Hab ich noch nie gehört!

Hab ich schon gesehen. Und dieser hat dann auch die genaue Geschwindigkeit angegeben. Denke das es erlaubt ist!
Schau doch auch mal hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php
Du kannst dir auch einen Fahrradtacho anklemmen, wenn er die eingetragene Höchstgeschwindigkeit anzeigen kann.
Der Tacho darf mehr anzeigen, aber nie weniger als die gefahrene Geschwindigkeit. Aber! Wie willst du den unmanipulierbaren Wegstreckenzähler verbauen. Mit einem CarPC ist dieses nicht möglich. Die Einheit müsste verplompt werden und zwar an der Schnittstelle.....