Taschengeldparagraph!
"Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz nur beschränkt geschäftsfähig. Das ist der berühmte "Taschengeldparagraph."
Dieser sagt aus, daß Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht alles einfach kaufen dürfen, obwohl sie vielleicht das Geld dazu haben. Hintergrund: Es geht um das Risiko des Verkäufers, denn er muß damit rechnen, daß der Verkauf einer relativ teuren Ware eventuell durch die Eltern des Jugendlichen rückgängig gemacht werden könnte.
Der sogenannte Taschengeldparagraph steht übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuches (§110) und besagt auch, daß nahezu keine Verträge ohne die Eltern abgeschlossen werden dürfen, auch keine Kaufverträge.
Eltern können den Kaufvertrag widerufen.
Wobei, wenn er 200€ im Monat bekommen !würde!, bewegt sich die Summe auch im Bereich des Taschengeldes ;) Ja es ist unrealistisch^^
Und selbst wenn er 5.000€ Taschengeld im Monat bekommt - wenn die Eltern sagen "du darfst damit xyz nicht kaufen", dann ist der Kaufvertrag schweben unwirksam! Der Tsachengeldparagraph ist kein Freifahrtschein gegen elterliche Verbote