1

darf ich mir sachen von meinem eigenen geld kaufen obwohl meine eltern es nicht möchten?

Frage von keptien1995 keptien1995

hallo wie meine frage schon sagt:darf ich mir sachen von meinem eigenen geld kaufen obwohl meine eltern es nicht möchten?

z.B wollte ich mir jetzt in Computerladen paar sachen im gesamtwert von ca.200€ kaufen von meinem eigenen geld. aber meine eltern möchten es nicht

ich bin 15jahre alt und werde im september 16.

danke im vorraus

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (22)

  • 3
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Du bist noch nicht voll geschäftsfähig und JEDES rechtsgeschäft, dass du abschliesst, ist bis zur Einwilligung der Erziehungsberechtigten "schwebend unwirksam".

    Sprich,deine Eltern können das Gekauft zurückbringen und verlangen, dasssie das Geld zurück erhalten, WEIL sie das Rechtsgeschäft (Kauf)nicht genehmigt, ja sogar im Vorfeld bereits untersagt haben.

    Also entweder bis 18 warten oder Eltern doch zur Zustimmung überreden.

  • 2
    Antwort von kampione91 kampione91

    NEIN! Jegliche Kaufverträge sind ungültig, wenn deine Eltern im Vorraus Nein dazu gesagt haben. Auch wenn sich die Summe im Bereich das TG-Paragraphen bewegt. Mal nen Blick ins BGB riskieren (;

    Kommentar von ShortArse ShortArseShortArse

    Wobei, wenn er 200€ im Monat bekommen !würde!, bewegt sich die Summe auch im Bereich des Taschengeldes ;) Ja es ist unrealistisch^^

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Und selbst wenn er 5.000€ Taschengeld im Monat bekommt - wenn die Eltern sagen "du darfst damit xyz nicht kaufen", dann ist der Kaufvertrag schweben unwirksam! Der Tsachengeldparagraph ist kein Freifahrtschein gegen elterliche Verbote

  • 2
    Antwort von Richtig11296 Richtig11296

    klar kannst du einfach reingehen und es kaufen.

    Musst du dann nur zu hause vor deinen Eltern versteckt halten.

    Problem: wenn sie es sehen und dir abnehmen hast du das geld umsonst rausgeworfen

  • 1
    Antwort von ShortArse ShortArse

    Ja und ne. Allgemein ist es dein Geld und du kannst frei darüber verfügen. Im speziellen fällt es aber unter den Taschengeld Pargraphen. Der besagt, dass Kinder(alles u 18) Geschäfte nur in bestimmten Geldhöhen abschließen dürfen. Ich denke mal, dass dir der Laden die Sachen verkaufen wird, da die am Profit interessiert sind, allerdings ist das bei 200 Ocken schon in moralischer Sicht zwiespälig. Und bedenke, deine Eltern könnten als Konsequenz dein Taschengeld kürzen/streichen^^

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Sie kann nur ueber das Geld frei verfuegen, das ihr von den Sorgepflichtigen auch zur freien Verfuegung ueberlassen wurde. Hier wurde aber seitens der Sorgepflichtigen gesagt: "Das darfst du damit aber nicht kaufen". Die Verfuegungsgewalt wurde also wirksam eingeschraenkt und somit darf sie es eben nicht.

  • 0
    Antwort von sumsi1 sumsi1

    dein geld hin oder dein geld her, rede mit deinen eltern und versucht einen kompromiss zu finden. es kommen mit sicherheit noch zeiten in deinem leben, wo du auf deine eltern angewiesen bist, auch wenn das dir im moment vielleicht noch so unwahrscheinlich vorkommt. es ist nicht schön, wenn das vertrauen gestört ist, also entscheide lieber nichts über ihren kopf hinweg. wenn ihr keine einigung erziehlen könnt, mit der beide parteien zufrieden sind, dann steht es schlecht um eure zwischenmenschliche beziehung.

  • 0
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Der sog. "Taschengeldparagraf", auf den sich hier so viele beziehen, besagt nicht, dass sie mit ihrem eigenen Geld (auch Taschengeld) alles kaufen kann, was sie moechte. Er besagt vielmehr, dass sie mit dem von den Sorgepflichtigen ZUR FREIEN VERFUEGUNG(!) ueberlassenen Mitteln oder auch von Dritten mit Zustimmung der Sorgepflichtigen ZUR FREIEN VERFUEGUNG(!) ueberlassenen Mitteln Rechtsgeschaefte bewirken darf.

    Wurden die Mittel aber mit der Massgabe zur Verfuegung gestellt, eben die von ihr gewuenschten Artikel nicht zu kaufen, handelt es sich ja nicht mehr um eine Ueberlassung zur freien Verfuegung. Kauft sie trotzdem, koennen die Sorgepflichtigen also ihre Zustimmung verweigern und der Kaufvertrag waere unwirksam (sie selbst aber dem Haendler gegenueber moeglicherweise schadenersatzpflichtig).

  • 0
    Antwort von Mondlachen Mondlachen

    Wie wäre es denn mal mit einem vernünftigen Gespräch mit deinen Eltern. Sprecht mal über das für und wieder. 200 Kröten sind eine Menge Geld! Hör dir einfach mal in Ruhe deren Begründung gegen diesen Kauf an. Dann erzählst du denen warum du das gerne kaufen möchtest. Vielleicht haben die ja sogar eine bessere Idee. Eltern sind manchmal doch gar nicht so uncool. Das meinen jedenfalls meine Kids. Im gemeinsamen Gespräch kann so mancher Fehlkauf schon von vornherein ausgeschlossen werden. Erwachsene haben da manchmal andere Möglichkeiten um an dementsprechende Infos ran zu kommen. Dann die Eltern oder einen Elternteil zum Kauf mitnehmen. Dann bist du nicht so Freiwild für den Verkäufer. Es sei denn du weißt genau was du willst und lässt dich nicht bequatschen. Wenn deine Eltern ihr Ok gegeben haben wird die Atmosphäre entspannter sein. Auch Eltern können sich irren. Das kann man aber am besten in einem Gespräch abklären. Ich glaube rechtlich gesehen benötigst du noch ihre Zustimmung bei solch einem Betrag. Wünsche dir ein Gutes Gespräch.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    kenne keine Eltern, die in solchen Dingen mit sich reden lassen. Da heißt es dann stur, ohne vom Objekt der Begierge überhaupt eine Ahnung zu haben: nein, brauchen wir nicht, gibts nicht...

    Kommentar von Mondlachen MondlachenMondlachen

    Schade für dich. Bei unserem Familienrat sind auch schon so manches Mal die Eltern überzeugt worden. Sachliches Gespräch vorausgesetzt. Man kann sich auch nutzlose Dinge kaufen. Nur so zum Spass an der Freud ; ).

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Ich redete nicht von mir selbst, sondern von dem, was ich bei Bekannten immer so mitbekomme. Konservativ³ ...

    Kommentar von Mondlachen MondlachenMondlachen

    Wir sind auch konservativ aber in einem offenen Gespräch lässt sich vieles klären.

  • 0
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Nein ,Deine Elter können es verbieten.

  • 0
    Antwort von finosfant finosfant

    da du mit 14 schon teilweise geschäftsfähig bist kannst du dass tun ,da wird soweit ich weis auch kein kaufvertrag ungültig,ich bin mir aber nicht sicher in wie fern du geschäftsfähig bist also was dein alter angeht,es kann also sein dass derne eltern das recht haben dir die sache/n wegzunehmen und in den laden zurückzubringen

    liebe grüße finosfant ;) (ps :es ist zwar "dein" geld du darfst aber wirklich nicht alles machen z.B musst du 16 mit bescheinigung oder 18jahre alt sein um einen handyvertrag abzuschließen...bin mir aber mit allem wie gesagt nicht 100% sicher)

  • 0
    Antwort von TheGamereverabc TheGamereverabc

    Aber wen er es schlau macht und die computer software in verschidenen Läden kauft also dan könnte es klappen

  • 0
    Antwort von ShortArse ShortArse

    Haben deine Eltern was gegen den Kauf an sich, oder nur gegen die Summe? Im zweiten Fall kannste dir die Sachen auch nach und nach kaufen.

  • 0
    Antwort von murkeltimo murkeltimo

    So steht es im Taschengeldparagrafen (Paragraf 110 BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) Grundsätzlich darfst du dir von deinem Taschengeld kaufen, was du willst. Vorausgesetzt du kannst es von deinem Taschengeld auch bezahlen und deine Eltern haben dir den Kauf nicht ausdrücklich verboten.
    Quelle:
    http://www.bravo.de/dr-sommer/dein-erstes-gehalt-alles-ueber-taschengeld-3
    LG murkeltimo

  • 0
    Antwort von TheGamereverabc TheGamereverabc

    Das darst du das problemm ist findest du das in ordnung? imerhin arbeiten deine eltern dafür und wen sie nicht möchten das du dir das kaufst dan akzeptir das doch ich verstehe ja das du es umbeding willst aber deine eltern wollen doch nur das beste für dich aber wen du es gekauft hast was dan denkst du deine eltern merken nicht das 200€ weg sind?=

  • 0
    Antwort von mokamoka mokamoka

    Taschengeldparagraph!

    "Jugendliche von sieben bis einschließlich 17 Jahren sind laut Gesetz nur beschränkt geschäftsfähig. Das ist der berühmte "Taschengeldparagraph."

    Dieser sagt aus, daß Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht alles einfach kaufen dürfen, obwohl sie vielleicht das Geld dazu haben. Hintergrund: Es geht um das Risiko des Verkäufers, denn er muß damit rechnen, daß der Verkauf einer relativ teuren Ware eventuell durch die Eltern des Jugendlichen rückgängig gemacht werden könnte.

    Der sogenannte Taschengeldparagraph steht übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuches (§110) und besagt auch, daß nahezu keine Verträge ohne die Eltern abgeschlossen werden dürfen, auch keine Kaufverträge.

    Eltern können den Kaufvertrag widerufen.

  • 0
    Antwort von CarinaM CarinaM

    bei media markt habe ich mir letztens meinen ipod touch geholt und meine mum musste ihn bezahlen,weil man bis 16 nur für höchstens 60€ einkaufen darf (das hat zumindest die kassiererin gesagt)

    bis 12 glaube ich sogar nur für 25€

    achja: bei saturn habe ich mir (ALLEINE) ne videokamera gekauft und als ich sie umgetauscht habe haben sie sofort ja gesagt,vermutlich weil sie sich strafbar gemacht haben,weil sie mir ja eine 200€ teure videokamera verkauft haben.

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    Unsinn. Erstens gibt es keine festgelegten Summen per Gesetz. Das sind im Falle eines Rechtsstreits alles Einzelfallentscheidungen. Und zweitens macht sich keiner Strafbar, der Kaufvertrag ist einfach nur unwirksam.

  • 0
    Antwort von hupfi10 hupfi10

    Ja, aber nur wenn der Betrag in Höhe deines Taschengelds liegt. 200€ sind jetzt nicht der normale Taschengel-Betrag eines 15.Jährigens also leider nein. Must hald deine Eltern überzeugen =)

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    der TG-Paragraph ist in dem Moment nichtig, in dem die Eltern sagen "Du darfst vom Taschengeld xyz nicht kaufen"!

  • 0
    Antwort von couredeamour couredeamour

    klar wenn es um dein eignes taschengeld geht, dann hast du vollmacht darüber, d.h. dass deine eltern dir nichts verbieten können. da gibts sogar extra ein gesetz dafür

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Grundfalsch. Lies dich mal durchs BGB!

  • 0
    Antwort von gadde gadde

    Sicher darfst Du dir von deinem Geld was kaufen

  • 0
    Antwort von DrTurkleberry DrTurkleberry

    du bist zwar noch nicht voll geschäftsfähig aber laut taschengeldparagraph darfst du von dem geld das dir zur verfügung steht kaufenw as du willst

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    der TG-Paragraph ist in dem Moment nichtig, in dem die Eltern sagen "Du darfst vom Taschengeld xyz nicht kaufen"!

  • 0
    Antwort von M34ausi M34ausi

    Es ist Dein eigenes Geld,da kannst Du Dir kaufen was Du möchtest.Deine Eltern fragen Dich ja auch nicht wenn sie sich was von ihrem geld kaufen

    Kommentar von kampione91 kampione91kampione91

    da liegst du leider falsch

  • 0
    Antwort von Schneewitchen15 Schneewitchen15

    Ja, darfts du wenn es von deinem Taschengeld bezahlt ist. Man darf das mit 15 auf jedenfall. ES ist ja dein Geld

  • 0
    Antwort von Jerez Jerez

    klar is doch dein geld

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.