Oder sollte ich es ihr sagen und mir dann eine holen?
Eine Katzenhaarallegie hat sie nicht. Außerdem wohnt sie 7 km weiter weg. Sie findet Katzen einfach nur hässlich....
Oder sollte ich es ihr sagen und mir dann eine holen?
Eine Katzenhaarallegie hat sie nicht. Außerdem wohnt sie 7 km weiter weg. Sie findet Katzen einfach nur hässlich....
Wenn deine Vermieterin erfährt das du dir einfach so eine Katze geholt hast, kannst du mit einer Kündigung rechnen. Aber vor Gericht haben schon viele in deiner Situation gewonnen. Kommt nur darauf an, ob du dieses Risiko eingehen willst.
Ja darfste, solange es eine hauskatze ist und bleibt.... Fällt unter Kleintiere und die kann der Vermieter nicht verbieten.
wie kann man katzen hässlich finden.bei so einer bescheuerten vermieterin,würde ich mir eine andere wohnung suchen.für mich kommen nur vermieter in frage,die auch meinen kater mögen,sonst können die ihre wohnungen behalten.die brauch doch nicht zu dir zum kaffee kommen.aber zu deiner frage,ich würde es der sagen.ich selbst habe nur gute erfahrungen damit gemacht,indem ich den vermietern gesagt habe,dass ich katzen habe.ich hatte zeitweise mehrere felltiger.brauchst dann auch keine angst zu haben,wenn die katzen auf dem balkon sind und deine vermieterin sie sieht.man will ja keinen stress
Frag sie lieber. "Nach Absprache" heißt nicht "heimlich". Wenn sie Katzen nur häßlich findet, braucht sie sie sich ja nicht anzugucken. Schwieriger würde es, wenn sie meinte, Katzen stinken, pinkeln überall hin, oder so.
Aber Du lebst ruhiger, wenn Du von ihr die Erlaubnis zur Katzenhaltung hast. Wenn ein Mitmieter die Katze mal am Fenster sieht und "petzt", mußt Du sie vielleicht abschaffen oder ausziehen. Und das ist viel schlimmer.
Steht denn was über Tierhaltung im Mietvertrag? Wenn nichts, darfst Du. Ansonsten mußt Du sie wohl doch fragen müssen.
eine reine Wohnungskatze ohne Auslauf im freien definitiv egal was im Mietvertrag steht "JA"
Tierhaltung eines nicht störenden Haustieres ist nicht ausschließbar Das Recht des Mieters, ein nicht störendes Haustier (Katze) zu halten, kann nicht ausgeschlossen werden. Das Halten eines solchen Tieres gehört zur geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Amtsgericht Dortmund - 11.10.79 - Az.: 122 C 467/79
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw. Ferner werden domestizierte Vogelarten, Reptilien und zum Teil auch Fische zu den Kleintieren gezählt. Diese Tierarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Haltungsanforderungen teilweise grundlegend. Vertragsklausel „Tierhaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters“ nicht bindend Selbst gegen eine ohne seine Zustimmung angeschaffte Katze kann der Vermieter nichts erwirken, wenn er keine ernsthafte Belästigung der Mitmieter glaubhaft nachweisen kann. Besteht er in einem solchen Fall auf der Abschaffung, so missbraucht er sein Recht. Landgericht Hamburg, Az.: 16 S 92/1981
Unangemessene Benachteiligung
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Auch die Haltung von anderen kleinen Haustieren gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgingen.
Mietwohnungen Gericht erleichtert Tierhaltung Die Klausel, wonach Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt sind, stufte der Bundesgerichtshof als unwirksam ein. Die Karlsruher Richter monierten in ihrem Urteilsspruch vom Mittwoch eine Vertragsklausel, die „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen“ von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht. Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersage, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 340/06).
Schau mal was ich gefunden habe...ich hoffe der Link geht!
http://www.openpr.de/news/192978/Aktuelles-Urteil-Kleintierhaltung-in-Mietwohnungen-darf-nicht-pauschal-untersagt-werden.html
Also ich verstehe das so...Wenn in deinem Mietvertrag steht Kleintiere sind erlaubt und Hunde und Katzen nach Absprache brauchst du eine Erlaubnis:(Würde es nicht drin stehen...Kleintiere erlaubt...wäre auch die Klausel Hunde und Katzen nach Absprache hinfällig.
Steht in Deinem Mietvertrag, dass Tiere nicht erlaubt sind? Soviel ich weiss, ist eine Katze noch unter der Rubrik KLEINTIER einzuordnen und ein Verbot wäre in dem Falle hinfällig. Wenn nix vereinbart ist, dann kann sie Dir die ohnehin nicht verbieten. Und ob die die hässlich findet oder nicht wäre mir schnuppe - es ist DEINE Katze - Deine Vermieterin hat im Übrigen keine Ahnung, wenn sie sowas dahinplappert, weil Katzen wunderschöne Tiere sind.
natürlich brauchst du die Erlaubnis. Unter die Kleintierregelung fallen Hunde und Katzen nicht. Kleintiere sind NUR Fische, Hasen, Hamster, Meerschweine.
Es geht auch hierbei um die Menge, aus 1 Katze werden schon mal mehr.......
katzen sind aus dem tierheim grundsätzlich kastriert...
Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind. Zu den Kleintieren gehören: Haushunde, Hauskatzen, Hauskaninchen sowie die domestizierten Formen vieler Nager wie Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster usw.
nein, das geht sie nichts an! schau mal in den mietvertrag, wenn da nicht ein ausdrückliches verbot dort ist, darfst du dir einen holen!
Na klar da kann sie nichts machen
doch
solang kein haustiervebot im mietvertrag steht, ist das schon okay!
selbst wenn einer da steht ist es auch ok ;-)
nein
weil Katzen ja nicht laut sind kannst Du Dir einfach Eine holen was sie nicht weiss macht sie nicht heiss
die idee hatte ich auch schon, ich hab aber schiss das sie es rausbekommt und dann fristlos kündigt
Die Gefahr der Kündigung besteht tatsächlich wenn das Kätzchen aus dem Fenster schaut und die Vermieterin sieht das.Andererseits (bist du im Rechtsschutz??)gab es tasächlich gerichtsurteile die zu Gunsten der Mieter mit Katze (reine Wohnungskatze) urteilten.Bedenke -ohne Blick aus dem Fenster ist das Kätzchen ganz schön dumm dran-wenn du sie wieder weg geben musst weil die Vermieterin....auch.Umziehen und dann Katze?
Rechtsfolgen unerlaubter Tierhaltung Der Vermieter muss auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter unerlaubterweise Tiere hält. Kündigen kann er ihm in aller Regel nicht. Eine Kündigung droht allerdings, wenn der Mieter Tiere hält, die erheblich stören oder gefährlich sind und er trotz Aufforderung seitens des Vermieters nichts dagegen unternimmt.
Wenn in deinem Mietvertrag nichts steht, hol dir die Katze. Nach dem Motto, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
wie gesagt, da steht: kleintiere ja, hunde und katzen nach absprache