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Darf ich mir eine emailaddy auf den namen einer Anwaltskanzlei spasseshalber machen ?

Frage von zinizin zinizin

Eine freemail-Adresse z.Bsp. Kanzleimustermann@web.de oder Ähnliches...? Für Mustermann jeder belibiger name natürlich. Oder ist das nicht erlaubt ? Nur um bekannte zu veräppeln z.Bsp... nix Schlimmes.

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Antworten (7)

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    Antwort von Zephyros Zephyros

    Wenn der Firmennamen kein Copyright besitzt, dann schon. Anwaltskanzlei macht sicher Sinn, die klagen dich dann richtig :-) Sag uns was es gekostet hat....

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    Antwort von maxelputzeI maxelputzeI

    natürlich.

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    Antwort von saiw556 saiw556

    kannst du

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Wenn dir ein Name einfällt, der zu keinem Anwalt führt, warum nicht?

    Ich habe z.B. eine Mailaddy mit dem Namen Wilhelm Tell. Bisher hat sich der echte noch nicht beschwert.

    Kommentar von TimRobot TimRobotTimRobot

    Wär häts erfundä??? Hä??? Richtig, die Schweizer! lol

    Kommentar von zinizin zinizinzinizin

    hä???

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    Antwort von peterefpunkt peterefpunkt

    Mach es doch einfach. Erfahrung macht klug, denn du wirst sehen, wer keinen Spaß versteht und dich spaßeshalber anzeigt, bzw. dir eine Abmahnung (spaßeshalber) schickt.

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    Antwort von vayio vayio

    Alles, was der E-Mail-Anbieter selbst nicht verbietet, ist rechtlich gesehen erlaubt.

    Kommentar von Zephyros ZephyrosZephyros

    Falsch, du bist selber zuständig keine registrierten Marken zu verwenden

    Kommentar von vayio vayiovayio

    Blödsinn.

    Kommentar von zinizin zinizinzinizin

    und ist das etwa eine registrierte Marke ?name meier müller etc. son Allerweltsname wollt ich nehmen.

    Kommentar von zinizin zinizinzinizin

    ich weiss ja nicht was der mailanbieter verbietet!

    Kommentar von vayio vayiovayio

    Nutzungsrichtlinien und AGB's.

    Kommentar von zinizin zinizinzinizin

    thx.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Der Mailprovider schert sich nicht um markenrechtliche Probleme von Kunden und löscht allenfalls allzu obszöne, fremdenfeindliche oder sonstwie strafbare Namen. Eine Kontrolle auf markenrechtliche Unbedenklichkeit für jede Mailadresse würde lange dauern und viel Geld kosten.

    Kommentar von vayio vayiovayio

    Genau das ist der Punkt, warum nur der E-Mail-Anbieter selbst bestimmt, was erlaubt ist und was nicht und nicht der Staat.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Mit Sicherheit steht bei jedem Anbieter mehr oder weniger deutlich "strafbare oder markenrechtlich bedenkliche Mailadressen werden gelöscht". Ich meinte damit aber, dass wenn ich mir ottoversand@example.com zulege, die Mailadresse vielleicht doch nicht gelöscht würde (weil sie nicht sofort aufgefallen ist und eine professionelle Markenrecherche teuer ist), aber eventuell eingehende Anzeigen/Klagen an den Besitzer weitergereicht werden.

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    Antwort von spindoctor spindoctor

    Solange Du Dich nicht als Herr Gravenreuth ausgibst, darfst Du anwalt.gravenreuth@web.de natürlich haben. Aber ein bißchen lächerlich ist das schon oder?

    Kommentar von zinizin zinizinzinizin

    nö.

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