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Darf ich mir das Auto meiner Mutter ausleihen wenn sie es erlaubt?

Frage von Araxx Araxx

Hallo! Ich bin endlich 18 und habe meinen Autoführerschein. Ein eigenes Auto habe ich noch nicht, aber im Winter habe ich genug Geld beisammen, um eins zu kaufen.

Meine Mama fährt einen VW Passat, und sie hat gesagt ich kann mir den manchmal ausleihen wenn ich z.B. was transportieren möchte oder eine weitere Strecke (z.B. Autobahn) fahren will.

Meine Frage ist, wie es mit der Versicherung aussieht. Falls ich einen Unfall baue, zahlt da die Versicherung?

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Antworten (13)

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    Antwort von haotri haotri

    Das solltest Du mit der Versicherung klären, wenn z.B Deine Mutter als einziger Nutzer eingetragen ist könnte es Probleme geben.

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    Antwort von Magali Magali

    Frage deine Mutter, was für eine Versicherung sie abgeschlossen hat.

    Es gibt welche für Fahrer ab 25, welche für bestimmte Personen, die mit Namen eingetragen sind und aber auch allgemeine. Teilweise kann man das aber auch mit der Versicherung klären, dass du für einen Tag zusätzlich mit eingetragen wirst.

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    Antwort von rock2n8 rock2n8

    Laut Aussage meines Versicherungsunternehmens ist es überholt als alleiniger Fahrer oder nur mit Ehepartner eingetragen zu sein. Man kann das Auto JEDEM geben, die Versicherung haftet in jedem Fall. Nur wenn es für längere Zeit ein anderer fährt, dann teilt man den Namen des Fahrers und den Zeitraum mit. Dies sind wie gesagt Aussagen meiner Versicherung (im Sommer selbst so praktiziert)!

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    Antwort von DerMakler DerMakler

    Generell gilt : nicht eingetragen, kein Versicherungsschutz ,weil nicht berechtigter Fahrer ! Die Erlaubnis der Mam sagt in dem Moment nicht viel aus..Also lieber in den sauren Apfel beissen und nachmelden..HG DerMakler

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    Antwort von Blindrosso Blindrosso

    Also, wenn es selten vorkommt, dann darfst Du damit fahren, allerdings verhält sich das von Unternehmen zu Unternehmen anders.

    Möchtest Du öfters damit fahren, dann lass Dich aus Sicherheitsgründen im Vertrag der Mutter einbeziehen. Kostet ca. 80,00 € mehr im Jahr.

    Sicher ist sicher.

    Blind

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Bei einer Leihe aus Gefälligkeit (also ohne die Entrichtung einer Gebühr, unentgeltlich) haftet stets der Verleihende für den Schaden an der Sache, so er eintritt. Fährst Du also mit dem Auto deiner Mutter, so haftet sie zunächst persönlich, kann den Schaden aber über Kfz-Versicherung egulieren lassen immer dann, wenn dies im Vertrag so geregelt oder zumnidest nicht eingeschränkt ist. Es gibt nämlich Vertragsknditionen bei Kfz-Versicherern (um den Beitrag zu verschlanken), die auf der Vereinbarung abstellen, daß der Versicherungsnehmer nur allein mit diesem Fahrzeug fährt. In diesem Falle könnte sich die Versicherung im Schadensfall mit einem anderen Fahrer des Fahrzeugs wohl von einer Leisttung freistellen. Also: einfach mal in den Versicherungsschein gucken und Du weißt es.

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    Antwort von BWVFachmann BWVFachmann

    Wenn es nur ein oder zweimal im jahr ist würde ich der versicherung bescheid geben und gut. Wenn es öfter ist auf jeden fall eintragen lassen.

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    Antwort von NorbertK NorbertK

    Hi, zunächst muß die Versicherung auf jeden Fall einen Schaden zahlen, das ist so festgeschrieben, damit kein geschädigter im Regen steht. 2. Bei Notfällen - ist wohl hier nicht der Fall - dürfen für diesen Moment alle mit Führerschein fahren. 3. Manche Versicherungen nehmen bei Nutzung eines nicht eingetragenen Fahrers eine "Strafprämie". 4. Ansonsten die Einschränkungen für Nutzerkreis durchlesen. Es gibt ja auch Rabatt für Alleinfahrer, genauso für Garagennutzer oder Wenigfahrer. Die kann man nicht beanspruchen und sich drüber hinwegsetzen. Hier gibts kostenlose Vergleiche. Da kann jeder durchrechnen, wie die "harten" und "weichen" Merkmale die Prämie beeinflussen. www.info-vergleich-sparen.de/ NorbertK

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    Antwort von RobinPlayer RobinPlayer

    Keiner fragt solange nichts passiert.Solltest du aber einen Unfall machen kann die Versicherung Regress an deine Mama nehmen.Was ich nicht verstehe wieso deine Mama 2.000€ Aufschlag zahlen soll, weil als Fahrer der Sohn oder die tochter mit eingeschlossen wird.Das habe ich noch nie erlebt.

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    Antwort von Pumuckleline Pumuckleline

    Ich hatte gerade ein ähnliches Problem. Wenn ich alles Recht mitbekommen habe ist es so: Nein, die Versicherung zahlt nicht, da du nicht auf diesen Wagen versichert bist. Erst mit 25 muss man einen neuen Fahrer nicht zwangläuffig anmelden. Aber mach dir keine Sorgen. So teuer ist die Mitversicherung nicht und deine Mutter wird auch nicht sehr doll hochgestuft.

    Kommentar von Araxx AraxxAraxx

    So teuer ist sie nicht? Das sind fast 2.000 (in Worten: ZWEI TAUSEND!!!!!) Euro Aufschlag, nur weil ich mitversichert werde,...

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    Antwort von ChezOvida ChezOvida

    deine Mutter muß dich in der Versicherung mit anführen damit du mit ihrem auto fahren kannst..sonst kann es Probleme geben wenn du einen Unfall baust

    Kommentar von Araxx AraxxAraxx

    Das würde dann ca. 2000€ mehr Prämie pro Jahr kosten, nur weil ich manchmal damit fahren will...

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    Antwort von Coco001 Coco001

    ja.

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    Antwort von Pilzpower Pilzpower

    Warum sollte sie nicht zahlen?

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