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Darf ich Minijobs ausführen , wenn ich Hauptberuflich tätig bin?

Frage von manno83 manno83

Darf ich einen Minijob trotz 40 Stunden Woche ausführen ? Muss mein AG zustimmen? Und noch viel wichtiger : Bis 400 € kann ich mir aussuchen ob ich eine zweite Steuerkarte hinterlege ? Ist das Korrekt? Falls nicht, muss ich bei einem Bruttolohn von 1870 € monatlich Steuerliche Konsequenzen fürchten bei Ausübung? Sprich , höhere Abzüge usw.?

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Antworten (4)

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    Antwort von Morti Morti

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Du brauchst die Zustimmung deines AG. "Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob."
    www.minijob-zentrale.de

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    Antwort von ingoscheumann ingoscheumann

    Soweit alles richtig! --- Tippp: Mach den Nebenjob auf selbständiger Basis!!! --- Vorteil: Kannst alle Kosten, die mit der Ausübung Deines Berufes verbunden sind, steuerlich absetzen! Damit bleibt unterm Strich wesentlich mehr über!!! Reisekosten, Übernachtung, Fachliteratur, Berufskleidung, GESCHÄFTSESSEN (Lädst mich ein, o.k?!), Auto (soweit dienstlich genutzt). Kauf Dir zu diesem Thema den "Großen Konz". Und ab heute alle Kaufbelege aufheben. Viel Erfolg für Dich und für mich ein Sternchen,o.k? ;-)

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    Antwort von noschpik noschpik

    Arbeitgeber muss zustimmen. Solange dein AG durch Deine Nebentätigkeit keine Beeinträchtigungen der regulären Arbeit zu befürchten hat, und die Arbeit seriös ist, so haben AGer meistens kein Problem mit einer Nebentätigkeit.

    Bis zu 400€ kannst Du ohne steuerliche Abzüge dazu verdienen. Musst jedoch beim Finanzamt mal anrufen, Du benötigst glaube ich einen Wisch dafür. Aber sonst kein Problem.

    Verdienst Du nebenher mehr als 400€, so geht das auf die zweite Lohnsteuerkarte (Lohnst. VI). Da wird dir mächtig viel abgezogen, bekommst jedoch alles durch die Lohnsteuererklärung zurück.

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    Antwort von wissen78 wissen78

    der muss zustimmen

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