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darf ich miete mindern wenn meine vermieterin wohnung betritt????

gefragt von welder1 am 07.04.2008 um 10:26 Uhr

also bin vor 9 monaten hier eingezogen. da ich viel auf montage bin habe ich ihr damals erlaubt ab und zu nach dem rechten zu sehen, wenn ich nicht da bin. sie sieht ja wenn mein auto nicht da ist. muss ja nicht jeden tag nach dem rechten sehen. war jetzt auf einer heumatbaustelle, wo ich jeden tag zu ´hause bin. trotzdem geht sie, wenn ich arbeiten bin in meine wohnung. habe ihr eunen zettel an die wand gepinnt, den sie 100% gelesen hat und sie gebeten ihre kontrollgänge zu unterlassen. das interessiert sie gar nicht. war jetzt letzte woche erst wieder in der wohnung. hat sogar mein bett neu bezogen. ja kein witz. dachte ich seh nicht richtig. kann ich miete mindern? ausziehen


Reply


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 7. April 2008 10:39
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Wenn du ihr einmal den Zutritt (Schlüsselüberlassung) gewährt hast, kannst du die Miete nicht mindern.

Lass dir den Schlüssel zurückgeben. Sie hat keinen Anrecht auf einen Schlüssel. Und dann teile ihr schriftlich mit, dass du darauf bestehst, dass sie in Zukunft deine Wohnung nur noch nach vorheriger Terminabsprache in deinem Beisein betreten darf.

Musst halt jemand anderes finden, der sich um deine Wohnung kümmert. Aber am Besten in deinem Fall keine Pflanzen (oder nur sehr genügsame) anschaffen und die Post an ein Postfach liefern lassen.

Kommentar von welder1 am 7. April 2008 10:51

so habe grad die kündigung zum 15.04. bekommen, weil ich die wohnung nicht aufräume. hallo???? wie bitte? nur weil eine volle papierkiste dasteht. ein paar sachen rumliegen? woher kann sie das denn überhaupt wissen? weil sie nur in der wohnung rumschnüffelt.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 7. April 2008 11:02

Werde Mitglied im Mieterverein Deiner Stadt und lass es dort über den Anwalt laufen. Wenn Du HEUTE die Kündigung zum 15.4. bekommen hast, dann ist die eh ungültig - ohne schwerwiegenden Grund (und Wohnung nicht aufräumen ist gar kein Grund) darf sie Dir gar nicht kündigen und sicherlich nicht fristlos.

Wende Dich bitte schnell an den Mieterverein - auch wenn Du Beitrag dafür zahlen musst.

Viel Glück!

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 7. April 2008 11:02

Entschuldigung..... kicher.............

Du solltest ja auch nicht bei deiner Mami eine Wohnung mieten.... >rofl<

Diese Kündigung ist unwirksam. Nimm dir einen Anwalt (Mieterschutzverein scheintst du ja nicht drin zu sein) und lass die Frau so richtig schön ablaufen.

Und fahr gleich zum Baumarkt und kauf dir ein neues Schloss.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 7. April 2008 11:04

Wenn Du sie (vor Zeugen) gebeten hast, Deine Wohnung nicht mehr zu betreten, sie das aber trotzdem getan hat, dann ist das Hausfriedensbruch und wird langsam strafrechtlich relevant.


Debbie2311
beantwortet von Debbie2311 am 7. April 2008 10:27
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Hm...die Sache wird nicht besser, wenn du die Frage 2mal stellst :)

Kommentar von welder1 am 7. April 2008 10:29

ja war ein technisches problem.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 10:27
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Du kannst zwar deswegen auf Unterlassung tragen oder gar ein Verbot des Betretens verhängen (Eine Art Hausverbot). Einen Anspruch auf Mietkürzug hast Du aber aus dem Titel noch lange nicht.


anonym
beantwortet von Auskunft am 7. April 2008 10:28
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Wechsel doch Dein Schloß aus.

Kommentar von welder1 am 7. April 2008 10:44

gute idee. könnte eigentlich von mir sein. hätte ich ja selbst drauf kommen können.


anonym
beantwortet von Gabi41 am 7. April 2008 10:29
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AUSZIEHEN; Dass ist ja wie in einem schlechten Horrorfilm, igitt!




Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 7. April 2008 10:38

Wenn er ihr selbst die Schlüssel überlassen hat und davon profitiert hat, dass sie nach dem Rechten sieht.... Gelegenheit macht Diebe, sag ich da nur.

Kommentar von welder1 am 7. April 2008 10:42

nee ausziehen will ich eigentlich nicht. noch nicht. ist ne klasse wohnung und günstig.


Haaza
beantwortet von Haaza am 7. April 2008 12:09
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So wie ich es sehe habt ihr abgemacht, dass sie nach dem Rechten schaut... Dann darf sie das ( wie auch immer es ausartet auch tun...)

Der Tipp mit dem Schloss- Auswechseln klingt gut. Vielleicht hilft es aber auch, wenn Du noch einmal mit ihr redest ???


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 4. Mai 2008 22:39
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Ein vereinbartes "nach dem Rechten schauen" wieder abzustellen, kann sich schwierig gestalten, wenn die Vermieter dazu neigen neugierig zu sein.
Schloß wechseln, der Vermieter hat kein Anrecht auf einen Schlüssel, es sei denn es gibt dafür wichtige Gründe (Zugang zu Revisionsklappen von der Heizung).
Ein Rundes BKS Schloß gibts für 80 Euro (vorsicht es gibt 2 maße)
Ein herkömmlicher Profilschließzylinder gibts im Baumarkt für ca. 20-25 Euro in guter Ausführung.


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