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darf ich miete einbehalten

Frage von hotgirl1975 hotgirl1975

wir wohnen seit oktober 2010 in einem EFH. jetzt haben wir ständig probleme mit der heizung einige gehen gar nicht und manche werden nur lauwarm. die vermieterin war auch da und ihr mann hat sich die heizung angeschaut jedoch war dies nur von kurzer dauer ein paar tage war dann nach langem hin und her ein fachmann da und hat auch gleich fest gestellt wAS los ist ich kann jetzt nicht genau sagen wie das teil heißt aber dort ist der motor kaputt. meine vermieterin feigert sich ein neues teil einzubauen sie will warten bis sie ein gebrauchtes findet. jetzt fängt es mit der heizung wieder an. darf ich die miete einbehalten? wie sieht das mit der kaution aus wir haben hier einige mängel und sollen 1900,-€ kaution bezahlen ist das rechtens. kann ich der vermieterin alle sin rechnung stellen?

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Antworten (8)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    kurzes Schreiben an die Vermieterin: du wirst ab sofort für jeden Tag, an dem die Heizung nicht oder nur unzureichend geht, die Miete kürzen.

    Sie hat dafür zu sorgen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert.

    Gib ihr einfach ein paar Urteile, wio eine Mietkürzung von 100 % angemessen gesehen wurde.

    Heizungsausfall (totaler im Winter)

    1. LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, GE 1992, S. 1213 = WM 1993, S. 185 (Totaler Heizungsausfall von September bis Februar; Eine Wohnung ohne Gas für Heizung, Herd und Warmwasser ist für die Zeit ab Beginn der Heizperiode in ihrem Gebrauchswert vollständig gemindert.).

    2. LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 - 7 O 80/74, WM 1976, S. 10 (Totaler Heizungsausfall im Herbst und Winter).

    3. LG Wiesbaden, WM 1980, S. 17.

    Du brauchst ihr nicht zu sagen, um wie viel duz die Miete kürzt, ich denke, wenn sie dein Schreiben hat, fällt sie erst mal vom Hocker.

    Ich würde die Höhe der Mietkürzung auf jeden Fall über den Mieterbund klären.

    Wenn sich bis Weihnachten gar nichts tut, würde ich die Miete um 50 % kürzen, das Geld aber auf ein extra Konto legen.

    Die Kaution musst du bezahlen, du darfst das aber in 3 aufeinanderfolgenden Raten tun. Das bedeutet, dass die Kaution spätestens am 1.12.2010 hätte vollständig bezahlt sein musste!

    Solltest du die Kaution noch nicht gezahlt haben, dann wäre das nicht gut für dich, möglicherweise bekommst du bald die Kündigung. Möglicherweise wäre das auch ein Grund für die Vermieterin, dass sie kein großes Interesse an einer schnellen Beseitigung des Mangels hat.

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    Antwort von GoodFella2306 GoodFella2306

    Ich würde mich auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt wenden, denn das Thema ist heikel.

    Auf jeden Fall MUSS ein Vermieter dafür sorgen, daß die Räume jederzeit auf rund 21 Grad geheizt werden können. Wenn er das nicht tut, kann man die Miete kürzen.

    Wieviel, das kann euch ein Rechtsanwalt genau sagen. Das ist gut angelegtes Geld.

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    Antwort von MUMay MUMay

    Ab zum Mieterbund, Mitglied werden und Auskunft einholen. Die geben Dir 100% rechtssicher Auskunft

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    Antwort von horbach horbach

    Kaution ist immer zu zahlen, das hat mit Miete gar nichts zu tun. Die ist dafür, wenn du wieder ausziehst - und von dir verschuldete Schäden werden davon bezahlt. Den Rest bekommst du. Verzinst natürlich.

    Wegen der Heizung: sie hat natürlich das Recht, dieses Teil gebraucht zu kaufen. Allerdings sollte das in einem angemessenen Zeitraum erfolgen.Wenn es so kalt ist, ist es unzumutbar, den Mieter mit kalten Füssen im Haus sitzen zu lassen. Da musst du schriftlich darauf hinweisen, dass sie zwar gerne gebrauchte Teile einbauen kann, aber das in einem angemessenen RAhmen geschehen zu hat. Ansonsten siehst du dich leider gezwungen, Mietminderung geltend zu machen. Denn du musst dir dann ein zusätzliches Heizgerät kaufen und dieses mit Strom betreiben. Das zusammen mit der Wartezeit berechtigt schon zu einer Mietminderung. Wie hoch diese sich allerdings beläuft, das solltest du bei einem Mieterbund nachfragen. Aber vielleicht solltest du es einfach noch mal gütlich probieren. Du frierst, und das kann nicht sein. Rufe sie doch einfach noch mal an und teile ihr mit, das die Heizung erneut kalt bleibt.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Kaution hat mit Mängeln nichts zu tun, die musst du zahlen. Du kannst aber darauf bestehen, dass die Heizung ordentlich läuft und wenn du nicht gescheit heizen kannst, kann die Miete entsprechend gemindert werden. Evtl. ist die Umwälzpumpe kaputt?

    Zeige den Mangel schriftlich an, fordere zur Abhilfe auf und kündige Mietminderung an.

    Wenn du noch weitere Mängel hast, die aber bei Einzug schon vorhanden waren, kannst du deswegen nicht jetzt die Miete kürzen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Als erstes mußt du die ganze Geschichte schriftlich machen, so das du etwas in Händen hast wenn es drauf ankommt. Teile deinem Vermieter mit das du die Miete um 50 % minderst, wenn der Heizungsschaden nicht innerhalb 8 Tagen behoben ist.Diese Frist mußt du dem Vermieter einräumen, bei totalem Ausfall der Heizung kannst du um 100 % mindern.

    Die Kaution hat mit den Mängeln der Wohnung nichts zutun, diese dient ausschließlich als Mietkaution und dient der Sicherung der Miete.

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    Antwort von bookmonster bookmonster

    Du hast Deine Vermieter auf die Wohnqualität mindernden Mängel hingewiesen. Mach das per Einschreiben noch einmal. Setz ihm eine Frist zu Mängelbehebung. Kürze sofern er keine Abhilfe schafft die Miete und leg' die einbehaltene Summe auf die Seite.

    Miete einbehalten klappt eigentlich immer... Evtl.kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und bei dem geschlossenen Vergleich könnte es sein dass Ihr einen Teil der einbehaltenen Miete zurückzahlen müsst. Deshalb würde ich das Geld nicht für Konsum verwenden...

    Grüße

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Zeige den Mangel bei der Vermieterin schriftlich an. Wenn Räume weniger als 18 Grad haben, ist eine enorme Mietminderung möglich. Setze Frist bist zur Behebung des Mangels und kündige die angemessene prozentuale Mietminderung an. Vorsorglich darauf hinweisen, dass Mietzahlungen seit Bekanntwerden des Mangels unter Vorbehalt gezahlt wurden. Über die Höhe der Mietminderung würde ich mich mietrechtlich beraten lassen.

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