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darf ich mich mit fast 18 verloben, wenn er schon 18 ist ?

Frage von Maikichen Maikichen

eigentlich sagt meine frage schon alles, ich werde im juni 2011 " erst " 18 & er ist schon 18, ich wollte mal fragen 1. ob ich mich so verloben lassen kann wenn ich noch keine 18 bin 2. muss er etwas vor der verlobung unterschreiben, ( s soll ja eig eine überraschung sein ) 3. kostet das verloben etwas z.B. gebühren etc. ?

wäre lieb wenn ich schnell hilfreiche antworten bekommen würde (:

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Antworten (7)

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Mit 18 Jahren sind Sie volljährig und können tun und lassen was Sie wollen, solange Sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Leider tritt mit der Volljährigkeit bei vielen jungen Menschen die erwartete Mündikeit nicht gleichzeitig ein, was bei der Gebührenfrage so richtig schön deutlich wird!

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Da mit der Zustimmung der Eltern auch mit 16 eine Heirat möglich ist kannst Du dich auch mit 17 schon verloben.

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    Antwort von Maikichen Maikichen

    das heißt auf gut deutsch " wir muessen nicht zum standesamt " weil ich hab i.wie mal was von standesamtlicher verlobung gehört oder sowas " :)

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Eine Verlobung kostet nicht so viel. Man kauft sich 2 schöne Verlobungsringe. 333er Gold reicht für den Verlobungsring. Die steckt man sich gegenseitig einander an der linken Hand auf den Ringfinger. Danach kann man noch schön Essen gehen. Vielleicht noch die engsten Verwandten, wie Eltern und Brüder, Geschwister dazu Einladen. Eine Verlobung wird nicht schriftlich festgehalten.

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    Antwort von blackcat007 blackcat007

    meistens verlobt man sich,indem man Ringe austauscht,da wird nicht schriftlich festgehalten.Wenn Deine Eltern einverstanden sind,kannst Du Dich auch jetzt verloben.Gebühren kosten es auch nicht,es ist nur ein Versprechen zwischen Deinem Partner und Dir.LG

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    verloben hat nichts großartig rechtsverbindliches mehr (Kranzgeld und Co. gibts ja nicht mehr, selbst wenn man sowas auflöst hat es in der Regel keine Folgen)...dass muss man auch nirgends beurkunden oder sonst was lassen, ergo entstehen auch keine Kosten (außer für den Verlobungsring). Um zu heiraten muss man im übrigen nicht vorher verlobt gewesen sein...

    Es spricht nichts dagegen, dass ihr euch verlobt..

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    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Darfst du. "Rein rechtlich betrachtet ist die Verlobung das Vorstadium zur Ehe. Genau genommen ist die Verlobung ein Vertrag, durch den die Verpflichtung zur Eheschließung begründet wird. Dieses Versprechen können auch Minderjährige abgeben, sofern sie die personenrechtlichen Folgen ihres Handelns einzusehen vermögen. Bei der Eheschließung sollten die Verlobten aber volljährig sein. Das Amtsgericht (Familiengericht) kann auf Antrag hiervon eine Befreiung erteilen, wenn die oder der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehepartner beziehungsweise die künftige Ehepartnerin volljährig ist." Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebenslagen.do?action=showdetail&modul=LL&am...!0

    Kommentar von istdochegaltom istdochegaltomistdochegaltom

    Die Verlobung kostet nichts (außer evtl. eine kleine Verlobungsfeier), auch muss man nichts unterschreiben. Es handelt sich um einen "mündlichen Vertrag".

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