Darf ich mich in den USA als Franchisenehmer so aufhalten, wie als normaler Selbstständiger?
Ich weiß dass man sich als Selbstständiger in den USA aufhalten darf, gibt es einschränkungen wenn ich mich als Franchisenehmer niederlasse?
Timo
Darf ich mich in den USA als Franchisenehmer so aufhalten, wie als normaler Selbstständiger?
Ich weiß dass man sich als Selbstständiger in den USA aufhalten darf, gibt es einschränkungen wenn ich mich als Franchisenehmer niederlasse?
Timo
Man korrigiere mich, aber ein Franchisenehmer ist doch auch ein Geschäftsmann, also ein Selbständiger.
Zwar muss man eine jährliche Franchise Fee an den Hauptkonzern abgeben und auch dessen Ware und Werbung beziehen, aber das Geschäft regelt man doch hauptsächlich selbständig. Will heißen, wenn man auf die Nase fliegt, ist man selber schuld.
Auch als Franchisenehmer muss man in den USA ein E-Visum (Investorenvisum) beantragen (so, wie jeder andere Selbstständige auch), wenn man seinen Betrieb selbst vor Ort leiten möchte. Ohne Investorenvisum dürfen weder Franchisenehmer noch "normale" Selbstständige in die USA einwandern.
Ergänzende Anmerkung: Dabei gibt es E1- und E2-Visa. Dabei ist das E1-Visa eigentlich ein Handelsvisa,während das E2 ein Investorenvisa ist. Um die Visa grob zu erklären: E1-Visa sind für Leute,die in ihrem Heimatland schon eine Firma besitzen und zum Zweck des Handels in die USA expandieren wollen. Allerdings muss 50% des Handels der Firma mit dem Heimatland des Inhabers stattfinden. Sprich:Will eine deutsche Firma in die USA expandieren,müsste mind. 50% des getätigten Handels zwischen D und den USA stattfinden.
E2-Visa sind für Leute gedacht,die eine größere Investition in eine bestehende US-Firma tätigen wollen (je nach Firmengröße und -branche zwischen 500000 und 1 Mio $). Zudem müssen sie durch die Investition eine höhere Position im Unternehmen einnehmen. Mal eben Omas Erbe in die Firma zu investieren,um dann dort nur als Klempner zu arbeiten, geht also nicht.
Desweiteren erlöschen beide Visa,wenn man die US-Filiale schließt oder seine Investition aus der Firma abzieht. Sprich:Wer also mit E1/E2 in den USA gelebt hat,sollte sich rechtzeitig nach einer rechtlichen Alternative umschauen,wenn er beabsichtigt,seinen Lebensabend auch in den USA zu verbringen.