hallo zusammen. Ab März werde ich als Bundesfreiwillige in der Elektrowerkstatt einer Klinik arbeiten. Ich habe KEINE Abgeschlossene Berufsausbildung (ich möchte die Zeit nur nutzen, um erfahrungen im Umgang mit strom und werkzeugen zu sammeln) Die frage ist jetzt:
DARF ICH MICH "ELEKTRIKER" NENNEN? also ist das eine geschütze berfsbezeichung oder ist nur "elektroniker für ..." ein geschützer beruf? Danke im vorraus :)
anmerkung: ich arbeite natürlich nur unter aufsicht von elektronikergesellen und meistern.
Der Grund für meine Frage ist der: Es darf sich ja fast jeder der Ahnung hat "Sanitäter" nennen (schulsanitätsdienst etc), "Rettungssanitäter" ist allerdings eine geschütze berufsbezeichung. Deswegen die Frage, ob das mit "Elektriker" und "Elektroniker" das gleiche ist. Den Ausbildungsberuf "Elektriker" gibt es übrigends garnicht
zur frage nach dem warum: unter der tätigkeit eines "elektrikers" kann sich jeder etwas vorstellen und die bezeichung "bundesfreiwilligendienst in einer elektrowerkstatt" ist unglabblich lang und weniger eindeutig... ich will ja nicht selbstständig schwarz arbeiten oder so!
Elektriker ist eine richtige Berufsbezeichnung, "Sanitäter" ist keine Berufsbezeichnung. Ein Sanitäter kann auch jemand sein der einen anderen Beruf hat. Außerdem weiß jeder dass ein Sanitäter "fast nichts kann", also keine Operationen durchführen kann usw.