Hallo! Ich bin 14 Jahre alt und möchte mir gerne einen iPod Touch 8GB kaufen. Ich besitze im Moment seit ca. einem Jahr einen iPod Nano 4GB der auch noch einwandfrei funktioniert, aber ich hätte wegen den vielen funktionen gerne einen iPod Touch. Ich habe auch genug Geld gespart. Als ich meinen Eltern dann gesagt habe, dass ich mir einen iPod touch kaufen würde, haben sie mich nicht mala usreden gelassen sondern gleich nein gesagt. Meine Mutter meinte nur, ein IPod Nano würde völlig reichen. Ich habe noch öfters versucht sie darauf anzusprechen, doch es hat nichts genützt. Selbst nicht als sie mein Zeugnis mit einem Durchschnittresultat von 2+ gesehen hat. Nun habe ich daran gedacht, mir den iPod einfach alleine zu kaufen, wie es viele von meinen Freunden gemacht haben. Als ich das meiner Mutter gesagt habe, hat sie gesagt, sie dürften mir das nicht verkaufen und wenn würde sie ihn gleich zurückbringen. Was soll ich jetzt tun? Darf ich mir das denn nicht alleine kaufen?
Antworten (9)
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finnafinna
Darfst du nicht, denn mit 14 bist du nicht voll geschäftsfähig und der Betrag übersteigt auch den üblichen Taschengeldrahmen in dem du in deinem Alter alleine einkaufen darfst. Deine Muter kann ihn dann wieder zurückbringen.
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SumselbieneSumselbiene
Du bist nur beschränkt geschäftsfähig. Es gibt zwar den sog. "Taschengeldparagraphen", aber ich befürchte dass der iPod zu teuer dafür ist. Demnach kann deine Mutter ihn gleich wieder zurückbringen und der Verkäufer ist verpflichtet den wiederzu nehmen.
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IoiI44IoiI44
das kannst du dich machen,aber wozu,weil die anderen einen haben?
Kommentar von
SieslackSieslack Wollte ich auch schreiben. Spielverderber.
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HabeVieleFragenHabeVieleFragen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
d.h. deine Eltern können den wieder zurückgeben.
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overcloudedoverclouded
verkauf doch deinen nano und vllt erlaubt deine mam dann einen touch zu kaufen ;) dann hast du auch noch bissl geld für zb shoppen übrig ;)
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andreas48andreas48
nein, dieses Gerät geht über den Taschengeldparagraphen hnaus und du bist nicht geschäftsfähig
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dalia4499dalia4499
du kannst es versuchen,vielleicht hat ja deine mutter doch noch ein einsehen...aber sie kann ihn wieder zurückbringen...
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DerNovizeDerNovize
Wenn du ärger riskiren willst kannst du ihn schon kaufen. Ist ja schließlich dein Geld!
Er hat "gespart" also fällt das mit dem Taschengeld schon weg!