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Darf ich meiner Vermieterin Hausverbot erteilen?

Frage von beerdealer beerdealer

Gestern hatten wir während einer angekündigten Besichtigung in unserem EFH eine lautstarke Unterhaltung mit unsere Vermieterin. Sie war der Meinung, dass Lautstärke über sachlichen Argumenten steht. Aber das ist nebensächlich. Meiner Aufforderung das Haus zu verlassen ist sie nicht nachgekommen. Das war dann wohl schon Hausfriedensbruch. Um zukünftigen Streiterein aus dem Weg zu gehen, möchte ich meine Vermieterin nicht mehr in meinem Haus sehen, d.h. ich möchte ich Hausverbot erteilen. Weitere Besichtigungen können durch den Vermieter gemacht werden - dem steht nichts im Wege. Also, darf ich oder darf ich nicht?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von quietprof quietprof

    Ja, darfst Du, da Du das Haus-/Wohnungsrecht erwirbst bei Abschluss eines Mietvertrages. Lediglich für Besichtigungen oder auf besondere Anfragen musst Du dem Vermieter eine Begehung zulassen.

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Den Vermieter lasse ich ja rein. Aber nicht mehr seine Frau, die Vermieterin.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Mit wem hast du den Vertrag? Wenn mit den Eheleuten, dann glit die Einschränkung von quietprof auch für die Vermieterin

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    Antwort von sluginsland sluginsland

    Du musst dem Vermieter oder der Vermieterin nach gegenseitiger Absprache die Gelegenheit zur Besichtigung geben (das ist auch gesetzich geregelt, ich glaube zweimal im Jahr, bin mir da aber nicht sicher). Du darfst das aber nicht böswillig verhindern. Davon abgesehen, bist du die Herrin in deinem Haus. Wenn sie deiner Aufforderung nicht nachkommt, so ist das Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.

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    Antwort von treulose treulose

    Würde mich auch interessiere, aber ich glaube Hausverbot kannst du nicht erteilen allerdings das sie deine Wohnung betritt, da du die Wohnung gemietet hast, nicht das Haus

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Nein, ich habe ein EFH gemietet. Also das ganze Haus!

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Ah okay dann sicherlich obwohl sie ja als Eigentümerin schauen muss wegen der Instandhaltung des Hauses

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Das kann ja ihr Mann machen, der Vermieter.

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Also sie muss sich anmelden, aber sie darf durchaus hin und wieder schauen, bzw. kontrollieren in welchem Zustand sich das Haus befindet, natürlich nur in deinem Beisein

    Kommentar von treulose treulosetreulose

    Ja okay dann eben der Mann von ihr, ihr kannst du es untersagen

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    Antwort von firefox2204 firefox2204

    Ja ist dein gutes Recht.

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    kein Generelles

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Tolle Antwort! Schweigen ist Gold, Reden ist Silber!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wieso? du kannst ihr ein Hausverbot erteilen, aber mußt ihr schon erlauben ihr Haus zu betreten wenn es Notwendig ist, also kannst du ihr kein generelles Hausverbot erteilen. ;-)

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Für Besichtigungen kann auch ihr Mann zugegen sein. Wenn also ein Besichtigung notwendig ist, kann auch auf sie verzichtet werden, oder? Also dürfte für sie das Hausverbot auch generell sein.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es kommt darauf an wer dein Vertragspartner ist. Wenn es die Frau ist, dann kannst du ihr eben kein generelles Hausverbot erteilen. Wobei du eines noch bedenken solltest, es kann Notwendig werden diese Hausverbot gerichtlich durch zu setzen und dann wird es richtig bitter für beide Seiten. Es ist eben nicht damit getan ihr eine Brief zu schreiben und ihr Hausverbot zu erteilen, was machst du den wenn sie trotzdem kommt? Du müstes es ihr also schon mit einer gerichtlichen Verfügung untersagen. Bist du wirklich der Meinung das sich das die Vermieter klaglos gefallen lassen? Ich habe die Erfahrung gemacht das der juristische Holzhammer keine Probleme löst sonder eher noch mehr schafft.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

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    Antwort von KriLu KriLu

    hausverbot darfst du ihr nicht erteilen. aber du hast das recht darauf ihr zu verbieten, deine wohnung zu betreten.

    edit: ich lese gerade efh (steht wohl für einfamilien-haus). dann darfst du

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Was ist an EFH falsch zu verstehen? Es geht nicht um eine Wohnung, sondern um ein gemietetes Haus. ... ja, es soll Menschen geben, die sich ein ganzen Haus mieten.

    Kommentar von mimimimimimimi mimimimimimimimimimimimimimi

    bißchen aggressiv, was?

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Bisschen nicht im Stande aufmerksam zu lesen, was?

    Kommentar von mimimimimimimi mimimimimimimimimimimimimimi

    doch. bin ich schon.

    (und fühle mich bestätigt.)

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    @beerdealer: daher ja mein edit, was ich übrigens VOR deinem aggressiven kommentar hinzugefügt habe. (ja aggressiv, da muss ich mimimi...etc ^^ recht geben)

    jetzt wundert mich übrigens nicht mehr, warum du stress mit der vermieterin hast. wenn du auch so zu ihr bist... na dann prost mahlzeit

    Kommentar von Franginella Franginella

    ebenso Herr beerdealer: dein Ton geht ja gar nicht. hier geben dir Leute antworten und du pisst sie an. wer Hilfe will muss freundlich sein. nur ein Tipp.

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    Antwort von pete22 pete22

    Die Vermieterin, muss sich immer rechtszeitig vorher ankündigen, einmal im Jahr darf ein vermieter eine Besichtigung machen, ansonsten nicht, ich habe das auch im Vertrag stehen, musst mal schauen ob es dafür irgendeine Reglung gibt, sonst Gesetzbuch, Anwalt!

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Aha, wieder mal jemand, der nicht lesen kann. Es geht nur um SIE, nicht um IHN!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Mal eine Frage, was glaubst du wie der Vermieter auf so etwas reagieren würde, ich denke mal der würde das nicht auf sich beruhen lassen. Ich weiß übrigens das du der Vermieterin das Hausverbot erteilen willst.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Kannst Du, ist aber wirkungslos.

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Wirkungslos ist es nur, wenn es nicht durchsetzbar wäre.

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Und genau darauf dürfte es in der Praxis hinauslaufen...

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Aha, Begründung? Eine verschlossene Tür sollte doch in der Praxis durchsetzbar sein, oder?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Schön dann kommt sie in dem Momnet nicht rein, aber viel wichtiger ist doch die Frage ob sie sich nicht mit rechtlichen Mitteln den Zutritt erzwingen kann.

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    Antwort von akademikus akademikus

    natürlich darfst du das, schriftlich fixieren das ganze per einschreiben schicken und dich auf das letzte gespräch beziehen.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    aber: immer schön die miete bezahlen damit der vermieter keine angriffsfläche hat.

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun.

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