Gestern hatten wir während einer angekündigten Besichtigung in unserem EFH eine lautstarke Unterhaltung mit unsere Vermieterin. Sie war der Meinung, dass Lautstärke über sachlichen Argumenten steht. Aber das ist nebensächlich. Meiner Aufforderung das Haus zu verlassen ist sie nicht nachgekommen. Das war dann wohl schon Hausfriedensbruch. Um zukünftigen Streiterein aus dem Weg zu gehen, möchte ich meine Vermieterin nicht mehr in meinem Haus sehen, d.h. ich möchte ich Hausverbot erteilen. Weitere Besichtigungen können durch den Vermieter gemacht werden - dem steht nichts im Wege. Also, darf ich oder darf ich nicht?
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5Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
quietprofquietprof
Ja, darfst Du, da Du das Haus-/Wohnungsrecht erwirbst bei Abschluss eines Mietvertrages. Lediglich für Besichtigungen oder auf besondere Anfragen musst Du dem Vermieter eine Begehung zulassen.
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3Antwort von
sluginslandsluginsland
Du musst dem Vermieter oder der Vermieterin nach gegenseitiger Absprache die Gelegenheit zur Besichtigung geben (das ist auch gesetzich geregelt, ich glaube zweimal im Jahr, bin mir da aber nicht sicher). Du darfst das aber nicht böswillig verhindern. Davon abgesehen, bist du die Herrin in deinem Haus. Wenn sie deiner Aufforderung nicht nachkommt, so ist das Hausfriedensbruch und kann zur Anzeige gebracht werden.
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2Antwort von
treulosetreulose
Würde mich auch interessiere, aber ich glaube Hausverbot kannst du nicht erteilen allerdings das sie deine Wohnung betritt, da du die Wohnung gemietet hast, nicht das Haus
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beerdealerbeerdealer Nein, ich habe ein EFH gemietet. Also das ganze Haus!
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treulosetreulose Ah okay dann sicherlich obwohl sie ja als Eigentümerin schauen muss wegen der Instandhaltung des Hauses
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beerdealerbeerdealer Das kann ja ihr Mann machen, der Vermieter.
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treulosetreulose Also sie muss sich anmelden, aber sie darf durchaus hin und wieder schauen, bzw. kontrollieren in welchem Zustand sich das Haus befindet, natürlich nur in deinem Beisein
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treulosetreulose Ja okay dann eben der Mann von ihr, ihr kannst du es untersagen
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1Antwort von
DrachentoeterDrachentoeter
kein Generelles
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beerdealerbeerdealer Tolle Antwort! Schweigen ist Gold, Reden ist Silber!
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DrachentoeterDrachentoeter Wieso? du kannst ihr ein Hausverbot erteilen, aber mußt ihr schon erlauben ihr Haus zu betreten wenn es Notwendig ist, also kannst du ihr kein generelles Hausverbot erteilen. ;-)
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beerdealerbeerdealer Für Besichtigungen kann auch ihr Mann zugegen sein. Wenn also ein Besichtigung notwendig ist, kann auch auf sie verzichtet werden, oder? Also dürfte für sie das Hausverbot auch generell sein.
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DrachentoeterDrachentoeter Es kommt darauf an wer dein Vertragspartner ist. Wenn es die Frau ist, dann kannst du ihr eben kein generelles Hausverbot erteilen. Wobei du eines noch bedenken solltest, es kann Notwendig werden diese Hausverbot gerichtlich durch zu setzen und dann wird es richtig bitter für beide Seiten. Es ist eben nicht damit getan ihr eine Brief zu schreiben und ihr Hausverbot zu erteilen, was machst du den wenn sie trotzdem kommt? Du müstes es ihr also schon mit einer gerichtlichen Verfügung untersagen. Bist du wirklich der Meinung das sich das die Vermieter klaglos gefallen lassen? Ich habe die Erfahrung gemacht das der juristische Holzhammer keine Probleme löst sonder eher noch mehr schafft.
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DrachentoeterDrachentoeter -
1Antwort von
KriLuKriLu
hausverbot darfst du ihr nicht erteilen. aber du hast das recht darauf ihr zu verbieten, deine wohnung zu betreten.
edit: ich lese gerade efh (steht wohl für einfamilien-haus). dann darfst du
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beerdealerbeerdealer Was ist an EFH falsch zu verstehen? Es geht nicht um eine Wohnung, sondern um ein gemietetes Haus. ... ja, es soll Menschen geben, die sich ein ganzen Haus mieten.
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mimimimimimimimimimimimimimi bißchen aggressiv, was?
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beerdealerbeerdealer Bisschen nicht im Stande aufmerksam zu lesen, was?
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mimimimimimimimimimimimimimi doch. bin ich schon.
(und fühle mich bestätigt.)
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KriLuKriLu @beerdealer: daher ja mein edit, was ich übrigens VOR deinem aggressiven kommentar hinzugefügt habe. (ja aggressiv, da muss ich mimimi...etc ^^ recht geben)
jetzt wundert mich übrigens nicht mehr, warum du stress mit der vermieterin hast. wenn du auch so zu ihr bist... na dann prost mahlzeit
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Franginella ebenso Herr beerdealer: dein Ton geht ja gar nicht. hier geben dir Leute antworten und du pisst sie an. wer Hilfe will muss freundlich sein. nur ein Tipp.
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0Antwort von
pete22pete22
Die Vermieterin, muss sich immer rechtszeitig vorher ankündigen, einmal im Jahr darf ein vermieter eine Besichtigung machen, ansonsten nicht, ich habe das auch im Vertrag stehen, musst mal schauen ob es dafür irgendeine Reglung gibt, sonst Gesetzbuch, Anwalt!
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beerdealerbeerdealer Aha, wieder mal jemand, der nicht lesen kann. Es geht nur um SIE, nicht um IHN!
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DrachentoeterDrachentoeter Mal eine Frage, was glaubst du wie der Vermieter auf so etwas reagieren würde, ich denke mal der würde das nicht auf sich beruhen lassen. Ich weiß übrigens das du der Vermieterin das Hausverbot erteilen willst.
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0Antwort von
WetWillyWetWilly
Kannst Du, ist aber wirkungslos.
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beerdealerbeerdealer Wirkungslos ist es nur, wenn es nicht durchsetzbar wäre.
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WetWillyWetWilly Und genau darauf dürfte es in der Praxis hinauslaufen...
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beerdealerbeerdealer Aha, Begründung? Eine verschlossene Tür sollte doch in der Praxis durchsetzbar sein, oder?
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DrachentoeterDrachentoeter Schön dann kommt sie in dem Momnet nicht rein, aber viel wichtiger ist doch die Frage ob sie sich nicht mit rechtlichen Mitteln den Zutritt erzwingen kann.
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akademikusakademikus
natürlich darfst du das, schriftlich fixieren das ganze per einschreiben schicken und dich auf das letzte gespräch beziehen.
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akademikusakademikus aber: immer schön die miete bezahlen damit der vermieter keine angriffsfläche hat.
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beerdealerbeerdealer Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun.
Den Vermieter lasse ich ja rein. Aber nicht mehr seine Frau, die Vermieterin.
Mit wem hast du den Vertrag? Wenn mit den Eheleuten, dann glit die Einschränkung von quietprof auch für die Vermieterin