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Darf ich meiner Tochter in meiner Wohnung nur 2 von 3 Zimmern vermieten?

gefragt von theodorhahn am 18.06.2008 um 20:11 Uhr

meine erwachsene tochter würde gerne in meine eigentumswohnung ziehen. das arbeitsamt erlaubt aber nur eine bestimmte größe. kann ich ihr einfach küche, bad und 2 zimmer vermieten, obwohl die wohnung 3 zimmer hat? eigentlich kann mir niemand verbieten, das 3. zimmer für mich zu behalten, oder?


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hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 18. Juni 2008 20:14
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Das AA bezahlt nur für die vorgegebene Wohnungsgröße die Kosten der Unterkunft (KdU). Wenn das 3. Zimmer mit gemietet wird, dann zahlt Deine Tochter den Anteil aus Ihrer Grundsicherung selber. Manche Vermieter schließen auch den Raum zu, der zuviel in der Wohnung ist.Find ich aber blöd.


angelela
beantwortet von angelela am 18. Juni 2008 20:12
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Dann musst Du nachweisen können, das das 3te Zimmer auch wirklich nur von Dir genutzt wird. Ansonsten musst Du es dann abschliessen.. Vermiete ihr doch einfach die ganze Wohnung zu einem günstigen Preis falls Du Dir das erlauben kannst, das wäre das einfachste..

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 18. Juni 2008 20:13

Das Amt erlaubt aber nur eine bestimmte Grösse, da spielt der Preis keine Rolle.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 18. Juni 2008 20:20

Ist nicht ganz richtig.. Ja, die sagen das so, aber wenn man denen eine zu große Wohung für einen güsntigen Preis gibt, dann sagen die auch nicht nein.. Jedenfalls hier nicht.. Niedersachsen..

Kommentar von theodorhahn am 18. Juni 2008 20:23

ich würde ihr die ganze wohnung zu einem günstigen preis geben, aber sie erlauben eben nur eine bestimmte anzahl an qm.

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 18. Juni 2008 20:25

)ch würde da mal fragen wie es aussieht.. Sie könne eine Wohnung Mieten, die zwar größer ist, aber halt super günstig.. Versuchen würde ich es..


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Juni 2008 20:13
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Kann dir keiner verbieten! Kannst ihr auch nur 1 Zimmer vermieten...wäre noch besser!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Juni 2008 20:14
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es muss alles nur schriftlich fixiert und hieb- und stichfest sein, damit keine unnötigen und im Endeffekt blöde Fragen aufkommen..

Kommentar von theodorhahn am 18. Juni 2008 20:24

es wird wohl keiner kommen, und die qm nachzählen, oder? wir können natürlich den mietvertrag so abschließen, daß alles fürs amt paßt. oder haben wir eine inspektion zu befürchten?

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 18. Juni 2008 20:28

@theodorhahn Ein großes Nein, und wenn,dann wird das Zimmer zugeschlossen.Punktpastaaus


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Juni 2008 20:21
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Das geht, durchaus, aber dann mssen ebenfalls die Nebenkosten geteilt werden.







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