Eigentlich hat mein Vermieter etwas gegen Untermieter, was auch kein Problem ist. Aber jetzt zieht meine Schwester in meine Stadt und ich würde sie gerne als Untermieterin nehmen, zumindest übergangsmäßig. Kann mein Vermieter das verbieten?
Darf ich meiner Schester meine Wohnung untervermieten?
Antworten (13)
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monja1995monja1995
Ja kann er und zwar, wenn sie länger wie 3 Monate bei Dir ist. Drunter wird es als Besuch gewertet. Du solltest Dich besser mit dem Vermieter einigen. Er wird dann auch wahrscheinlich mit den Nebenkosten höher gehen, weil ein paar Sachen eben nach der Kopfanzahl im Haushalt berechnet werden
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2Antwort von
kittykat77kittykat77
b) Zum anderen gibt das Gesetz in § 553 BGB dem Mieter von Wohnraum einen Anspruch auf die Untermieterlaubnis für einen Teil des Wohnraumes, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
der Mieter muss dem Vermieter mitteilen, wer der Dritte ist und aus welchen Gründen er untervermieten will, der Mieter muss die Wohnung auch weiterhin selbst zu Wohnzwecken nutzen; der Mieter hat keinen Anspruch, auf die Weitervermietung der gesamten Wohnung; der Mieter muss ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung haben; dies kann in wirtschaftlichen aber auch in persönlichen Umständen begründet sein, dieses Interesse muss nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein, in der Person des Dritten (= Untermieter) darf kein wichtiger Grund vorliegen, der die Verweigerung der Erlaubnis rechtfertigt (insbesondere: persönliche Unzuverlässigkeit oder beabsichtigte Änderung des Mietzwecks), es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen (dies wird angenommen, wenn das nach öffentlichem Recht zulässige Maß überschritten wird: Die Zahl der Bewohner soll die Zahl der eigentlichen Wohnräume nicht um zwei übersteigen dürfen), die Untervermietung darf dem Vermieter nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar sein (z.B. bei alsbaldiger Beendigung des Mietvertrages des Hauptmieters), soweit dem Vermieter die Überlassung nur gegen einen Untermietzuschlag zuzumuten ist, muss sich der Mieter bereit erklären diesen zu zahlen (z.B. bei höherer Abnutzung der Mietsache). Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis.
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2Antwort von
Martin1111Martin1111
deine Schwester kann unbegrenzt bei dir wohnen, weil sie eine Familienangehörige ist. Ein Untermietvertrag ist daher nicht nötig.
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butty09butty09 das ist falsch....der vermieter hat die wohnung an eine person vermietet
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GilleGille ...das kann ich mir echt nicht vorstellen, mein Mann hat sechs Geschwister....ehrlich. Nochmal 2 Eltern und 23 Nichten und Neffen...alles Familienangehörige!
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Martin1111Martin1111 es geht hier um den grundsatz, familienangehörige in der wohnung auch dann aufzunehmen zu dürfen, wenn der vermieter es nicht möchte.
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vincerovincero nicht las ungenehmigte untermieter
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ObelhicksObelhicks marin, damit musst du hier leben, daß die einzig richtige antwort angefeindet wird...
allerdings muß sie als Person für die Betriebskosten angemeldet werden.
DH
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2Antwort von
butty09butty09
sie darf 6 wochen zu besuch da sein..danach musst du überlegen ob du den vermieter fragst
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1Antwort von
eddalieddali
Der vermieter muß zustimmen, ogne diese darf Deine Schwester nur 6 Wochen bei Dir wohnen.
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1Antwort von
colinchencolinchen
nee,denn wenn es nur vorübergehend ist, ist sie dein gast und kein untermieter und familienangehörige darf man aufnehmen
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DerTrollDerTroll
wenn Untervermietung nicht gestattet ist, gilt das auch für deine Schwester. Aber du kannst sie natürlich als Besuch aufnehmen und sie kann sich an den Haushaltskosten beteiligen. Da kann der Vermieter nichts sagen.
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monja1995monja1995 Aber nicht zeitlich unbegrenzt
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MalkiaMalkia
In den meisten Fällen geht es darum, ob der Mieter einen Teil des Wohnraums vermieten darf. Hier sagt das Gesetz, dass der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters hat, wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht. Auch für die Aufnahme von Geschwistern des Mieters ist ein solches Interesse notwendig (BayObLG RE WM 84, 14).
Der Vermieter darf seine Erlaubnis nur dann verweigern, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt wird oder aus anderen Gründen dem Vermieter die Untervermietung nicht zugemutet werden kann.Wenn der Mieter Wohnraum weitervermietet, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben, darf der Vermieter in der regel fristlos kündigen.
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kochstuebchenkochstuebchen
du kannst Deine Schwester für etwa 3 Monate in Deiner Wohnung wohnen lassen. Untervermietung nur mit Erlaubnis des Vermieters.
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taurus7654321taurus7654321
du kannst es doch einfach als langen "besuch" abtun und deine schwester gibt dir das geld bar auf die hand.
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sannchen2404 also ich würde das schon mit dem vermieter absprechen. es ist ein unterschied ob eine person oder 2 die wohnung bewohnen.....
Ja, so kenne ich das auch! Bis 3 Monate gilt als Besuch!