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Darf ich meinen Sohn (17 Monate) regelmäßig von meiner Ex abholen?

Frage von jabonator jabonator

Hallo. Ich habe einen kleinen Sohn und mich aber von meiner damaligen Partnerin getrennt. Ich möchte nicht das mein sohn seinen Vater nicht sehen darf. Das problem ist, das meine Ex nicht will, das unser kleiner Jan in die nähe meiner neuen Freundin kommt und verbietet deshalb das ich ihn abholen kann. Das macht mich echt fertig, denn ich liebe meine Sohn. Was kann ich denn nun machen? ist es rechtens das ich ihn nicht holen darf?

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Antworten (10)

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    Antwort von Tippse Tippse

    Du kannst Dir ein Besuchsrecht einklagen, wenn es gar nicht anders geht! Sonst mach Deiner Ex doch mal den Vorschlag, dass Deine neue Freundin nicht dabei ist, wenn Du Zeit mit Deinem Kind verbringst! Hm?

    Kommentar von Kr4bat Kr4batKr4bat

    Ja, das wäre fair und richtig.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Es kommt drauf an wie das Sorgerecht/Umgangsrecht bei euch geregelt ist. Grundsätzlich hast Du einige Rechte (Umgangsrecht) und einige Pflichten (Unterhaltspflicht) bekommen. Falls Du Deinen Pflichten nachkommst solltest Du Deiner Ex- die Vorzüge dieser einvernehmlichen Regelung erklären. Falls Sie uneinsichtig ist gibts die Möglichkeit Unterhalt und Umgangsrecht einzuglagen. Ist nicht so schön wie ne gütliche Einigung aber manchmal halt erforderlich.

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    Antwort von Click Click

    auf jeden fall Anwalt einschalten

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    Antwort von Qetan Qetan

    Zur Klärung des Besuchrechtes solltest Du einen Anwalt einschalten. Das Kind hat einen Anspruch auf Vater und Mutter.

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    Antwort von Ottbi Ottbi

    schick deine ex auf die insel... die is doch fertig. das is alles eifersuchts gehabe

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    Antwort von luna2000 luna2000

    Man kann direkt bei Gericht Antrag auf Umgangsregelung stellen,damit kann man sich den Anwalt sparen.Das Gericht schaltet dann den ASD(Jugendat)ein und holt einen Bericht ein.Manchmal gibt es eine Gerichtsverhandlung,aber manchmal wird auch ohne Verhandlung entschieden.Du gewinnst auf jeden Fall,habe Jahrelang solche Gerichtgeschichten gehabt und spreche aus eigener Erfahrung.Manchmal raten sie zu einer Erziehungsberatungsstelle,dann wird die auch Gerichtlich gehört und am Schluß entscheidet der Richter mit einem Machtwort,wenn es nicht anders geht.Das kann bis zu einer Haftandrohung geben bei nicht gehorchen.Du hast ein Recht auf Umgang mit deinem KInd und dabei spielt die Feundin keine Rolle auch wenn es deiner Ex nicht passt.

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    Antwort von Nordfriesin Nordfriesin

    Geh zum Jugendamt und bitte darum dass sie zwischen euch vermitteln! Ich eprsönlich würde nicht dulden wenn mein sohn ständig neuen Frauen seines Vaters vorgesetzt werden würde! DAS GEHT GAR NICHT! Denn schliesslich mute ich es meinem Sohn ja auch nicht zu ständig neue Männer an meienr Seite zu sehen! AAABer wenn es denn der Richtige bzw die Richtige des Vaters ist, dann ist es doch ok wenn das Kind sieht, dass der Vater wieder glücklich ist!

    Das kannst du sogar einklagen. Ob Du allerdings deien Ex das Kind abholen lassen darfst weiß ich nicht genau! DU hast aber Umgangsrecht und kannst es sogar einklagen!!! Schöner wäre aber eine friedliche Klärung!

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    Antwort von Mani64 Mani64

    An und für sich hast du Besuchs- und Umgangsrecht. Aber wahrscheinlich wart ihr nicht verheiratet, es hört sich jedenfalls so an (wg. Partnerin und nicht Frau). Falls es so ist, hast du es schwierig. Aber ein ganz dickes Lob an dich, weil du deinen Sohn sehen und haben möchtest. Hast du deine Ex wegen deiner derzeitigen Freundin verlassen? Denn das wäre eine Möglichkeit weshalb deine Ex so zickig, in Bezug auf eueren Sohn, ist. Aber kläre es mit einem Anwalt, auch nicht "eheliche Väter" haben ein Recht auf ihr Kind.

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Als Vater hast Du ein Umgangsrecht, welches über bloßes Besuchsrecht hinausgeht. Leider schreibst Du nicht, wie das Sorgerecht geregelt ist -- das spielt bei solchen "Animositäten" nämlich auch noch eine Rolle.

    Beachte und argumentiere v.a. das Umgangsrecht des Kindes -- schließlich steht dessen Wohl hier im Vordergrund!

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    Antwort von sweety17 sweety17

    nein es ist nicht rechtens denk ich.

    würde mal nen anwalt befragen

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