Oder muß ich dann eine Aufstellung im einzelnen machen? Wo trage ich das ein?
Darf ich meinen privaten Umzug und den Werbungskostenpauschalbetrag gelten machen?
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Duelp Wenn du nicht aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du die Umzugskosten zwar nicht als Werbungskosten abziehen, aber ggf. im Rahmen der "haushaltsnahen Dienstleistungen". Voraussetzung: Du beauftragst ein Umzugsunternehmen. Dann bekommst du 20% der Arbeitskosten (müssen extra auf der Rechnung ausgewiesen werden) auf deine Steuer angerechnet.
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=10312&softCache=true&cfid=6265924&...
Als beruflich erkennt das Finanzamt deinen Umzug an, wenn sich dadurch die Fahrt zur und von der Arbeit täglich um eine Stunde verkürzt (also pro Strecke eine halbe Stunde)
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1Antwort von
Wolfi0410Wolfi0410
Der Werbekostenpauschbetrag wird sowieso angerechnet, der muss nicht extrag erklärt werden, da gibts auch keine Spalte für in der ESt.-Erklärung, den sezt das FA von sich aus an.
Umzug siehe oben. -
1Antwort von
regideurregideur
Einen privaten Umzug kannst Du nur geltend machen wenn Du näher zu Deinem Arbeitgeber ziehst oder wenn Du aus beruflichen Gründen umziehst.
Das kannst Du unter Werbungskosten eintragen.
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