Aufgrund bestimmter Ungereimtheiten an meinem Arbeitsplatz, auf die ich hier nicht näher eingehen kann und möchte, möchte ich gerne eine Einsicht in meine Personalakte haben. Steht mir das als Arbeitnehmer rechtlich zu? Es geht um die Sozialversicherung, im weitesten Sinne auch um Lohnpfändung.

Ja, das Recht steht dir zu. http://kuerzer.de/J55pq2D9t
Ja, ohne vorherige Anmeldung .. (also Zeit sollten die in der Personalabteilung schon haben, aber du musst keinen Termin vereinbaren..)

Ja, einfach beim Personalbüro die Einsichtnahme verlangen. Das ist dein Recht. Bis auf wenige Ausnahmen hat dir die Akte komplett vorgelegt zu werden. Am besten nimmst du in diesem Fall jemanden vom Personalrat mit (möglichst jemandem den du vertraust)...
Ja, man muß Dir Einsicht in Deine Personalakte gewähren. Ich hab sogar die Seiten handschriftlich und in Beisein des Betriebsratsvorsitzenden fortlaufend nummeriert.
Aber bedenke, daß viele Firmen noch sozusagen unterm Tisch eine zweite Akte anlegen, die natürlich nicht zum Vorzeigen gedacht ist. Meistens wird diese zweite Akte sogar absolut abgestritten.
ja natürlich, man muss es aber vorher ankündigen. Verweigert der Arbeitgeber so sollte man den Betriebsrat einschalten Falls keiner vorhanden die Gewerkschaft oder letztlich einen Anwalt. Anhand der Frage würde ich sagen, dass es sich nicht um die Personalakte sondern um die Gehaltsunterlagen handelt, die nicht Bestandteil der Personalakte sein dürften. Also ab ins Gehaltsbü+ro und dort fragen!