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Darf ich meine Personalakte einsehen?

gefragt von ballprinter am 22.07.2008 um 15:23 Uhr

Aufgrund bestimmter Ungereimtheiten an meinem Arbeitsplatz, auf die ich hier nicht näher eingehen kann und möchte, möchte ich gerne eine Einsicht in meine Personalakte haben. Steht mir das als Arbeitnehmer rechtlich zu? Es geht um die Sozialversicherung, im weitesten Sinne auch um Lohnpfändung.


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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Juli 2008 15:24
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Ja, das Recht steht dir zu. http://kuerzer.de/J55pq2D9t


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Juli 2008 15:24
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Ja, das darfst Du.


Mattie70
beantwortet von Mattie70 am 22. Juli 2008 15:25
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Ja darfst du einsehen.


Yori123456
beantwortet von Yori123456 am 22. Juli 2008 15:25
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Ja, ohne vorherige Anmeldung .. (also Zeit sollten die in der Personalabteilung schon haben, aber du musst keinen Termin vereinbaren..)


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 22. Juli 2008 15:26
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Ja, einfach beim Personalbüro die Einsichtnahme verlangen. Das ist dein Recht. Bis auf wenige Ausnahmen hat dir die Akte komplett vorgelegt zu werden. Am besten nimmst du in diesem Fall jemanden vom Personalrat mit (möglichst jemandem den du vertraust)...





gri1su
beantwortet von gri1su am 22. Juli 2008 15:26
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schlicht und ergreifend: JA


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 22. Juli 2008 15:27
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Ja


anonym
beantwortet von Klabauter am 22. Juli 2008 15:37
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Ja, man muß Dir Einsicht in Deine Personalakte gewähren. Ich hab sogar die Seiten handschriftlich und in Beisein des Betriebsratsvorsitzenden fortlaufend nummeriert.

Aber bedenke, daß viele Firmen noch sozusagen unterm Tisch eine zweite Akte anlegen, die natürlich nicht zum Vorzeigen gedacht ist. Meistens wird diese zweite Akte sogar absolut abgestritten.


belach123
beantwortet von belach123 am 22. Juli 2008 16:21
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ja natürlich, man muss es aber vorher ankündigen. Verweigert der Arbeitgeber so sollte man den Betriebsrat einschalten Falls keiner vorhanden die Gewerkschaft oder letztlich einen Anwalt. Anhand der Frage würde ich sagen, dass es sich nicht um die Personalakte sondern um die Gehaltsunterlagen handelt, die nicht Bestandteil der Personalakte sein dürften. Also ab ins Gehaltsbü+ro und dort fragen!




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