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Darf ich meine Mutter und meinen Stiefvater anzeigen??

gefragt von masa56 am 22.03.2009 um 19:27 Uhr

Am 30 November 2007 bin ich von meiner Mutter und meinem Stiefvater weggezogen.Seitdem leb ich glücklich und zufrieden bei meinem VAter und bei meiner Stiefmutter. Der grund dass ich weggezogen bin , war dass mich meine mutter und vor allem mein stiefvater immer geschlagen haben. Meine mutter hat mich auch mit gegeständen wie zb einem telefon beschmissen. Mein steifvater hat mich manchmal gegen die wand gehauen , mir ins gesicht und auf den kopf gehauen, manchmal auch vor die beine getreten. die folgen der schlägerei waren meist bäulen am kopf , kopfschmerzen, bauchschmerzen. blaue flecke ua. Jetzt wollte ich euch fragen , ob ich eine anzeige gegen die beiden machen könnte und wenn ja wie ?? Die schlägerei habe ich von kleinkind an bis zum 15 lebensjahr mitmachen müssen. jetzt bin ich froh, dass ich seit dem 30 november 2007 wieder glücklich zufrieden und ohne angst leben kann. ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben. ich weiß noch nicht ob ich eine anziege machen sollte, ich möchte erst einmal nur wissen ob das geht und wie das ginge... lg

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Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 22. März 2009 19:32
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Möglich ist sowas immer ,Frage ist hast Du Zeugen,warum bist Du nicht schon früher weg! Dabei kann Dir dann Dein Vater Rat geben!Es ist furchtbar ,aber manchmal sollte man die Vergangenheit ruhen lassen,Klären kannst Du es mit dem Famillientherapeuten ,zb. warum usw Sie Dir das angetan haben.Zur Polizei kann man auch gehen,dann würden sie bestrafft wenn es bewiesen ist.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 22. März 2009 19:29
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Das Problem ist, hast Du Beweise? Fotos, Arztberichte? Anzeigen könntest Du sie, aber ohne Beweise steht Aussage gegen Aussage. Die Frage ist, willst Du Dir das alles antun oder sagst Du, vorbei und ich schau nach vorn? Die Anzeige musst Du bei der Polizei machen, lass Dich aber von einem Anwalt beraten, allein ist der Prozess nicht zu schaffen, zu viele Emotionen.


holsch
beantwortet von holsch am 22. März 2009 19:29
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Du könntest, aber laß es


anonym
beantwortet von fantafox am 22. März 2009 19:28
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würd ich nicht, dann kommt der ganze Ärger wieder hoch in dir.

Kommentar von B5d2963819f5e216f868c8cac782b86csmallredbrodi am 19. Juli 2009 18:10

Verdrängung ist ja wohl kaum die bessere Lösung! Anzeige erstatten kannst sehr wohl. geh zur nächsten Wache


Volker13
beantwortet von Volker13 am 22. März 2009 19:28
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Natürlich darfst Du das. Aber rede vorher mit Deinem Vater


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 22. März 2009 19:28
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Natürlich kannst du zur Polizei gehen und eine Anzeige machen!

Du gehst einfach zur nächsten Wache und machst dort eine Anzeige wegen Körperverletzung ob du deine Mutter anzeigen möchtest musst du selber anzeigen, die entscheidung kann ich dir nicht abnehmen - aber ich finde das solche Leute eine Strafe verdient haben...

Kommentar von Joe17 am 22. März 2009 19:29

Quatsch - Beweise? Verjährung?

Kommentar von netteanette am 12. September 2009 18:35

ich würde ees auf jeden fall machen...


DJHeartbreaker
beantwortet von DJHeartbreaker am 22. März 2009 19:33
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Du darfst sie Anzeigen aber du musst beweise dafür haben. Du hättest am Besten sofort nach dem Angriff auf dich, Beweisfotos machen sollen. Es ist gut dass du noch ne anlauf stelle hast in dem fall dein Vater und deine Stiefmutter. Ich wünsche dir alles Gute und mögen die Personen ihre strafe erhalten.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 22. März 2009 19:32
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Klar kannst Du sie Anzeigen.

Nur meine Frage, macht dass irgend etwas besser?

Verändert die Anzeige irgend etwas an deinen Erinnerungen, nimmt sie die die Angst, dass Trauma, deine Wut???

Nutze die Zeit, die Du damit verbringen würdest zu Beweisen dass deine Mutter und ihr Mann dich geschlagen haben lieber für eine gute Traumatherapie.

Ich denke, wenn Du sie Anzeigen würdest, es zur Gerichtsverhandlung kommt, wird dass nicht deine alten Wunden heilen, sondern wahrscheinlich werden dir noch neue Wunden zu gefügt.

Alles Gute für dich


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 22. März 2009 19:31
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ja gehn tuts sicher, die frage ist obs was bringt und ob du es machen solltest.. es wird ein ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn sich deine angaben bestätigen kommt es zu einem strafverfahren gegen die beschuldigten. warte nicht mehr so lange, denn so wie ich es verstehe war es eine dauerstraftat, und die endete irgendwann, da gibt es auch so eine dreimonatsfrist..., frag am besten einen anwalt. gewinnst du den prozess, so stehen dir als nebenkläger ggfs. weiter gehende forderungen/ schmerzensgeld was weiß ich, .. zu. mfg-


Bella73
beantwortet von Bella73 am 22. März 2009 19:30
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Das kannst du jederzeit tun. Ich denke, beim Jugendamt können sie dich beraten, welche Schritte du gehen mußt. Oder rede doch mal mit deinem Vater.


anonym
beantwortet von Joe17 am 22. März 2009 19:29
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Nur wenn du Beweise hast und die ganzen Taten nicht verjährt sind! Einfach so anzeigen wird sonst nicht funktionieren!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 23. März 2009 10:30
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Natürlich kannst Du die beiden anzeigen. Aber nach über einem Jahr? Ich würde es mir gut überlegen, denn ein solchen Verfahren ist nicht schön und wühlt auch für Dich alles wieder auf. Wenn es Dir jetzt gut geht, gemiesse Dein Leben und vergiss Deine Mutter und Ihren Freund/Mann.


Morena2008
beantwortet von Morena2008 am 22. März 2009 19:31
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Wenn Du schon seit 2007 glücklich lebst; warum denkst Du dann jetzt erst an eine Anzeige? Eigentlich ist doch für Dich jetzt alles gut.


ullagio
beantwortet von ullagio am 22. März 2009 19:29
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Klar kannst Du,Du musst aber Beweise haben


sarrex
beantwortet von sarrex am 22. März 2009 19:28
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gehen tut das durchaus...aber es ist wegen der verjährung fast unmöglich...geh zu einem fachanwalt für strafrecht und lass dich dort beraten....


oleandra
beantwortet von oleandra am 22. März 2009 19:28
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Ja, das geht. Du mußt dafür zur Polizei, kannst dich aber auch zunächst ans Jugendamt wenden.


floriancz
beantwortet von floriancz am 22. März 2009 19:28
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klar unbedingt!!!


Lilly1985
beantwortet von Lilly1985 am 22. März 2009 19:28
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klar solltest du sie anzeigen! das ist nicht in ordnung, geh damit zur polizei!


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