coffey72 am 07.04.2009 um 16:14 Uhr
Gibt es eigentlich Vorschriften für Grabsteintexte?
Sagen wir mal (nur mal angenommen), ich betreibe eine private Homepage auf die ich sehr stolz bin und veranlasse, daß diese nach meinem Ableben noch 10 Jahre weiter besteht.
Darf ich dann die Webadresse auf meinem Grabstein angeben? So in der Art: "Besuchen Sie mich auch unter..."
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Warum nicht - inzwischen darf man sogar Videobotschaften im Stein mit Display einfügen, auf dem dann Stationen aus dem Leben wachgehalten werden - allerdings ohne Tonsignal!
Ich finde die Frage weder makaber noch geschmacklos, denn es geht hier ja wohl nicht um Werbung für eine kommerzielle Internetseite, sondern um eine private Seite, die weitere Informationen über den Verstorbenen enthält.
Während man sich in unserer Gegend beim Grabstein auf den Namen, Geburts- und Todestag beschränkt, habe ich auch schon ältere Grabsteine gesehen, auf denen z.B über Blumensymbole die Anzahl der Söhne und Töchter des Verstorbenen dargestellt war, wobei man auch erkennen konnte, welche der Kinder noch vor dem dort beerdigten Elternteil gestorben waren. Auch ein Familienwappen wird gerne auf Grabsteinen dargestellt, manchmal auch Bibelzitate oder andere meist tröstende Worte. Warum also nicht auch die Adresse ein Webseite, wenn sie einen engen Bezug zum Verstorbenen hat ?
Wenn sich Stefan Meier seine Webseite unter StefanMeier.de betreibt kann er sich z.B. ein Wappen kreieren, daß die Zeichen '.de' enthält. Wenn er dieses Wappen hinter seinem Namen anbringen läßt steht seine Webseite praktisch auf dem Stein.
Ich habe vor ein paar Jahren schon mal darüber nachgedacht, ob das eine kleine Geschäftsidee ist, für Kunden, die möchten, daß ihre Webseite "ewig" weiterexistiert, einen Service anzubieten, der so etwas mit akzeptabler Sicherheit zu einem erschwinglichen Preis leistet.
Alternativ könnte man auch einen Datenträger in einem Grabstein integrieren, den jeder Besucher auslesen könnte, um sich die Webseite des Verstorbenen im offline-Betrieb anzuschauen. Sicherlich halten das jetzt viele für absolut pietätlos, aber ich halte einen Fridhof für einen Ort der Begegnung. Man besucht Menschen, bringt ihnen Blumen, Bilder oder Kerzen mit, man schweigt miteinander, man redet miteinander, manchmal wird gesungen, manchmal auch geschimpft. Daß es trotzdem so ruhig ist, liegt mit Sicherheit daran, daß einer der Gesprächspartner tot ist. Aber dennoch bleibt es ein Ort der Begegnung. Und wenn jemand seinen Verwandten und Freunden ermöglichen möchte, an seinem Grab eine Slideshow aus schönen gemeinsamen Tagen zu betrachten, um sich dem Menschen, den man gerade besucht näher zu fühlen, halte ich das nicht für verwerflich, solange andere Menschen dabei nicht gestört werden.
Witzigerweise sind es manchmal gerade die Menschen, die sich hier über ein Mangel an Pietät beklagen, die dann aber im Urlaub lärmend, Eis essend und hemmeungslos fotografierend durch die historisch Grabmähler anderer Kulturen trampeln und die vielen Bilder und Texte bestaunen.
Während für die Archäologen der heutigen Zeit solche Grabmähler eine Vielzahl an Informationen liefern, werden die Archäologen im Jahr 3000 nicht nur in der Erde graben und in alten Büchern stöbern, sondern auch 1000 Jahre Internet nach Informationen durchforsten können und dann auch Seiten in total veraltetem HTML finden, die jemand für die Ewigkeit erhalten wollte und deren Adresse einst in Stein gemeißelt wurde.
(sorry, bin wohl etwas vom Thema abgewichen, aber vielleicht hilft der eine oder andere Gedanke beim Argumentieren, falls das Vorhaben mal konkret werden sollte)

Gute Idee... Ich denke das es klappen sollte wenns dein wunsch ist?!
Super Idee, musst du mal mit dem ansässigen Pfarrer drüber reden.... wenn es klappt sag bescheit
wenn de nach deinem Tot nix anderes zu tun hast why not=)
Bravo, Genius992 aus meiner Sicht - das ist die beste Antwort!

wende dich an die friedhofverwaltung deines heimatortes, die geben die richtlinien, wenn die nichts dagegen haben dann kannst, sonst musst dich da beiseitzen lassen wo dies geduldet/erlaubt wird, falls es möglich ist
maspick am 7. April 2009 16:20 Oder warte halt noch ein bßchen, nbis das Usus ist.
Ich würde mit der Friedhofsverwaltung darüber sprechen ob das erlaubt ist.

Diese Frage finde ich ehrlich gesagt so abgedreht, dass sie schon wieder gut ist ;-) Du solltest allerdings bedenken, dass dein Grabsetin meines Wissens mindestens 20 Jahre existiert, dann müsstest du deine Website also um einiges länger am Laufen halten...
Warum nicht - Abgesehen davon finde ich das abgrundtief geschmacklos!
jo gute idee, und halt noch schön geld anlegen damit die zinsen das Hosting beim Provider deckt ;)
find des echt gut, so hat jeder die möglichkeit sich selbst mehr oder weniger zu verewigen. So kann man auch mehr Informationen finden über diese Person (falls man es denn will). Bieten in Zukunft bestimmt ein paar "nicht konservative" Bestattungsunternehmen mit an. Wenn nicht schon passiert.

Das kannst du mit deinen Verwanden so ausmachen, das sie nach deinem Tod diese www.Adresse draufmeiseln lassen sollen. Der Steinmetz meiselt das ein, was die Leute ihm sagen. Gute Idee übrigens!!!!
Aber ändere die Hompage nicht vständig, sonnst muss ja ständig dein Grabstein gewechslet werden.
Ich finde besser zu Lebzeiten Bekanntheit zu schaffen und Werbung zu machen.
Deshalb aus meiner Sicht eine völlig unsinnige Idee.
Es gibt Friedhofsordnungen, die in der Regel auch die Gestaltung von Grabsteinen regeln. Du selber hast ja auf keinen Fall Ärger, wenn Du das in Dein Testament schreibst. Deine Erben könnten Ärger mit der Friedhofsverwaltung bekommen, falls sie Deinen letzten Willen umsetzen wollen, es kann sein, daß sie auf die URL auf dem Grabstein verzichten müssen, das kann Dir ja alles egal sein.
Ich habe mal einen Bericht gesehen über einen verstorbenen Totengräber. Die Angehörigen haben auf seinen Grabstein folgendes meißeln lassen: " Wer anderen eine Grube gräbt,..." Also, da find ich die Homepageidee schon fast langweilig dagegen.