Ich arbeite seit einigen Wochen als Aushilfe in einem Kino. Dort haben wir Arbeitskleidung (Poloshirts und Sweatjacken mit Logostickerei und Homepageadresse). Dafür musste ich Kaution bezahlen, die ich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder bekommen würde, wenn ich diese wieder zurück gebe. Nun zu meiner Frage: Dürfte ich bei Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem die Arbeitsverkleidung behalten, wenn ich auf die Rückgabe der Kaution verzichte? Kann und darf ich eine Rückgabe der Kleidung verweigern??
LG, Andreas

Frag doch deinen Arbeitgeber....hmmmm....ein Berufbekleidung-Fetischist. :))
Betmann am 3. September 2009 22:59 o.o.
Bestimmt für Rollenspielchen. ;)
kaesbrot am 3. September 2009 23:01 Komm her, du dreckige Kino-Eisverkäuferin. ;)

nein, es ist Eigentum des Kinos, und muß zurück gegeben werden, Du kannst aber anfragen ob Du sie kaufen kannst. Ehrlichkeit währt am längsten
könntest sie ja verloren haben...
GegenDenStrom25 am 3. September 2009 23:05 Wenn dus einfach nicht machst, dann behalten sie die Kaution. Was wollen sie weiter machen?
Wenn du sie bezahlt hast JA
bitmap am 3. September 2009 23:04 Eine Kaution kann man nicht gleichsetzen mit einer Bezahlung, wenn man etwas käuflich erwirbt.
Es ist ja scheinbar vereinbart, dass die Sachen zurückzugeben sind (gegen Rückzahlung der Kaution) und an das Vereinbarte hat sich jeder der Vertragspartner zu halten.
Nein, Du hast sie schließlich nicht gekauft, sondern nur so eine Art Pfand hinterlegt...

Kommt drauf an. Wenn im Vertrag Kaution steht, kannst du sie behalten. Wenn Pfand dort steht, musst du sie zurückgeben. Wenns garnicht vertraglich geregelt war, musst du sie auch zurückgeben (hättest allerdings auch nie Geld bezahlen müssen).

Offiziell musst Du sie zurückgeben. Allerdings wird Dich wohl der Betreiber nicht verklagen, so Du die Klamotten einfach behältst.
aber nicht bei Bezahlung einer Kaution
Auch dann oder gehört Dir eine Mietwohnung, nur weil Du Kaution hinterlegen musst?
Kaution zahlt man nicht für die Miete, sondern die Dienstleistung der Renovierung. Wenn ich also die Kaution nicht mehr will, kann ich die Renovierung unterlassen. Wenn ich die Kaution nicht mehr will, kann ich die Rückgabe der Kleidung auch lassen. Für mich passt das so!
Thanxxx!
Na ganz so stimmt das nicht. Ich zahle Kaution für die Mietwohnung, wofür diese Kaution dann verwendet wird ist sekundär. Nebenbei ist die Kaution z.B. auch für Nebenkosten zu verwenden, ist aber egal. Hier ist die Kaution z.B. für die Reinigung versauter Kleidung oder die Reparatur beschädigter Kleidung zu verwenden, sie ist kein Kaufpreis für die gesamte Kleidung, ebenso wie die Wohnungskaution eben kein Kaufpreis ist. Es ist mit Zahlung der Kaution kein Kaufvertrag zustande gekommen. Aber da den Klamotten kaum ein Chef unter diesen Bedingungen her laufen wird, ist die rechtliche Wertung eh wurscht.