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Darf ich meine Arbeitskleidung behalten?

gefragt von aml1982 am 03.09.2009 um 22:58 Uhr

Ich arbeite seit einigen Wochen als Aushilfe in einem Kino. Dort haben wir Arbeitskleidung (Poloshirts und Sweatjacken mit Logostickerei und Homepageadresse). Dafür musste ich Kaution bezahlen, die ich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder bekommen würde, wenn ich diese wieder zurück gebe. Nun zu meiner Frage: Dürfte ich bei Ende des Arbeitsverhältnisses trotzdem die Arbeitsverkleidung behalten, wenn ich auf die Rückgabe der Kaution verzichte? Kann und darf ich eine Rückgabe der Kleidung verweigern??

LG, Andreas


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famoba
beantwortet von famoba am 3. September 2009 22:59
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Nein, ist Firmen-Eigentum.

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 3. September 2009 22:59

aber nicht bei Bezahlung einer Kaution

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 3. September 2009 23:02

Auch dann oder gehört Dir eine Mietwohnung, nur weil Du Kaution hinterlegen musst?

Kommentar von 7f4923b600950682fa6329cd3670d446smallGegenDenStrom25 am 3. September 2009 23:03

Kaution zahlt man nicht für die Miete, sondern die Dienstleistung der Renovierung. Wenn ich also die Kaution nicht mehr will, kann ich die Renovierung unterlassen. Wenn ich die Kaution nicht mehr will, kann ich die Rückgabe der Kleidung auch lassen. Für mich passt das so!

Kommentar von 698b82e4a18b4d00f4b65b13f8ca814dsmallfamoba am 3. September 2009 23:08

Thanxxx!

Kommentar von C78e060553a838d078f8655df66f8945smallDickeBertha am 3. September 2009 23:10

Na ganz so stimmt das nicht. Ich zahle Kaution für die Mietwohnung, wofür diese Kaution dann verwendet wird ist sekundär. Nebenbei ist die Kaution z.B. auch für Nebenkosten zu verwenden, ist aber egal. Hier ist die Kaution z.B. für die Reinigung versauter Kleidung oder die Reparatur beschädigter Kleidung zu verwenden, sie ist kein Kaufpreis für die gesamte Kleidung, ebenso wie die Wohnungskaution eben kein Kaufpreis ist. Es ist mit Zahlung der Kaution kein Kaufvertrag zustande gekommen. Aber da den Klamotten kaum ein Chef unter diesen Bedingungen her laufen wird, ist die rechtliche Wertung eh wurscht.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 3. September 2009 22:59
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Nein, die ist nur geliehen.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 3. September 2009 22:59
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Frag doch deinen Arbeitgeber....hmmmm....ein Berufbekleidung-Fetischist. :))

Kommentar von 25654c79fb2176dc222ef2794adfdc88smallBetmann am 3. September 2009 22:59

o.o.

Kommentar von Misanthropin am 3. September 2009 23:00

Bestimmt für Rollenspielchen. ;)

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 3. September 2009 23:01

Komm her, du dreckige Kino-Eisverkäuferin. ;)


ichbins1968
beantwortet von ichbins1968 am 3. September 2009 23:00
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nein, es ist Eigentum des Kinos, und muß zurück gegeben werden, Du kannst aber anfragen ob Du sie kaufen kannst. Ehrlichkeit währt am längsten


anonym
beantwortet von Citrus am 3. September 2009 22:58
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könntest sie ja verloren haben...

Kommentar von 7f4923b600950682fa6329cd3670d446smallGegenDenStrom25 am 3. September 2009 23:05

Wenn dus einfach nicht machst, dann behalten sie die Kaution. Was wollen sie weiter machen?


anonym
beantwortet von alina93 am 3. September 2009 22:58
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normalerweise schon oder ?? ja denk kla


Betmann
beantwortet von Betmann am 3. September 2009 22:59
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Ja, ^^


Floh2
beantwortet von Floh2 am 3. September 2009 22:59
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Ja,darfst Du


moena
beantwortet von moena am 3. September 2009 22:59
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findest du die so toll oder was?


anonym
beantwortet von dirtyasshole am 3. September 2009 22:59
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eigentlich schon


Knuck
beantwortet von Knuck am 3. September 2009 22:59
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Wenn du sie bezahlt hast JA

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. September 2009 23:04

Eine Kaution kann man nicht gleichsetzen mit einer Bezahlung, wenn man etwas käuflich erwirbt.

Es ist ja scheinbar vereinbart, dass die Sachen zurückzugeben sind (gegen Rückzahlung der Kaution) und an das Vereinbarte hat sich jeder der Vertragspartner zu halten.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 3. September 2009 22:59
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frage dort...


anonym
beantwortet von hst44 am 3. September 2009 22:59
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Was bringt das?


anonym
beantwortet von tonks am 3. September 2009 23:00
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Nein, Du hast sie schließlich nicht gekauft, sondern nur so eine Art Pfand hinterlegt...


GegenDenStrom25
beantwortet von GegenDenStrom25 am 3. September 2009 23:02
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Kommt drauf an. Wenn im Vertrag Kaution steht, kannst du sie behalten. Wenn Pfand dort steht, musst du sie zurückgeben. Wenns garnicht vertraglich geregelt war, musst du sie auch zurückgeben (hättest allerdings auch nie Geld bezahlen müssen).


DickeBertha
beantwortet von DickeBertha am 3. September 2009 23:03
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Offiziell musst Du sie zurückgeben. Allerdings wird Dich wohl der Betreiber nicht verklagen, so Du die Klamotten einfach behältst.


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