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Darf ich mein Auto nach hause fahren nach dem ich es abgemeldet habe?

gefragt von omeriko am 09.02.2009 um 17:29 Uhr

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ainstein0815
beantwortet von ainstein0815 am 9. Februar 2009 17:30
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am tag der an abmeldung schon

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. Februar 2009 17:32

genau so ist es!

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 9. Februar 2009 17:33

Aber nur bevor es abgemeldet wird!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. Februar 2009 17:43

nein auch danach!bis 24uhr dann ist sense! denn es werden steuern und versicherung für den ganzen tag fällig! so ist das in deutschland

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 9. Februar 2009 17:49

Nein, danach auf direktem Weg nach Hause, zum Abstellplatz... Ist erlaubt.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 10. Februar 2009 09:54

richtig. Direkt nach Hause bzw. zum Abstellplatz fahren ist erlaubt.


Olly206
beantwortet von Olly206 am 9. Februar 2009 17:29
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Ja aber nur direkt von der Zulassungsszelle nach Hause Mit den entwerteten Kennzeichen!

Kommentar von A1825c1d993ccb5b948f440ce19ee1c7smallholsch am 9. Februar 2009 17:31

gaube nicht, daß das richtig ist

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. Februar 2009 17:32

du darfst den ganzen tag noch fahren bis 24uhr

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 9. Februar 2009 17:32

Nein! ein abgemeldetes Auto darf nicht auf der Straße gefahren werden! nur auf dem Anhänger transportieren!!!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:11

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 9. Februar 2009 18:07
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Ein ganz klares JA, Du darfst auf dem direkten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause fahren. Die entwerteten Kennzeichen müssen natürlich am Fahrzeug sein. Der Versicherungsschutz gilt bis 24 Uhr des Abmeldetages. Das gilt in ganz Deutschland.

Ich verstehe nicht warum hier so viele Nein-Sager sind.


Brytta
beantwortet von Brytta am 9. Februar 2009 17:29
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nein, nicht ohne KFZ-Nummer am besten Du fährst mit einem andren Auto zum Landratsamt um dein Auto abzumelden

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 9. Februar 2009 17:30

Gilt nur in der Schweiz.

In D behältst Du die Kennzeichen.

Kommentar von D986512f77f5c5eb4c3dbd441bda7b1asmallBrytta am 9. Februar 2009 17:33

wenn er sein Auto abgemeldet hat besteht kein Versicherungsschutz mehr - also darf ein abgemeldetes Auto nicht mehr auf die Strasse. Hat ja mit der Nummer nix zu tun - ob er sie behält oder nicht

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 10. Februar 2009 09:55

Dennoch darfst du es nach der Abmeldung direkt nach Hause bzw. zum Abstellplatz fahren.


nad05
beantwortet von nad05 am 9. Februar 2009 17:29
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natürlich nicht!


Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:11

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


Legasthenik
beantwortet von Legasthenik am 9. Februar 2009 17:29
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nein darfst du nicht

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:11

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


sender
beantwortet von sender am 9. Februar 2009 17:29
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Natürlich. Wenn es auf einem entsprechenden Anhänger steht...

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:11

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 9. Februar 2009 17:29
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nein!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:11

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 9. Februar 2009 17:30
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Nein. Du darfst zu Hause die Nummernschilder entfernen und damit zum Strassenverkehrsamt gehen und das Auto abmelden. Mit einem nicht angemeldeten Auto auf öffentlichen Strassen zu fahren ist strafbar.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

Kommentar von TanteBertha am 9. Februar 2009 18:31

Soviel ich weiss, darf ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Darum kann man mit den Nummersschild abmelden.


marbeja
beantwortet von marbeja am 9. Februar 2009 17:30
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Nein natürlich nicht!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


holsch
beantwortet von holsch am 9. Februar 2009 17:30
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nein

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 9. Februar 2009 17:31
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Wenn dein Fahrzeug erstmal abgemeldet ist,darf es aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


malli
beantwortet von malli am 9. Februar 2009 17:31
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KLAR du darfst den tag noch fahren am nächsten tag ist sense!

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 9. Februar 2009 17:34

Nein!!!

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 9. Februar 2009 17:42

doch ist so! er bezahlt steuern und versicherung noch für den ganzen tag! von den nummernschildern wird nur die steuerplakette entfernt! und er muss die abmeldepapiere mitführen!im falle er kontrolliert wird!


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 9. Februar 2009 17:31
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nein

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


schmara
beantwortet von schmara am 9. Februar 2009 17:29
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ja wenn du ein nummerschlid hast



GustavG
beantwortet von GustavG am 9. Februar 2009 17:29
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nein, aber du kannst die kennzeichen mitnehmen und es abmelden ohne dass du es zur Zulassungsstelle fahren musst.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 9. Februar 2009 18:12

Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.


gamasche
beantwortet von gamasche am 9. Februar 2009 17:34
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Mit einem abgemeldten Auto, also mit entwerteten Kennzeichen, kann man auf direktem Weg zum Abstellplatz (der darf nicht auf öffentlichem Straßenland sein), nach Hause fahren. Genau so kann man auch mit diesen Kennzeichen und einer Versicherungsbestätigung, vorläufigen Deckung, wieder zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren. Auf ebenfalls direktem Weg und innerhalb derer Geschäftszeiten.

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 9. Februar 2009 17:36

Sie redet aber von der abmeldung! Ob sie mit dem abgemeldeten auto nach hause fahren darf. NEIN darf sie nicht!

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 9. Februar 2009 17:46

Meine Antwort, erster Satz. DOCH, darf sie. Is so, jedenfalls hier, im Bundesland Berlin.


nightblue
beantwortet von nightblue am 10. Februar 2009 09:53
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Ja, am Tag der Abmeldung darfst du es noch fahren. Hat ja nicht jeder ein 2. Auto, mit dem man dann zum Abmelden fahren kann... ;-) Du solltest aber den direkten Weg nach Hause nehmen. Hab ich selbst auch schon gemacht.


anonym
beantwortet von Dtmd16 am 3. März 2009 11:56
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An alle NEIN-Sager, bitte nicht aus dem Bauch antworten!!!

Definitiv JA!!!

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen [.....] 4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. [.....]


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