
Ja aber nur direkt von der Zulassungsszelle nach Hause Mit den entwerteten Kennzeichen!
holsch am 9. Februar 2009 17:31 gaube nicht, daß das richtig ist
malli am 9. Februar 2009 17:32 du darfst den ganzen tag noch fahren bis 24uhr
Nein! ein abgemeldetes Auto darf nicht auf der Straße gefahren werden! nur auf dem Anhänger transportieren!!!
jbinfo am 9. Februar 2009 18:11 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

Ein ganz klares JA, Du darfst auf dem direkten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause fahren. Die entwerteten Kennzeichen müssen natürlich am Fahrzeug sein. Der Versicherungsschutz gilt bis 24 Uhr des Abmeldetages. Das gilt in ganz Deutschland.
Ich verstehe nicht warum hier so viele Nein-Sager sind.

nein, nicht ohne KFZ-Nummer am besten Du fährst mit einem andren Auto zum Landratsamt um dein Auto abzumelden
sender am 9. Februar 2009 17:30 Gilt nur in der Schweiz.
In D behältst Du die Kennzeichen.
Brytta am 9. Februar 2009 17:33 wenn er sein Auto abgemeldet hat besteht kein Versicherungsschutz mehr - also darf ein abgemeldetes Auto nicht mehr auf die Strasse. Hat ja mit der Nummer nix zu tun - ob er sie behält oder nicht
nightblue am 10. Februar 2009 09:55 Dennoch darfst du es nach der Abmeldung direkt nach Hause bzw. zum Abstellplatz fahren.
natürlich nicht!
jbinfo am 9. Februar 2009 18:11 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

nein darfst du nicht
jbinfo am 9. Februar 2009 18:11 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

Natürlich. Wenn es auf einem entsprechenden Anhänger steht...
jbinfo am 9. Februar 2009 18:11 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

nein!
jbinfo am 9. Februar 2009 18:11 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.
Nein. Du darfst zu Hause die Nummernschilder entfernen und damit zum Strassenverkehrsamt gehen und das Auto abmelden. Mit einem nicht angemeldeten Auto auf öffentlichen Strassen zu fahren ist strafbar.
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.
Soviel ich weiss, darf ein nicht angemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Darum kann man mit den Nummersschild abmelden.
Nein natürlich nicht!
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

nein
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.
Wenn dein Fahrzeug erstmal abgemeldet ist,darf es aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden!
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

KLAR du darfst den tag noch fahren am nächsten tag ist sense!
Nein!!!
malli am 9. Februar 2009 17:42 doch ist so! er bezahlt steuern und versicherung noch für den ganzen tag! von den nummernschildern wird nur die steuerplakette entfernt! und er muss die abmeldepapiere mitführen!im falle er kontrolliert wird!
nein
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.
nein, aber du kannst die kennzeichen mitnehmen und es abmelden ohne dass du es zur Zulassungsstelle fahren musst.
jbinfo am 9. Februar 2009 18:12 Es darf noch direkt von der Zulassungsstelle nach Hause gefahren werden.

Mit einem abgemeldten Auto, also mit entwerteten Kennzeichen, kann man auf direktem Weg zum Abstellplatz (der darf nicht auf öffentlichem Straßenland sein), nach Hause fahren. Genau so kann man auch mit diesen Kennzeichen und einer Versicherungsbestätigung, vorläufigen Deckung, wieder zur Zulassungsstelle oder zum TÜV fahren. Auf ebenfalls direktem Weg und innerhalb derer Geschäftszeiten.
Sie redet aber von der abmeldung! Ob sie mit dem abgemeldeten auto nach hause fahren darf. NEIN darf sie nicht!
gamasche am 9. Februar 2009 17:46 Meine Antwort, erster Satz. DOCH, darf sie. Is so, jedenfalls hier, im Bundesland Berlin.

Ja, am Tag der Abmeldung darfst du es noch fahren. Hat ja nicht jeder ein 2. Auto, mit dem man dann zum Abmelden fahren kann... ;-) Du solltest aber den direkten Weg nach Hause nehmen. Hab ich selbst auch schon gemacht.
An alle NEIN-Sager, bitte nicht aus dem Bauch antworten!!!
Definitiv JA!!!
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen [.....] 4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. [.....]
genau so ist es!
Aber nur bevor es abgemeldet wird!
nein auch danach!bis 24uhr dann ist sense! denn es werden steuern und versicherung für den ganzen tag fällig! so ist das in deutschland
Nein, danach auf direktem Weg nach Hause, zum Abstellplatz... Ist erlaubt.
richtig. Direkt nach Hause bzw. zum Abstellplatz fahren ist erlaubt.