Darf ich mehr als 3 Std am Tag arbeiten, bei Erhalt einer BU-Leistung
Hallo ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in meinem letzten Beruf (Pflegehelfer) Berufsunfähg dort war ich auf 30 Std die Woche bei einem netto Verdienst von 1000€ angestellt. Meine Frage: darf ich einen geringfügigen Job mit max 57 Std im Monat bei einem Lohn von 7€ die Stunde ausüben? Darf ich mehr als 3 Std am Stück arbeiten??? Darf ich 400€ dazu verdienen oder verliere ich meine Leistungen??? Was sind die konkreten Vorraussetzungen damit die Leistung eingestellt wird???
Danke schonmal
5 Antworten
darf ich einen geringfügigen Job mit max 57 Std im Monat bei einem Lohn von 7€ die Stunde ausüben?
Schau in die AVB deines Anbieters im Bezug auf konkrete und abstrakte Verweisbarkeit. Sollte unschädlich sein. Von wann ist der Vertrag?
Darf ich mehr als 3 Std am Stück arbeiten???
Auch das steht in den AVB, denen du bei Vertragsschluss zugestimmt hast. Wenn du mir Anbieter, Tarif und Abschlussjahr sagst, such ich für dich.
Was sind die konkreten Vorraussetzungen damit die Leistung eingestellt wird???
Also konkret ist dies nur der Ablauf deines Vertrages, alles andere müßte in deine Bedingungen stehen unter Leistungen - einfach mal nachlesen oder googeln unter Urteile BU-Leistungen...
Gruß siola55
Wenn du die volle EU-Rente erhältst, dann kannst du nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten.
Wenn du mehr arbeiten kannst oder willst, dann erhältst du die EU-Rente zu Unrecht.
was ja auch richtig ist.
Wenn du die volle EU-Rente erhältst...
Also eine EU-Rente gibt es nicht mehr, sondern nur noch bei der gesetzlichen die EM-Rente als volle Erwerbsminderungsrente, falls du nur noch unter 3 Stunden täglicher Arbeit verrichten kannst, egal welche Tätigkeit!
3 Stunden täglicher Arbeit sind schon zu viel für eine volle EM-Rente! Es wird dann eben nur die halbe EM-Rente bezahlt bei 3 Stdn. bis unter 6 Stdn. täglicher Arbeit.
Ab 6 Stdn. täglicher Arbeit fällt die Leistung komplett weg!
Stimmt so auch nicht bei der gesetzlichen EM-Rente:
Zwischen 3 Stdn. täglicher Arbeit und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit wird die halbe EM-Rente von der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) bezahlt!
Was für eine Rente beziehst du denn? Ist es die Erwerbsunfähigkeitsrente wie die Leute vor mir angekommen haben oder eine Berufsunfähigkeit? Das ist schon ein riesiger Unterschied. Wenn du das raus gefunden hast dann kannst du es auch googlen.
Wenn es eine private Versicherung ist dann hat es mit den hier erwähnten staatlichen EU Renten nix zu tun. Du musst in die Police schauen. Ich nehme mal an das du tun kannst was du willst. Nur nicht in deinem Beruf. Dazu bist du ja nicht mehr fähig, darum die Leistungen. Alles Gute! LG ede
Hey betzy2204,
ja hast du denn keinen EM-Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) gestellt???
Hallo liebe betzy2204,
du mußt hier erst mal unterscheiden, ob diese Leistungen von einer privaten Gesellschaft als BU-Rente (Berufsunfähigkeitsrente) bezahlt oder evtl. von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRB = Deutsche Rentenversicherung Bund) als Erwerbsminderungsrente geleistet wird!
Darf ich mehr als 3 Std am Stück arbeiten???
Bei der privaten BU-Rente spricht nichts dagegen, jedoch bei der EM-Rente gibt es die Grenze bei unter 3 Stdn. täglicher Arbeit (egal welche Tätigkeit)! Bei einer Tätigkeit zwischen 3 und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit als Restleistungsvermögen (RLV) gibt es bei der gesetzl. EM-Rente nur die Hälfte der Leistung und ab 6 Stdn. täglicher Arbeit gehst du bei der EM-Rente leer aus!
Darf ich 400€ dazu verdienen oder verliere ich meine Leistungen???
Also bei der gesetzl. EM-Rente kannst bis zu einem 450-Euro-Minijob hinzuverdienen! Bei der privaten BU-Rente wäre z.B. bis zu 80% vom bisheriigen Netto ohne Bedenken möglich! Siehe hierzu im Internet Beispiele unter Google: Urteile BU-Leistungen
Was sind die konkreten Vorraussetzungen damit die Leistung eingestellt wird???
Bei der privaten BU-Rente kommt es auf die Bedingungen an, z.B. die Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit!
Bei der gesetzlichen EM-Rente entscheidet das Restleistungsvermögen (RLV) bzw. dein Hinzuverdienst: Kannst du noch 6 Std. und mehr täglicher Arbeit als RLV ausüben, dann entfällt die EM-Rente oder du verdienst mehr als dein erlaubter Hinzuverdienst von deinem 450-Euro-Minijob!
Gruß siola55
Es handelt sich um eine private BU von Swisslife und keine Erwerbsunfähigkeit, das wurde missverstanden. Durch das andauernde im Internet stöbern um Antworten zu finden bin ich nur noch verwirrter und wollte hier einfach eine Frage stellen. Trotzdem Danke