Ela31 am 10.09.2009 um 13:14 Uhr
Der neue Vermieter will nicht das ich meine 2 Meerschweinchen in der Wohnung halte. Darf er das verbieten?
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Eigentlich nicht, denn Kleintiere muss man gar nicht angeben. Was ist denn seine Begründung? Das würd mich mal interessieren.
Nein, Kleintiere sind erlaubt.
Andokai am 10. September 2009 13:16 Japp, dieses "antike" Gesetz, wo Kleintiere und Wellensittich verboten waren, wurde schon lange gekippt.
Annemaus85 am 10. September 2009 13:19 Ganz einfach aus dem Grund, dass man dadurch niemanden belästigt. Mit einem kleffenden Hund dagegen eventuell schon.

Kleintiere sind erlaubt... also was über ne Katze (im übertragenen Sinne) hinausgeht muss genehmigt sein

Nein, darf er nicht. Die fallen unter Kleintierhaltung, die nicht verboten werden kann.
Ausnahmen: es sind zu viele (Geruchsbelästigung de rNachbarn - bei 2 Stück unsinnig), sie sind gefährlich (Giftgetier, bestimmte Reptilien) oder machen unzumutbaren Lärm. (Papageien etc.)

Nee ich glaube nciht, verbieten darf er ur größee Tiere... glaub ich. Aber guck doch einfach mal was Dr Google sagt, mh

Die Haltung von Kleintieren darf er nicht verbieten.
Meerlis gelten als "Kleintiere".

Er kann es dir nicht verbieten, Kleintiere darf man halten, steht im Mietgesetz drin.
ja darf er. muß aber auch im mietvertrag stehen. okay ich geb mir geschlagen, wierder was gelernt
Annemaus85 am 10. September 2009 13:17 Selbst wenn es im Mietvertrag steht ist es erlaubt. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind. Es reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter auch nicht aus, im Mietvertrag ausdrücklich eine Ausnahme für Ziervögel und Zierfische zuzulassen. Auch eine derartige Vertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind. Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. http://www.welt.de/finanzen/article1422602/DuerfenVermieterTiereinWohnungen_verbieten.html
sonnenlady am 10. September 2009 13:17 Falsch, fällt unter Kleintierhaltung, darf nicht verboten werden und wenns im Mietvertrag trotzdem verboten wird, ist das eine unwirksame Klausel.
wieder was gelernt
in der regel schon kommt auf den vermieter an

Kleintiere kann er nicht verbieten, also Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, Fische, Zwergvögel, ...
Der Vermieter kann bestimmen, ob Haustierhaltung geduldet ist, oder nicht. Das steht im Mietvertrag.
Der Vermieter bestimmt nicht ob kleintiere im Wohnung verboten ist oder nicht. Du bestimmst es. Kleintiere sind immer erlaubt auch wenn der Vermieter es verbietet.

Nein das kann und darf er dir nicht verbieten. Die Nager fallen aus der Hausverordnung raus. Es fing damals bei den Katzen an, dfas man die Erlaubnis braute. Heute, da es auch Reptilien Besitzer gibt, muss man für Schlangen, Spinnen (Giftig)eine Erlaubnis haben. Alles was in Käfigen gehalten wird fällt raus. Du musst also gar nicht fragen ob du es darfst. Wenn es ärger gibt gehe zur Verbraucherberatung. LG Glückstern
REcht und Gesetz hin oder her, muß Du aber auch bedenke, dass der Vermieter mit im Haus sitzt. Auch wenn das Recht auf Deiner Seite ist, haben Vermieter leider oft das Potenzial, einem das Leben schwer zu machen. Helfen kann zwar der Mieterbund, aber wenn das Verhältnis im Haus erst mal vergiftet ist, wirds Leben nicht angenehmer.... Gönn ihm lieber noch mal das Wort, such das vernünftige Gespräch mit ihm, erkläre ihm, wie wichtig Dir die Kleinen Meerlis sind. Einen Versuch ist es sorum sicher wert, bevor man auf seinen Rechten rumpocht.
Kleintiere sind erlaubt. Wieso willst du da aber eigentlich einziehen, wenn dir der Vermieter jetzt schon mit solch an den Haaren herbeigezogenen Argumenten kommt und du seine Kinder zu laut findest? Brauchst du die Wohnung so dringend? Wenns irgendwie geht, würde ich an deiner Stelle nach etwas anderem suchen, denn JotBe hat total recht: er darfs dir nicht verbieten, aber er kann dir das Leben total unangenehm machen (besonders weil er im Haus sitzt...)
Japp, auch diese Antwort ist korrekt.
Der Vermieter wohnt im selben Haus. Er hat 3 Kinder die einen höllen lärm machen. selber haben die Kanninchen, Hamster, Reptilien und einen Hund (1 Jahr) der den ganzen Tag bellt. Er begründet es mit: Die stinken, ziehen Ratten an und sind laut. Alles schwachsinn meiner meinung nach!!!
wenn er Schlangen oder Spinnen hält (Giftig) kannst du was machen. Denn die Gefahr besteht das die Tiere abhauen. :-) Nimm sie mit, er darf in deine Wohnung überhaupt nicht rein.