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Darf ich Meerschweinchen bei einem Umzug einfach mit in die neue Wohnung nehmen?

gefragt von Ela31Ela31 am 10.09.2009 um 13:14 Uhr

Der neue Vermieter will nicht das ich meine 2 Meerschweinchen in der Wohnung halte. Darf er das verbieten?


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Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 10. September 2009 13:15
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Hilfreichste Antwort

Eigentlich nicht, denn Kleintiere muss man gar nicht angeben. Was ist denn seine Begründung? Das würd mich mal interessieren.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 10. September 2009 13:16

Japp, auch diese Antwort ist korrekt.

Kommentar von 52c5f4c2839415bccad32a3c09689876smallEla31 am 10. September 2009 13:39

Der Vermieter wohnt im selben Haus. Er hat 3 Kinder die einen höllen lärm machen. selber haben die Kanninchen, Hamster, Reptilien und einen Hund (1 Jahr) der den ganzen Tag bellt. Er begründet es mit: Die stinken, ziehen Ratten an und sind laut. Alles schwachsinn meiner meinung nach!!!

Kommentar von 1b546f68bdf55e5b44d4a199f3cd015esmallGlueckstern am 10. September 2009 14:36

wenn er Schlangen oder Spinnen hält (Giftig) kannst du was machen. Denn die Gefahr besteht das die Tiere abhauen. :-) Nimm sie mit, er darf in deine Wohnung überhaupt nicht rein.


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Sascher
beantwortet von Sascher am 10. September 2009 13:15
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Nein, Kleintiere sind erlaubt.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 10. September 2009 13:16

Japp, dieses "antike" Gesetz, wo Kleintiere und Wellensittich verboten waren, wurde schon lange gekippt.

Kommentar von C353c985ad16c1e4cf9e01b1b3e6210fsmallAnnemaus85 am 10. September 2009 13:19

Ganz einfach aus dem Grund, dass man dadurch niemanden belästigt. Mit einem kleffenden Hund dagegen eventuell schon.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 10. September 2009 13:15
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Nein, darf er nicht. Kannst Du mitnehmen.


Melek20020
beantwortet von Melek20020 am 10. September 2009 13:15
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Kleintiere sind erlaubt... also was über ne Katze (im übertragenen Sinne) hinausgeht muss genehmigt sein


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 10. September 2009 13:16
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Nein, darf er nicht. Die fallen unter Kleintierhaltung, die nicht verboten werden kann.

Ausnahmen: es sind zu viele (Geruchsbelästigung de rNachbarn - bei 2 Stück unsinnig), sie sind gefährlich (Giftgetier, bestimmte Reptilien) oder machen unzumutbaren Lärm. (Papageien etc.)


SabinaLorena
beantwortet von SabinaLorena am 10. September 2009 13:15
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Nee ich glaube nciht, verbieten darf er ur größee Tiere... glaub ich. Aber guck doch einfach mal was Dr Google sagt, mh


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 10. September 2009 13:15
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Die Haltung von Kleintieren darf er nicht verbieten.

Meerlis gelten als "Kleintiere".


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 10. September 2009 13:15
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Er kann es dir nicht verbieten, Kleintiere darf man halten, steht im Mietgesetz drin.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 10. September 2009 13:15
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ja darf er. muß aber auch im mietvertrag stehen. okay ich geb mir geschlagen, wierder was gelernt

Kommentar von C353c985ad16c1e4cf9e01b1b3e6210fsmallAnnemaus85 am 10. September 2009 13:17

Selbst wenn es im Mietvertrag steht ist es erlaubt. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 340/06) hat entschieden, dass Mietervertragsregelungen, die die Tier- oder Haustierhaltung ausnahmslos verbieten, immer unwirksam sind. Es reicht nach Ansicht der Karlsruher Richter auch nicht aus, im Mietvertrag ausdrücklich eine Ausnahme für Ziervögel und Zierfische zuzulassen. Auch eine derartige Vertragsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Kleintiere immer erlaubt sind. Von Kleintieren sind in der Regel keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen Dritter, also Nachbarn zu erwarten. Die Haltung derartiger Tiere gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. http://www.welt.de/finanzen/article1422602/DuerfenVermieterTiereinWohnungen_verbieten.html

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 10. September 2009 13:17

Falsch, fällt unter Kleintierhaltung, darf nicht verboten werden und wenns im Mietvertrag trotzdem verboten wird, ist das eine unwirksame Klausel.

Kommentar von Simple_avatar6smallnettermensch am 10. September 2009 13:19

wieder was gelernt


anonym
beantwortet von liebesfrauchen am 10. September 2009 13:15
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in der regel schon kommt auf den vermieter an


aschaub
beantwortet von aschaub am 10. September 2009 13:15
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Kleintiere kann er nicht verbieten, also Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, Fische, Zwergvögel, ...


anonym
beantwortet von Miezekatze32 am 10. September 2009 13:16
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Der Vermieter kann bestimmen, ob Haustierhaltung geduldet ist, oder nicht. Das steht im Mietvertrag.


anonym
beantwortet von MSN645 am 10. September 2009 13:59
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Der Vermieter bestimmt nicht ob kleintiere im Wohnung verboten ist oder nicht. Du bestimmst es. Kleintiere sind immer erlaubt auch wenn der Vermieter es verbietet.


Glueckstern
beantwortet von Glueckstern am 10. September 2009 14:34
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Nein das kann und darf er dir nicht verbieten. Die Nager fallen aus der Hausverordnung raus. Es fing damals bei den Katzen an, dfas man die Erlaubnis braute. Heute, da es auch Reptilien Besitzer gibt, muss man für Schlangen, Spinnen (Giftig)eine Erlaubnis haben. Alles was in Käfigen gehalten wird fällt raus. Du musst also gar nicht fragen ob du es darfst. Wenn es ärger gibt gehe zur Verbraucherberatung. LG Glückstern


anonym
beantwortet von JotBe am 11. September 2009 08:28
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REcht und Gesetz hin oder her, muß Du aber auch bedenke, dass der Vermieter mit im Haus sitzt. Auch wenn das Recht auf Deiner Seite ist, haben Vermieter leider oft das Potenzial, einem das Leben schwer zu machen. Helfen kann zwar der Mieterbund, aber wenn das Verhältnis im Haus erst mal vergiftet ist, wirds Leben nicht angenehmer.... Gönn ihm lieber noch mal das Wort, such das vernünftige Gespräch mit ihm, erkläre ihm, wie wichtig Dir die Kleinen Meerlis sind. Einen Versuch ist es sorum sicher wert, bevor man auf seinen Rechten rumpocht.


anonym
beantwortet von ImmoBurg am 11. September 2009 10:35
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Kleintiere sind erlaubt. Wieso willst du da aber eigentlich einziehen, wenn dir der Vermieter jetzt schon mit solch an den Haaren herbeigezogenen Argumenten kommt und du seine Kinder zu laut findest? Brauchst du die Wohnung so dringend? Wenns irgendwie geht, würde ich an deiner Stelle nach etwas anderem suchen, denn JotBe hat total recht: er darfs dir nicht verbieten, aber er kann dir das Leben total unangenehm machen (besonders weil er im Haus sitzt...)


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