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Darf ich jetzt noch auto fahren?

gefragt von NougartPudding am 21.06.2009 um 18:39 Uhr

Mir hat die Polizei gestern als ich den Unfall gebaut habe den führerschein abgenommen weil ich mit 1,58 promille gefahren bin. Der gerichtstermin der mich erwartet kann ein halbes jahr dauern, ich habe einen Zettel bekommen wo drauf steht "gemäß §94 Abs. 1 StPO in Verwahrung genommen/sichergestellt." "Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft" So.... jetzt ist es ja wahrscheinlich so das ich den führerschein aufjedenfall für eine zeit los bin. Nehmen wir an für 1 jahr also 12 monate, der gerichtstermin ist aber erst in 6 monaten, DARF ich JETZT noch BIS zum gerichtstermin in 6 monaten fahren? Weil wie machen die das ich fahr ja jetzt ein halbes jahr nicht und wenn der richter sagt 1 jahr fahrverbot dann sind das ja 12 monate + 6monate auf den termin warten = 18 Monate. Oder wird die zeit abgerechnet die ich bis zum termin warten nicht gefahren bin? Darf ich jetzt noch fahren?

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Auto x 23.197 Führerschein x 2.640 Polizei x 2.019

anonym
beantwortet von alexthek am 21. Juni 2009 18:40
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hast du nen führerschein in der tasche? nein! darfst du also fahren? NEIN!

besser isses...

aber zu deiner beruhigung... die zeit bis zum gerichtstermin wird angerechnet...


Eselin
beantwortet von Eselin am 21. Juni 2009 18:41
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Was glaubst du denn, weshalb dir die Polizei den Führerschein abgenommen hat?


anonym
beantwortet von michinef am 21. Juni 2009 18:41
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Nein, darfst Du nicht - Dein Führerschein ist weg!


bueten
beantwortet von bueten am 21. Juni 2009 18:41
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fahre bloß nicht !! mache lieber ein aufbauträning gegen alkohol


anonym
beantwortet von daevers am 21. Juni 2009 18:42
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Du wirst wohl noch länger auf das Autofahren verzichten dürfen.Du darfst zur MPU Schulung.

Kommentar von 7f4923b600950682fa6329cd3670d446smallGegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:45

MPU = medizinisch psychologische Untersuchung, keine Schulung. Man bekommt dort nichts gelernt, wie viele denken. Man wird nur durchgecheckt.

Kommentar von daevers am 21. Juni 2009 18:50

Aber es gibt von vielen Fahrschulen ein begleitendes Programm ,das die Wiedererlangung des Führerscheins erleichtern soll.

Kommentar von daevers am 21. Juni 2009 18:58

Natürlich nicht kostenlos.

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:46

nein mir haben 0,2 promille gefehlt


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 21. Juni 2009 18:41
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Ohne Führerschein darfst Du natürlich NICHT fahren!!


anonym
beantwortet von Reanne am 21. Juni 2009 18:41
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Nein, deswegen hat man ja die Fahrerlaubnis eingezogen. Laß Dich nicht erwischen, das wird sehr schmerzhaft für Dich und teuer.


anonym
beantwortet von Nickara am 21. Juni 2009 18:41
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Klar, du darfst bis zum Gerichtstermin jeden Tag mit 2 Promille Auto fahren, schließlich wurdest du ja noch nicht verurteilt. aua


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 21. Juni 2009 18:41
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Wenn nach mir ginge, solltest du nie wieder Autofahren. 1,58 ist einfach scheiß.

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:42

ach komm... als ob kein mensch fehler gemacht hat, am besten wir stellen alle sünder an die wand und erschießen sie

Kommentar von Fructiv am 21. Juni 2009 18:44

fehler kann man machen, keine frage..aber autofahren mit 1,6 promille???du hättest menschenleben gefährden können..und solche fehler darf man wohl kaum machen


heialex
beantwortet von heialex am 21. Juni 2009 18:41
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Nein, du darfst nicht mehr Auto fahren. Vermutlich wirds du erst nach einer MPU den Führerschein wieder neu machen dürfen.

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:42

nein für mpu haben mir 0,2 promile gefehlt

Kommentar von 7f4923b600950682fa6329cd3670d446smallGegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:44

der richter schickt dich trotzdem hin, wirst sehn.

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:49

warum das?

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 21. Juni 2009 18:58

weil Du einen Unfall gebaut hast...

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU i.d.R. erst ab 1,6 Promille an, bei Unfällen unter Alkoholeinfluss auch schon früher. Das Gericht entzieht nur die Fahrerlaubnis und legt eine Sperrfrist fest. Über die Wiedererteilung und welche Auflagen erfüllt werden müssen entscheidet dann die zust. Fahrerlaubnisbehörde.


anonym
beantwortet von Fructiv am 21. Juni 2009 18:41
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na hoffentlich darfst so schnell nich mehr fahren


tinimini
beantwortet von tinimini am 21. Juni 2009 18:43
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Keinen Führerschein ,keine Fahrerlaubnis. Scheinst sowiso für den Strassenverkehr nicht geeignet zu sein das du bei der Promillezahl noch hinters Steuer gehst.

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:51

ich hab mich top fit gefühlt.... hab mich einfach überschätzt

Kommentar von 23cbf379d378c7243c7c8fd303d71651smalltinimini am 21. Juni 2009 19:04

Du trinkst dauernd zuviel, Würde ich diese Promillezahl haben ,wäre ich nicht mal in der Lage zu krabbeln. Der Mensch ist ein Gewöhnungstier, je öfter mann Alkohol trinkt desto mehr braucht mann bis man ihn merkt. Denk mal darüber nach!


GegenDenStrom25
beantwortet von GegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:42
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Natürlich darfst du nicht mehr fahren. Der interessante Teil der Frage ist aber, ob die Zeit angerechnet wird. Das kann ich dir auch nicht sagen. Ich denk aber schon.

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 21. Juni 2009 18:44

nein erst nach der gerichtsverhandlung

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 21. Juni 2009 18:54

doch.. die Zeit wird angerechnet.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 21. Juni 2009 18:41
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Der Führerschein bleibt bis zum Vorliegen des Blutprobe-Ergebnisses unter Beschlagnahme und somit darfst Du nicht fahren! Sollte, was kaum der Fall sein dürfte, die Blutprobe einen wesentlich niedrigeren Wert ergeben, bekommst Du den Führerschein umgehend zurück und darfst wieder fahren. Die Zeit der Beschlagnahme wird allerdings in aller Regel auf das vom Gericht verhängte Fahrverbot angerechnet!

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:45

wieviel promile müsste ich haben das ich ihn wieder umgehend zurück bekomme? wielange dauert die auswertung der blutprobe?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 21. Juni 2009 18:49

Kommt drauf an, wie Eure Gerichtsmedizin ausgelastet ist. Das kann zwischen ein paar Tagen und ein paar Wochen dauern. Und um den Führerschein gleich wieder ausgehändigt zu bekommen, müssten nach einem Unfall weniger als 0,3 Promille bei der Blutprobe rauskommen. Also ein eher utopischer Gedanke...

Kommentar von NougartPudding am 21. Juni 2009 18:51

jo kann ich vergessen


Franticek
beantwortet von Franticek am 21. Juni 2009 22:36
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  1. Der Führerschein wurde dir sofort abgenommen, eben damit du nicht mehr fährst!
  2. Sofern der Wert unter 1,6 bleibt, hast du Glück und bleibst von einer MPU verschont, - sofern es kein Wiederholungsfall ist. Meist ist dann mit einem Entzug von 8-12 Monaten plus einer Geldstrafe zu rechnen.
  3. Der Richter berücksichtigt die Zeit vor dem Urteil. D.h. bist du den Führerschein vor dem Urteil schon 5 Monate los und er will dir 12 Monate geben, dann erhälst du im Urteil (unter Berücksichtigung, daß schon 5 Monate vergangen sind) offiziell noch 7 Monate.

anonym
beantwortet von buddy2273 am 21. Juni 2009 22:09
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nein du darfst nicht fahren


phaseeve
beantwortet von phaseeve am 21. Juni 2009 19:17
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Ja klar darfst du fahren, und diesmal doppelt so schnell und noch besoffener, was man nicht hat kann einem auch nicht abgenommen werden.


anonym
beantwortet von benjiman am 21. Juni 2009 18:54
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Zu berücksichtigen ist hier, dass es keine reine Trunkenheitsfahrt war, sondern dass es zusätzlich noch zu einem Unfall kam. Mit welchen Konsequenzen du rechnen musst, hängt auch von dem Schaden ab, den du verursacht hast.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 21. Juni 2009 18:52
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Du darfst nicht mehr fahren, deshalb wurde der Führerschein (mit dem Du nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist) ja von der Polizei sichergestellt! Von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht wird diese Maßnahme noch bestätigt. Solltest Du trotzdem fahren, begehst Du eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, in der Gerichtsverhandlung wird es dann zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, die Zeit von jetzt bis dahin wird angerechnet. Das Gericht wird außerdem eine Sperrfrist festlegen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, hier sicherlich mit der Auflage einer MPU, da Du unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hast.


Kessko
beantwortet von Kessko am 21. Juni 2009 18:42
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Solange du den Führerschein noch nicht abgegeben hast, darfst du noch fahren.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 21. Juni 2009 18:44

Lieber gar keine Antwort als etwas falsches bitte!

Kommentar von 7f4923b600950682fa6329cd3670d446smallGegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:44

erst Frage lesen, dann antworten...

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 21. Juni 2009 18:54

Die Frage beginnt mit den Worten "..die Polizei gestern den Führerschein abgenommen.."

also ist der Führerschein wohl nicht mehr da .........


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