Mir hat die Polizei gestern als ich den Unfall gebaut habe den führerschein abgenommen weil ich mit 1,58 promille gefahren bin. Der gerichtstermin der mich erwartet kann ein halbes jahr dauern, ich habe einen Zettel bekommen wo drauf steht "gemäß §94 Abs. 1 StPO in Verwahrung genommen/sichergestellt." "Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft" So.... jetzt ist es ja wahrscheinlich so das ich den führerschein aufjedenfall für eine zeit los bin. Nehmen wir an für 1 jahr also 12 monate, der gerichtstermin ist aber erst in 6 monaten, DARF ich JETZT noch BIS zum gerichtstermin in 6 monaten fahren? Weil wie machen die das ich fahr ja jetzt ein halbes jahr nicht und wenn der richter sagt 1 jahr fahrverbot dann sind das ja 12 monate + 6monate auf den termin warten = 18 Monate. Oder wird die zeit abgerechnet die ich bis zum termin warten nicht gefahren bin? Darf ich jetzt noch fahren?
hast du nen führerschein in der tasche? nein! darfst du also fahren? NEIN!
besser isses...
aber zu deiner beruhigung... die zeit bis zum gerichtstermin wird angerechnet...

Was glaubst du denn, weshalb dir die Polizei den Führerschein abgenommen hat?

fahre bloß nicht !! mache lieber ein aufbauträning gegen alkohol
Du wirst wohl noch länger auf das Autofahren verzichten dürfen.Du darfst zur MPU Schulung.
GegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:45 MPU = medizinisch psychologische Untersuchung, keine Schulung. Man bekommt dort nichts gelernt, wie viele denken. Man wird nur durchgecheckt.
nein mir haben 0,2 promille gefehlt
Nein, deswegen hat man ja die Fahrerlaubnis eingezogen. Laß Dich nicht erwischen, das wird sehr schmerzhaft für Dich und teuer.
Klar, du darfst bis zum Gerichtstermin jeden Tag mit 2 Promille Auto fahren, schließlich wurdest du ja noch nicht verurteilt. aua

Wenn nach mir ginge, solltest du nie wieder Autofahren. 1,58 ist einfach scheiß.
ach komm... als ob kein mensch fehler gemacht hat, am besten wir stellen alle sünder an die wand und erschießen sie
fehler kann man machen, keine frage..aber autofahren mit 1,6 promille???du hättest menschenleben gefährden können..und solche fehler darf man wohl kaum machen

Nein, du darfst nicht mehr Auto fahren. Vermutlich wirds du erst nach einer MPU den Führerschein wieder neu machen dürfen.
nein für mpu haben mir 0,2 promile gefehlt
GegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:44 der richter schickt dich trotzdem hin, wirst sehn.
warum das?
PepsiMaster am 21. Juni 2009 18:58 weil Du einen Unfall gebaut hast...
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU i.d.R. erst ab 1,6 Promille an, bei Unfällen unter Alkoholeinfluss auch schon früher. Das Gericht entzieht nur die Fahrerlaubnis und legt eine Sperrfrist fest. Über die Wiedererteilung und welche Auflagen erfüllt werden müssen entscheidet dann die zust. Fahrerlaubnisbehörde.

Keinen Führerschein ,keine Fahrerlaubnis. Scheinst sowiso für den Strassenverkehr nicht geeignet zu sein das du bei der Promillezahl noch hinters Steuer gehst.
ich hab mich top fit gefühlt.... hab mich einfach überschätzt
tinimini am 21. Juni 2009 19:04 Du trinkst dauernd zuviel, Würde ich diese Promillezahl haben ,wäre ich nicht mal in der Lage zu krabbeln. Der Mensch ist ein Gewöhnungstier, je öfter mann Alkohol trinkt desto mehr braucht mann bis man ihn merkt. Denk mal darüber nach!

Natürlich darfst du nicht mehr fahren. Der interessante Teil der Frage ist aber, ob die Zeit angerechnet wird. Das kann ich dir auch nicht sagen. Ich denk aber schon.
nein erst nach der gerichtsverhandlung
PepsiMaster am 21. Juni 2009 18:54 doch.. die Zeit wird angerechnet.

Der Führerschein bleibt bis zum Vorliegen des Blutprobe-Ergebnisses unter Beschlagnahme und somit darfst Du nicht fahren! Sollte, was kaum der Fall sein dürfte, die Blutprobe einen wesentlich niedrigeren Wert ergeben, bekommst Du den Führerschein umgehend zurück und darfst wieder fahren. Die Zeit der Beschlagnahme wird allerdings in aller Regel auf das vom Gericht verhängte Fahrverbot angerechnet!
wieviel promile müsste ich haben das ich ihn wieder umgehend zurück bekomme? wielange dauert die auswertung der blutprobe?
MikeFFM am 21. Juni 2009 18:49 Kommt drauf an, wie Eure Gerichtsmedizin ausgelastet ist. Das kann zwischen ein paar Tagen und ein paar Wochen dauern. Und um den Führerschein gleich wieder ausgehändigt zu bekommen, müssten nach einem Unfall weniger als 0,3 Promille bei der Blutprobe rauskommen. Also ein eher utopischer Gedanke...
jo kann ich vergessen


Ja klar darfst du fahren, und diesmal doppelt so schnell und noch besoffener, was man nicht hat kann einem auch nicht abgenommen werden.
Zu berücksichtigen ist hier, dass es keine reine Trunkenheitsfahrt war, sondern dass es zusätzlich noch zu einem Unfall kam. Mit welchen Konsequenzen du rechnen musst, hängt auch von dem Schaden ab, den du verursacht hast.

Du darfst nicht mehr fahren, deshalb wurde der Führerschein (mit dem Du nachweisen kannst, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist) ja von der Polizei sichergestellt! Von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht wird diese Maßnahme noch bestätigt. Solltest Du trotzdem fahren, begehst Du eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, in der Gerichtsverhandlung wird es dann zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, die Zeit von jetzt bis dahin wird angerechnet. Das Gericht wird außerdem eine Sperrfrist festlegen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, hier sicherlich mit der Auflage einer MPU, da Du unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hast.

Solange du den Führerschein noch nicht abgegeben hast, darfst du noch fahren.
whopper am 21. Juni 2009 18:44 Lieber gar keine Antwort als etwas falsches bitte!
GegenDenStrom25 am 21. Juni 2009 18:44 erst Frage lesen, dann antworten...
PepsiMaster am 21. Juni 2009 18:54 Die Frage beginnt mit den Worten "..die Polizei gestern den Führerschein abgenommen.."
also ist der Führerschein wohl nicht mehr da .........