ja heute war es endlich so weit : ich hab meine fahrprüfung bestanden :D doch ich hab kein führerschein bekommen sondern ein blatt papier weil er gedacht hat ich bin noch 17 dabei bin ich seit dem 4 februar 18. er meinte ich soll zum amt gehen und mein führerschein abholen. dürfte ich aber jetzt schon fahren obwohl ich 18 bin und den führerschein net hab sondern nur das blatt für die leute die schon mit 17 den führerschein geschafft habe?

Ja, darfst du...denn nach deinem 18. Geburtstag gilt der rosa Zettel noch 3 Monate als Führerschein, mit dem du auch alleine fahren kannst...innerhalb dieser Zeit muss man dann auch den richtigen Führerschein abholen...von daher ist das kein Problem, du kannst das Blatt quasi noch mehrere Wochen als Führerschein benützen, aber es lohnt sich, so schnell wie möglich den angenehm kleinen und richtigen Führerschein abzuholen :-P

Nein. Erst wenn du den Führerschein in der Hand hast. Dieses Blatt ist keine Fahrerlaubnis.
Draschomat am 5. März 2009 14:30 Wenn der Fragesteller den rosa Zettel meint, IST es eine korrekte Fahrerlaubnis bis zum Alter von 18 Jahren und 3 Monaten.
ja roser zettel
Draschomat am 5. März 2009 14:35 Das Missverständnis macht dir dann nix aus, du hast jetzt den rosa Zettel, mit dem man unter 18 nur mit Begleitung fahren darf...ab dem 18. Geburtstag darf man damit auch alleine rumkurven (so wie du), aber nur bis man 18 Jahre und 3 Monate alt ist...Also möglichst bald den richtigen Führerschein abholen ;-)
P.S. Herzlichen Glückwunsch^^

Ein Führerschein musst du haben.
bekommt man net wenn man noch keine 18 is
ja, du darfst schon fahren.. sollte man dich anhalten dürfte das kein problem sein, du sagst halt dann dass du den anderen schon beantragt hast. bei mir war das damals auch kein problem!
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fahrprüfung, jetzt geht es los, aber erst richtig wenn der Führerschein Dir vorliegt!

Meines Wissens nein.
Zumindest war das bei mir damals so, als ich den Motorradführerschein nachträglich gemacht habe. Den mußte ich auch abholen und durfte erst dann fahren, als ich den Führerschein auch tatsächlich in Händen hielt, in dem die Motorradklasse vermerkt war. Auf meinem Schreiben stand sogar extra drauf, daß ich definitiv nicht fahren darf, solange ich den neuen Führerschein nicht habe.
Sonst frag doch nochmal Deinen Fahrlehrer.
Franticek am 6. März 2009 18:15 Das ist auch etwas anderes.

mache es dir einfach und rufe die Führerscheinstelle an..dann weisst du es ganz genau...

ICh glaube falls du angehalten wirst und das vorweisen kannst wird die Polizei nichts sagen, außer dass du den Führerschein nachreichen sollst (Kopie) oder so^^

Nein! Fahren darfst Du erst, wenn Du den "Lappen" in der Hand hast!