gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Darf ich innerhalb der Stadt, wenn niemand geblendet wird, mit Fernlicht Auto fahren?

gefragt von rene1106 am 06.01.2008 um 13:03 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (22109)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 6. Januar 2008 13:09
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur dann, wenn die Strassenbeleuchtung nicht ausreichend oder sogar abgeschaltet ist.

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 6. Januar 2008 13:14

Ja. Man will ja keinen "belästigen".


schurke
beantwortet von schurke am 6. Januar 2008 13:03
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das ist verboten.

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 6. Januar 2008 13:11

habe grad bei POLIZEI nachgefragt: Es ist ohne Strafe erlaubt !

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:23

Marvello: Wenn es sonst keiner tut, dann eben ich: Super Lob, das ist mal aktive Teilnahme und fundiert!!!! Danke

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 6. Januar 2008 13:36

hab zwar Promille, aber ich darf doch die Jungs anrufen! Kein Prob für mich. Und der Junge hats mir grad bestätigt. MAN DARF INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN MIT FRENLICHT FAHREN: OHNE PUNKTE; OHNE STRAFE!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 6. Januar 2008 14:08

Hm, ich wurde deshalb vor fünf Jahren mal gestoppt und ermahnt.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 6. Januar 2008 19:41

@Marvello:irgendwie wage ich mal anzuzweifeln das dir das jemand von der Polizei gesagt hat,wer weiß wo du mit deinen Promille angerufen hast.


medicangel
beantwortet von medicangel am 6. Januar 2008 13:13
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,nur dann wenn keine ausreichende durchgehende Strassenbeleuchtung vorhanden ist.Ansonsten innerorts nur als Warnsignal(Lichthupe)und die nur zur Gefahrenwarnung,nicht zur Begrüßung und nicht um auf Radarfallen aufmerksam zu machen.

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 6. Januar 2008 13:16

Quatsch!

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 6. Januar 2008 13:23

Was ist daran Quatsch? Ich fand es zutreffend. Von mir mal ein DH!

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 6. Januar 2008 13:33

Quatsch war nicht auf diese Antwort bezogen. Aber es ist teilweise Quatsch.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 6. Januar 2008 18:44

Quatsch dich doch mal aus,was teilweise Quatsch ist...


Marvello
beantwortet von Marvello am 6. Januar 2008 13:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften Fernlicht nutzen, wenn es nötig ist.


america
beantwortet von america am 6. Januar 2008 13:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein in der stadt ist fahrtlicht gültig STVO


Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:07

Wo in der StVO soll das stehen?

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 6. Januar 2008 13:16

§ 17(2) StVO sagt in Satz 2

über das Fernlicht folgendes:

Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf nicht mit Fernlicht gefahren werden.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:21

Diese vorschrift bezieht sich nicht auf die Fragestellung "in der Stadt", also innerhalb geschlossener Ortschaft, sondern allgemein auf durchgehend beleuchtete oder unbeleuchtete Fahrbahnen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 6. Januar 2008 13:21

Wobei es schwierig sein dürfte zu beurteilen, wann eine Straße ausreichend beleuchtet ist. Ich fand sie z.B. nicht ausreichend beleuchtet, ansonsten hätte ich wohl kaum das Fernlicht eingeschaltet ;) Würde gerne mal wissen was ein Gericht dann dazu sagen würde.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:29

Durchgängig beleuchtet ist eine Fahrbahn dann, wenn die Lichtkegel der einzelnen Laternen ineinander übergehen, so dass keine Schwarzstellen entstehen. ABER: Ein Richter wird wegen so etwas - soweit kein Unfall hierdurch verursacht wurde - niemals eine Strafe verhängen! Es muss schon zu einer Gefährung oder einem Schadensereignis gekommen sein.

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 6. Januar 2008 13:22

Sorry Peter4711

ich muss mich berichtigen.

§ 17 Absatz 2 der StVO im vollen Text

§ 17(2) StVO

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:30

eben, america, da steht nirgens was von geschlossener Ortschaft

Kommentar von F938c93da3eeabf30a6679828dede59csmallamerica am 6. Januar 2008 13:34

größe ist es fehler einzugestehen

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 19:37

Hut ab, hört man selten hier. +++ für Dich


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 6. Januar 2008 13:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine Vorschrift, die das Fahren mit Fernlicht innerhalb geschlossener Ortschaft verbietet. Wäre auch ziemlich sinnlos, es gibt immerhin auch abgeschiedene und damit schlecht bzw. z. T. gar nicht beleuchtete Strassen.

Es ist lediglich vorgeschrieben bei Dämmerung / Dunkelheit und schlechter Sicht das Licht eingeschalten. Das hat zunächst nicht den Hintergedanken, dass man selbst was sieht, sondern dass man von anderen gesehen wird.

In Bezug auf das Fernlicht gibt es lediglich die Vorschrift, dass man andere nicht blenden darf. Hierzu zählen nicht nur entgegenkommende Fahrzeuglenker, sondern auch Radfahrer, Fussgänger usw.


ewuudo
beantwortet von ewuudo am 6. Januar 2008 13:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Genauer kannst Du das hier nachlesen: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=2...(I%2080%2F2002)%3AQUELLE&t=doc3.tmpl

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 6. Januar 2008 13:24

Ich glaube, dass der Fragesteller die deutsche Regelung meinte - nicht die Österreichische


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ummelden des Autos innerhalb einer Stadt

    Problem Autofahren

    Muss ein Fahrzeug innerhalb der Stadt umgemeldet werden?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.