gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf ich in Urlaub fahren, wenn ich von Job-Center Geld lebe und wird es abgezogen?

gefragt von sabulik am 22.06.2009 um 9:08 Uhr

ich bekomme monatliche Leistungen vom Job-Center. Die Kinder haben bald ihre Sommerferien. Kann ich in Urlaub fahren? Ich weiß, dass ich dort Bescheid sagen muß, aber wird es denn vom Geld abgezogen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22520)
Urlaub (8850)
Job-Center (26)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von TanteBertha am 23. Juni 2009 10:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein, es wird Dir kein Geld abgezogen. Du musst allerdings rechtzeitig "Urlaub beantragen", da Du sonst "unentschuldigt" fehlst und dafür kann es Abzüge geben.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von daevers am 22. Juni 2009 09:21
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst Urlaub beantragen,3 Wochen stehen dir im Jahr zu.Wird der Urlaub genehmigt zu deinem Termin wird Das Arbeitslosengeld weiter gezahlt.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 22. Juni 2009 09:23

Stimmt, DH

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 22. Juni 2009 09:25

Nachtrag: Auf schriftliche Genehmigung bestehen.

Kommentar von daevers am 22. Juni 2009 09:42

Das ist sicher am besten.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 22. Juni 2009 09:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Urlaub dürfen auch Arbeitslose haben, denn schließlich sind auch sie noch Menschen!!

>>ALG-I-Bezieher haben grundsätzlich einen Urlaubsanspruch von 3 Wochen.

>>bei ALG-II-Empfänger jedoch gilt:

Einen ausdrücklichen Urlaubsanspruch haben ALG-II-Empfänger nicht. Ein Urlaubsantrag kann zurück gewiesen werden, wenn z.B. eine Ein-Euro-Job-Vermittlung während der geplanten Ortsabwesenheit möglich ist oder eine andere Maßnahme geplant ist oder ein Jobvermittlung ansteht. Ansonsten steht einem Antrag nichts im Wege. Dieser ist beim Amt einzureichen.

>>Akzeptiert die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als ALG-II-Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.

http://www.arbeitslosen.info/content/view/80/10/


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 22. Juni 2009 09:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hm, ist es nicht ein bisschen knapp, mit dem Geld vom Jobcenter in Urlaub mit der Familie fahren zu können? Egal, sag dem Jobcenter Bescheid, dass ihr in Urlaub fahrt und ob das ok ist. Die erklären dir dann schon alles genau.


anonym
beantwortet von Sabrina80 am 22. Juni 2009 09:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, es wird abgezogen!


Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 22. Juni 2009 09:23

Nein, da wird nichts abgezogen wenn er genehmigt ist

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 22. Juni 2009 09:47

Warum ein Ausrufezeichen! ist ein Leichtes diese INFO zu bekommen. Nein, da wird nichts abgezogen. Die Leistungen werden weiter an den Alg2 Empfänger bezahlt.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 22. Juni 2009 09:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich verstehe die Frage nicht so ganz; hast Du keinen Anspruch auf Urlaub????

Kommentar von sabulik am 22. Juni 2009 09:18

die haben mir gesagt, dass ich es darf. Die Frage ist aber, ob es von dem Geld, das ich von denen kriege, abgezogen wird

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 22. Juni 2009 09:35

@sabulik Nein, die wird nichts abgezogen. Du bekommst unverändert deine Leistungen vom Amt.


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 22. Juni 2009 09:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haben die dir nicht gesagt, was du darfst und was nicht? Ruf an und frag nach, ist doch am Einfachsten!


clauzito
beantwortet von clauzito am 22. Juni 2009 09:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wegfahren mit abmeldung -du mußt aber dem arbeitamt zur verfügung stehen


anonym
beantwortet von EugenSus am 22. Juni 2009 09:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hoffe doch, das es abgezogen wird!!! Ich verstehe nicht, das solche Leute in Urlaub fahren können, die ihr Geld vom Staat bekommen und zu faul zum arbeiten sind und andere Leute, wo Mann und Frau arbeiten sich es sich nicht leisten können in Urlaub zu fahren. Aber manche Leute sind eben schlauer als die Arbeiter unter uns!!!!

Kommentar von daevers am 22. Juni 2009 10:29

Du weißt doch garnicht was der Urlaub kostet.Vielleicht zelten sie,oder sind von Verwandten eingeladen.

Kommentar von Simple_avatar4smallcoffeefreund am 22. Juni 2009 10:53

das sind doch nur annahmen von dir. du weisst doch gar nicht, wie ihre situation ist und verurteilst sie schon.nicht sehr sympathisch.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 22. Juni 2009 13:18

@EugenSus sowohl zu Deiner Antwort als auch zu Deiner anschließend gestellten Frage, würde ich mich an deiner Stelle schämen.

http://www.gutefrage.net/frage/warum-koennen-leute-die-ihr-geld-vom-staat-bekommen-in-urlaub-fahren-und-andere-die-ihr-geld-mit

Kommentar von sabulik am 23. Juni 2009 07:57

Mein Mann hat früher auch gearbeitet, viele Jahre lang. dann hat er vor 1,5 Jahren ein Psychischer Nervenzusammenbruch und dadurch leichten schlaganfall erlitten. Dadurch hat er sein Job verloren. wir haben verwandte im Stuttgart und die laden uns ein, mit ihnen 2 wochen am bodensee zu verbringen (wir zelten). Ich dachte es wäre sowohl für meinen Mann, als auch für die Kinder sehr gut die alltägliche Probleme für kurze Zeit zu vergessen. Nächstes Mal @EugenSus spar dir deine gemeine Bemerkungen!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.