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Darf ich in S-Bahn ohne Ticket fahren, wenn Fahrscheinautomat defekt und der 2. zu weit enfernt ist?

gefragt von thomy12 am 03.09.2007 um 8:25 Uhr

Bin heute ohne Fahrschein S-Bahn gefahren, da der Fahrscheinautomat an meiner Einsteigestelle defekt war und der 2. Automat unten an der zweiten Zugangsstelle der S-Bahn auf der Straße in ca. 100m Entfernung sich befunden hat. Hätte auf jeden Fall die Bahn verpasst, wenn ich da hin gelatscht wäre. Bin zwar nicht kontrolliert worden, aber was wäre wenn?


Reply


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 3. September 2007 08:28
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Fahrgäste brauchen keine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der Fahrkartenautomat oder -entwerter kaputt ist und sie deshalb kein Ticket kaufen bzw. ihr Ticket nicht entwerten können. Stehen aber offene Schalter oder mehrere Automaten zur Verfügung, ist man verpflichtet, sich auch an den übrigen Stellen um eine Fahrkarte zu bemühen. Umsteigende müssen an ihrem Umsteigebahnhof ebenfalls einen erneuten Versuch unternehmen, um zu einer Fahrkarte zu kommen. Du wärst also beim Schwarzfahren erwischt worden und hättest zahlen müssen.


Blondi
beantwortet von Blondi am 3. September 2007 08:37
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Ich glaube nicht! Du musst so schnell wie möglich im Zug einen Schaffner aufsuchen und wie schon oben beschreiben musst Du alles mögliche tun um an eine Karte zu kommen,dass heißt auch den weiteren Weg in Kauf nehmen.


anonym
beantwortet von schmittchen am 3. September 2007 08:49
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Der Automat an unserem Bahnhof ist jeden zweiten Tag defekt und die Schlange im Service Point der Bahn viel zu lang. Bisher hatte ich noch nie Probleme einen Fahrschein im Zug nachzukaufen. Du siehst ja beim Einsteig wo der Schaffner steht. Geh direkt zu ihm hin und schilder dein Problem. Denn wenn du das nicht tust und den Schaffner zu dir kommen lässt, dann kann er sich schon quer stellen.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 3. September 2007 10:42

in der S-Bahn gibt es keine Schaffner, jedenfalls in Berlin nicht und in HH und FF/M habe ich auch noch keine gesehen.


anonym
beantwortet von Klabauter am 3. September 2007 08:50
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Leider ist es so, daß man wegen Schwarzfahren belangt werden kann. Die Entschuldigungen, daß die Automaten kaputt sind und keine Verkaufsstelle offen, gelten nicht.

Wie man aus diesem Dilemma rauskommt, ist mir schleierhaft.


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