Monotone am 11.05.2009 um 16:36 Uhr
Hallo
Wir haben in unserem Wohnhaus uralte Türklingeln, die ziemlich schrill und laut sind. Ich schrecke jedes mal hoch. Ausserdem ist meine Klingel und die des Nachbarn ziemlich nahe beieinander an der Wand. Da die Wohnungen recht hellhörig sind, kann man manchmal nicht einschätzen, bei wem es nun geläutet hat.
PS: ich würde mich ja zuerst an meine Mietverwaltung wenden, jedoch ist die zu nichts zu gebrauchen :(
Danke im Voraus! :)
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Das kannst du einfach machen. Dafür brauchst du keine Erlaubnis.
Wenn du vom Vermieter nicht verlangst, dass er die Kosten übernimmt, dann darfst du das.
ich denke so lange du die alte bei auszug wieder anbringen kannst dürfte es kein problem sein

klar, mache es...die alte aufheben, bei umzug tauschen
Ja klar hab ich auch schon gemacht
Monotone am 11. Mai 2009 17:10 danke an alle für die Antworten! :)

du kannst dir da einen wohlklingenden gong oder andres anklemmen ohne erlaubnis, allerdings darfst du da keinen kuzschluss produzieren, sonst gibt es ärger.
darfst du!
meist steht sogar im mietvertrag eine klausel wie: kleinere reparaturen an schlössern, klingelanlagen.....trägt der mieter.
Ja, natürlich. In Deinen vier Wänden bist Du die "Hausherrin" und es wird ja auch nichts kaputt gemacht.
Bedenke: Beim Auszug muß die alte Klingel wieder ran.
Alles Gute.
Da die Türklingel sich i.d.R. nicht "in den eigenen 4 Wänden" befindet, sollte doch die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. So etwas sollte auch immer ein Elektriker machen, kein Bekannter etc. Geht was schief, dann bist Du schadensersatzpflichtig.