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Darf ich in meiner Mietwohnung die Türklingel auswechseln?

gefragt von MonotoneMonotone am 11.05.2009 um 16:36 Uhr

Hallo

Wir haben in unserem Wohnhaus uralte Türklingeln, die ziemlich schrill und laut sind. Ich schrecke jedes mal hoch. Ausserdem ist meine Klingel und die des Nachbarn ziemlich nahe beieinander an der Wand. Da die Wohnungen recht hellhörig sind, kann man manchmal nicht einschätzen, bei wem es nun geläutet hat.

PS: ich würde mich ja zuerst an meine Mietverwaltung wenden, jedoch ist die zu nichts zu gebrauchen :(

Danke im Voraus! :)


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anonym
beantwortet von birke am 11. Mai 2009 16:36
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sicher


ullagio
beantwortet von ullagio am 11. Mai 2009 16:36
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Ja sicher!


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 11. Mai 2009 16:37
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Das kannst du einfach machen. Dafür brauchst du keine Erlaubnis.


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 11. Mai 2009 16:37
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Wenn du vom Vermieter nicht verlangst, dass er die Kosten übernimmt, dann darfst du das.


anonym
beantwortet von keri84 am 11. Mai 2009 16:37
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ich denke so lange du die alte bei auszug wieder anbringen kannst dürfte es kein problem sein


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. Mai 2009 16:37
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klar, mache es...die alte aufheben, bei umzug tauschen


anonym
beantwortet von Kruemel38 am 11. Mai 2009 16:38
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Ja klar hab ich auch schon gemacht

Kommentar von 674832a3d744b83d8b6e06bc3f81c93bsmallMonotone am 11. Mai 2009 17:10

danke an alle für die Antworten! :)


albatros
beantwortet von albatros am 11. Mai 2009 17:36
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du kannst dir da einen wohlklingenden gong oder andres anklemmen ohne erlaubnis, allerdings darfst du da keinen kuzschluss produzieren, sonst gibt es ärger.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 11. Mai 2009 22:59
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darfst du!

meist steht sogar im mietvertrag eine klausel wie: kleinere reparaturen an schlössern, klingelanlagen.....trägt der mieter.


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 12. Mai 2009 08:58
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Ja, natürlich. In Deinen vier Wänden bist Du die "Hausherrin" und es wird ja auch nichts kaputt gemacht.

Bedenke: Beim Auszug muß die alte Klingel wieder ran.

Alles Gute.


anonym
beantwortet von Padri am 12. Mai 2009 11:49
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Da die Türklingel sich i.d.R. nicht "in den eigenen 4 Wänden" befindet, sollte doch die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. So etwas sollte auch immer ein Elektriker machen, kein Bekannter etc. Geht was schief, dann bist Du schadensersatzpflichtig.


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