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Darf ich in einer Eigentumswohnung Fenster ohne Absprache austauschen?

gefragt von feierabend am 04.03.2007 um 21:53 Uhr

Muss ich mich mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen, wenn ich die Fenster austauschen lassen will? Kann ich das Material (Kunststoff/Holz) selbst wählen?


Reply


poecgn
beantwortet von poecgn am 4. März 2007 22:44
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Die Fassade zählt zum Gemeinschaftseigentum. Falls der Austausch der Fenster eine erhebliche bauliche Veränderung darstellt, das heißt, daß die Fenster optisch in Form und Farbe vom bisherigen Zustand abweichen, muß ein Beschluß der Eigentümerversammlung zwingend herbeigeführt werden, wenn nicht schon in der Teilungserklärung eine Regelung getroffen ist. Abstimmen ist immer besser, um späteren Ärger zu vermeiden. Wenn nicht von der Teilungserklärung abgewichen wird, reicht ja ein einfacher Beschluß schon aus.

Kommentar von 14aa02d2ca0515d0c53f1d6678e3ca34smallMatthias Opitz am 4. März 2007 22:52

Das kann man eigentlich nicht besser formulieren...!


anonym
beantwortet von muellrich am 5. März 2007 09:35
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Es kommt auf den Eigetümervertrag an. Grundsätzlich wäre eine Anfrage mit Eigentümerbeschluß immer der beste Weg um Steit aus dem Weg zu gehen. Falls Sie jedoch ohne Absprache austauschen wollen sollten Sie darauf achten dass weder Form noch Farbe verändert wird.Das heist Ansichtsbreiten der Rahmen bleiben gleich. Sprossen dürfen nicht weggelassen werden. Auch verspiegelte Scheiben verändern die Optik des Hauses.


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